Hallo zusammen,
ist es eigentlich rechtlich erlaubt zu Beweiszwecken Tonaufnahmen lauter Nachbarn aus dem Nachbarhaus (Anbau) zu machen die sich in ihrer Wohnung befinden? Die Nachbarn bestreiten, dass sie laut sind und die Polizei wurde auch mehrfach verständigt. Nun wurde die Vermieterin nochmals kontaktiert, welche uns bat eine Tonaufnahme zu machen. Ich würde mich natürlich nicht vor deren Haustür beziehungsweise Fenster stellen und aufnehmen. Die Tonaufnahme würde von meinem Fenster gemacht werden, da die besagten Nachbarn quer gegenüber wohnen und man sie wirklich noch mehrere Häuser weiter hört.
Ich habe die Nachbarn in einem vorherigen Gespräch darauf hingewiesen, dass ich eventuell eine kurze Tonaufnahme machen würde, sollten Sie sich nicht etwas zurücknehmen.
Die Tonaufnahmen wären einzig und allein für unsere Vermieterin. Mir ist klar, dass die Tonaufnahmen vor Gericht keine Kraft hätten. Könnten mich meine Nachbarn deswegen jedoch anzeigen?
Ich danke schonmal für die Antworten.
MfG
Tonaufnahme - Schreiende Nachbarn
24. Juni 2021
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Frage vom 24. Juni 2021 | 13:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tonaufnahme - Schreiende Nachbarn
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2021 | 13:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
ZitatKönnten mich meine Nachbarn deswegen jedoch anzeigen? :
Durchaus.
Aber Worte die öffentlich sind, darf man aufnehmen und verbreiten. Insofern dürfte das ins leere laufen.
Zitatwelche uns bat eine Tonaufnahme zu machen. :
Das gibt aber keinen Aufschluss über die Lautstärke.
#2
Antwort vom 24. Juni 2021 | 20:07
Von
Status: Unbeschreiblich (31992 Beiträge, 5630x hilfreich)
Soll sie doch selber solchen Mist machen.ZitatNun wurde die Vermieterin nochmals kontaktiert, welche uns bat eine Tonaufnahme zu machen. :
Oder diese Mieter abmahnen.
Wer misst dann die Lautstärke?
Es geht nicht um den Inhalt, sondern um die Lautstärke, die Dauer, die Zeit.
Viele machen ein Lärmprotokoll. Oft fällt auch das einfach nur hinten runter.
Nachbarschaftslärm hat selten solchen unerlaubten Schallpegel.
Was heißt das jetzt für die Nachbarn? Wann meinst du, sie nehmen sich nicht zurück und du nimmst sie auf---ZitatIch habe die Nachbarn in einem vorherigen Gespräch darauf hingewiesen, dass ich eventuell eine kurze Tonaufnahme machen würde, sollten Sie sich nicht etwas zurücknehmen. :
Oder sie meinen, wir sind gar nicht laut, wieso zurücknehmen, und warum will der unsere Gespräche aufnehmen?
Vorsicht!
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#3
Antwort vom 25. Juni 2021 | 13:45
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitatist es eigentlich rechtlich erlaubt zu Beweiszwecken Tonaufnahmen lauter Nachbarn aus dem Nachbarhaus (Anbau) zu machen die sich in ihrer Wohnung befinden? :
Nein.
Erstens ist es strafbar, unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen aufzuzeichnen.
Und zweitens bringt das in diesem Fall auch überhaupt nichts, weil die Tonaufnahme nicht geeignet ist, irgendetwas objektives über die tatsächliche Lautstärke auszusagen.
Geeignet ist eine Lärmmessung. Die hat aber mit einer Tonaufnahme nichts zu tun.
#4
Antwort vom 25. Juni 2021 | 13:47
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Eine Äußerung wird nicht "öffentlich", nur weil man sie auch in der Öffentlichkeit hören kann. Entscheidend ist, ob sie für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
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