Tonaufnahme - Schreiende Nachbarn

24. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
DarthSpongie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tonaufnahme - Schreiende Nachbarn

Hallo zusammen,
ist es eigentlich rechtlich erlaubt zu Beweiszwecken Tonaufnahmen lauter Nachbarn aus dem Nachbarhaus (Anbau) zu machen die sich in ihrer Wohnung befinden? Die Nachbarn bestreiten, dass sie laut sind und die Polizei wurde auch mehrfach verständigt. Nun wurde die Vermieterin nochmals kontaktiert, welche uns bat eine Tonaufnahme zu machen. Ich würde mich natürlich nicht vor deren Haustür beziehungsweise Fenster stellen und aufnehmen. Die Tonaufnahme würde von meinem Fenster gemacht werden, da die besagten Nachbarn quer gegenüber wohnen und man sie wirklich noch mehrere Häuser weiter hört.
Ich habe die Nachbarn in einem vorherigen Gespräch darauf hingewiesen, dass ich eventuell eine kurze Tonaufnahme machen würde, sollten Sie sich nicht etwas zurücknehmen.
Die Tonaufnahmen wären einzig und allein für unsere Vermieterin. Mir ist klar, dass die Tonaufnahmen vor Gericht keine Kraft hätten. Könnten mich meine Nachbarn deswegen jedoch anzeigen?
Ich danke schonmal für die Antworten.
MfG

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von DarthSpongie):
Könnten mich meine Nachbarn deswegen jedoch anzeigen?

Durchaus.
Aber Worte die öffentlich sind, darf man aufnehmen und verbreiten. Insofern dürfte das ins leere laufen.



Zitat (von DarthSpongie):
welche uns bat eine Tonaufnahme zu machen.

Das gibt aber keinen Aufschluss über die Lautstärke.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von DarthSpongie):
Nun wurde die Vermieterin nochmals kontaktiert, welche uns bat eine Tonaufnahme zu machen.
Soll sie doch selber solchen Mist machen.
Oder diese Mieter abmahnen.

Wer misst dann die Lautstärke?
Es geht nicht um den Inhalt, sondern um die Lautstärke, die Dauer, die Zeit.
Viele machen ein Lärmprotokoll. Oft fällt auch das einfach nur hinten runter.
Nachbarschaftslärm hat selten solchen unerlaubten Schallpegel.

Zitat (von DarthSpongie):
Ich habe die Nachbarn in einem vorherigen Gespräch darauf hingewiesen, dass ich eventuell eine kurze Tonaufnahme machen würde, sollten Sie sich nicht etwas zurücknehmen.
Was heißt das jetzt für die Nachbarn? Wann meinst du, sie nehmen sich nicht zurück und du nimmst sie auf---
Oder sie meinen, wir sind gar nicht laut, wieso zurücknehmen, und warum will der unsere Gespräche aufnehmen?

Vorsicht!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von DarthSpongie):
ist es eigentlich rechtlich erlaubt zu Beweiszwecken Tonaufnahmen lauter Nachbarn aus dem Nachbarhaus (Anbau) zu machen die sich in ihrer Wohnung befinden?

Nein.

Erstens ist es strafbar, unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen aufzuzeichnen.
Und zweitens bringt das in diesem Fall auch überhaupt nichts, weil die Tonaufnahme nicht geeignet ist, irgendetwas objektives über die tatsächliche Lautstärke auszusagen.

Geeignet ist eine Lärmmessung. Die hat aber mit einer Tonaufnahme nichts zu tun.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Eine Äußerung wird nicht "öffentlich", nur weil man sie auch in der Öffentlichkeit hören kann. Entscheidend ist, ob sie für die Öffentlichkeit bestimmt ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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