Tiefgarage - Wegerecht

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Almighty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Tiefgarage - Wegerecht

Hallo,

13 Reihenhäuser teilen sich eine Tiefgarage. Jeder hat unter seinem Haus zwei Stellplätze, es gibt eine gemeinsame Fahrgasse und ziemlich mittig ist die Zufahrt zur Tiefgarage.
Die Grundstücke sind alle real-geteilt, also auf jeden Grundstück verläuft 1/13 der Fahrgasse.

Im Grundbuch gibt es ein Wegerecht, kurz gesagt sichert jeder Eigentümer dem anderen ein lebenslanges Wegerecht zu, damit man -logischerweise- von seinem Stellplatz zur Einfahrt oder retorur kommt.

Nun hat nach vielen Jahren ein Eigentümer (Eckhaus, also am Ende der Fahrgasse) seine Stellplätze einfach auf die Fahrgasse verlegt: er hat seine „Park-Box" mittels feuerfester Schutzwand „zugemacht", eine feuerfeste Tür in diese Wand gezogen und parkt nun immer seine Fahrzeuge in der Fahrzeuggasse.
Er meint, er dürfe das, da er ja das Eckhaus bewohnt, und in der Praxis natürlich niemand (außer sein direkter Nachbar, mit dem er sich wohl geeinigt hat) über seine Fahrgasse fahren muss.

Das stimmt natürlich, aber ist das trotzdem rechtens das er seine Stellplätze nun in die Fahrgasse verlegt?

Schließlich hat ja jeder ein Wegerecht, oder kann er sich darauf berufen, dass in der Praxis eh niemand über seinen Teil der Fahrgasse fahren muss.

So, ich hoffe ich habe nichts Wichtiges vergessen.... danke für eure Einschätzungen und/oder Antworten.



-- Editiert von Almighty am 15.11.2018 14:33

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

verstehe ich das richtig, dass Stück "Weg" auf dem er jetzt seine Fahrzeuge abstellt gehört zwar diesem Nachbarn, jedoch gibt es ein Wegerecht. Es ist also kein Gemeinschaftseigentum?

bei dem Wegerecht ist eines zu bedenken, es ist schonend auszuüben. Da stellt sich mir schon die Frage, welcher der Nachbarn muss bei besagtem nachbar durchfahren, wenn er das mit dem Schonend berücksichtigt?

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#2
 Von 
Almighty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

verstehe ich das richtig, dass Stück "Weg" auf dem er jetzt seine Fahrzeuge abstellt gehört zwar diesem Nachbarn, jedoch gibt es ein Wegerecht. Es ist also kein Gemeinschaftseigentum?

bei dem Wegerecht ist eines zu bedenken, es ist schonend auszuüben. Da stellt sich mir schon die Frage, welcher der Nachbarn muss bei besagtem nachbar durchfahren, wenn er das mit dem Schonend berücksichtigt?


Richtig, kein Gemeinschaftseigentum. Sein Grund.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Almighty):
er hat seine „Park-Box" mittels feuerfester Schutzwand „zugemacht", eine feuerfeste Tür in diese Wand gezogen

Wenn man dem Nachbarn ein auswischen will:
Auch für Tiefgaragen gibt es Beschränkungen bei solchen baulichen Veränderungen.
Man müsste also mal prüfen, ob es für diese Garage eine solche gibt. Das örtlich zuständige Amt kontrolliert das nach Hinweisen gerne.
Nur ist das der nachbarschaftlichen Harmonie in der Regel nicht zuträglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.11.2020 20:41:07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Almighty,
ein Freund von mir sucht nach einem Präzedenzfall bzgl. „Überwegerecht in Gebäuden". Darf ich erfahren, in welcher Stadt diese Situation anzutreffen ist?
Vielen Dank im voraus...
Viele Grüße,
cybermatze70

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hallo Cybermatze,

du bist neu hier: Immer mal auf das Datum der Beiträge achten.
Der hier ist 2 Jahre alt, der TE wird hier nicht mehr reinschauen.

Mach besser ein neues Thema auf!

-- Editiert von HeHe am 19.11.2020 08:22

0x Hilfreiche Antwort

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