Tischtennisplatte an Grenze als Sichtschutz

8. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
RGR
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tischtennisplatte an Grenze als Sichtschutz

In BW ist Zaunhöhe 150 cm erlaubt. Was ist aber, wenn unmittelbar an den Zaun, als Sichtschutz, eine Tischtennisplatte gestellt wird die 220 cm hoch ist. Die Platte ist keine tote Einfriedung. Im Bebauungsplan steht nichts. Wie ist die Lage das Ding gemäß NRG wegzubekommen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Das dürfte bei einer mobilen Tischtennisplatte relativ schwer werden, weil hier das Baurecht nicht greift und meiner Meinung auch auch das Nachbarrecht für solchen 'Sichtschutz' keine Regelungen trifft. (Außerdem kann der 'liebe' Nachbar ja immer behaupten, dass die Platte dort nur kurz mal abgestellt wurde.)

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