Überhängende Äste, Grundstücksgrenze respektieren, auch ohne Beeinträchtigung

22. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bäume71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)
Überhängende Äste, Grundstücksgrenze respektieren, auch ohne Beeinträchtigung

Hallo,
mir ist klar, dass überhängende Äste ein Dauerthema sind. Ich habe auch viel dazu gelesen. Ein paar grundsätzliche Fragen hätte ich aber noch.

Meine Nachbarn lassen ihre Sträucher und Bäume in etwa 3 m Höhe üebr die Grenze wachsen. Trotz mehrmaliger Aufforderung schneiden sie die überhängenden Äste nicht zurück. Eine offizielle Frist habe ich noch nicht gesetzt. Was momentan noch erträglich ist, wird in ein paar Jahren zu einem Problem.

Es gibt zwar keine wesentliche Beeinträchtigung (außer Laub, Früchte usw.), ich möchte aber trotzdem selbst entscheiden, was auf mein Grundstück ragt.
Habe ich nicht das Recht, ausgehend von der Grundstücksgrenze kerzengerade nach oben, selbst darüber zu entscheiden?
Muss es immer eine direkte Beeinträchtigung sein, die von einem Baum ausgeht?
Kann ich die Beseitigung verlangen oder muss ich mich selbst darum kümmern und dann riskieren, auf den Kosten sitzenzubleiben?

Muss hier die Grundstücksgrenze nicht respektiert werden?

Edit: ich habe gerade etwas von 1004 BGB gelesen. Ist das ein Ansatz, der auch Erfolg hat?

Danke, für Eure Beiträge!

Gruß


-- Editier von Bäume71 am 22.05.2015 16:27

-- Editier von Bäume71 am 22.05.2015 16:35

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Es kommt halt darauf an, in welcher Höhe die Äste herüberragen, und in wie fern sie tatsächlich stören. Eine rein "optische Störung" wird zu wenig sein, normaler Laubfall auch..

Im Falle eines Rechtsstreits sollte man nicht unterschätzen, dass § 910(2) BGB dem Gericht einen Ermessensspielraum gibt und dass die Tendenz in der Rechtsprechung klar zu mehr "Baumfreundlichkeit" geht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bäume71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo drkabo,
ich hatte so etwas befürchtet, vielen Dank für die Antwort.
Meiner Meinung nach müsste hier klar per Gesetz festgelegt werden, dass der Schutz des Eigentums (Grundstück)Vorrang hat vor der Willkür des Nachbarn, der auf diese Art und unkontrollierbar in das Eigentum eines anderen eindringen kann.
Schließlich gehört das Eigentumsrecht zu den Grundrechten, das Recht auf den Wuchs eines Baumes kann doch nicht höher gestellt sein.

Verrückte Welt...
Gruß

-- Editiert von Bäume71 am 23.05.2015 08:05

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Es ist einwenig so wie mit Lärm.
Die Einwirkung von Lärm kann man auch erstmal nicht verhindern, trotz aller Eigentumsrechte.
Erst wenn der Lärm stört, dann kann man was machen.
Bei Lärm besteht der Vorteil, dass es Grenzwerte gibt. D.h. sind die Grenzwerte überschritten, dann wird gilt er als störend.**

Bei überhängenden Bäumen ist es ähnlich.
Sie müssen stören.
Wann eine Störung ausreichend ist, um einen Beseitigungsanspruch zu rechtfertigen, unterliegt im Zweifelsfall dem (sehr) weiten Ermessen des Gerichts - eben weil es keine Grenzwerte gibt.


** Theoretisch kann man sich auch gegen Lärm wehren, der unterhalb der Grenzwerte liegt. Aber dann liegt die Beurteilung ob der Lärm störend ist, wieder im (sehr) weiten Ermessen des Gerichts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Bäume71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Thom Rhower, dem ist nichts hinzuzufügen:-)

Den Gedanken mit einer temporären "Anlage" hatte ich auch schon, allerdings noch nicht so konkret. Danke, für die guten Ideen!

Eigentlich wollte ich ja meinen Nachbarn nicht vor Gericht zerren, ich hoffe immer noch, dass er einsichtig wird.

Nochmal zurück dazu, dass der Nachbar nahezu ungehindert in das Grundstück daneben eindringen kann:
den Unterschied sehe ich als Betroffener hier, dass überhängende Äste permanent stören und leicht zu beseitigen sind.
Lärm (Verkehr, lärmende Kinder, Hundebellen) ist meist nur zeitlich begrenzt und nicht immer leicht vermeidbar.
Das ist aber nur meine laienhafte Meinung. Die Rechtsprechung sieht das anscheinend anders.
Ich werde deswegen auch kein Fass aufmachen und Stress mit dem Nachbarn riskieren.
Allerdings würde sich eine Wettermesstation auf einem Masten in gut 3 m Höhe und genau an dieser Stelle sehr gut machen.
Vielleicht kommt dann das Verständnis für einen Rückschnitt der Bäume ganz von selbst. Manchmal muss man dem Recht eben etwas nachhelfen.

Danke, für Eure Super-Antworten!

Gruß

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@Bäume71: da es Dir im Ausgangspost ja hauptsächlich darum ging, ob der Nachbar die Zweige abschneiden muss oder ob Du jemand beauftragen kannst, den der Nachbar dann bezahlen muss. Nein, das kannst Du nicht. Auch dann nicht, wenn Du Dir jetzt irgendwas in Deinen Garten baust, das Du gar nicht wirklich willst. Bei einer Beeinträchtigung hast Du lediglich das Recht, die Zweige eigenhändig abzuschneiden oder auf Deine Kosten abschneiden zu lassen.

Ich würde noch mal mit dem Nachbarn reden, denn in den meisten Fällen geht es dem Nachbarn nicht darum, dass er seinen Baum schützen will, sondern er hat lediglich kein Bock auf die Arbeit.

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Bäume71
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Yogi1, ich bin bestimmt kein streitlustiger Mensch der seinen Willen auf Teufel-komm-raus durchsetzen will.
Meine Fragen waren eher theoretischer Natur. Nicht, dass ich hier eine Strategie suchen würde, um meinem Nachbar eins auszuwischen.

Ohne Fachwissen zu haben war ich immer der Meinung, dass Eigentum und Grundstücksgrenzen besonders geschützt sein müssen. Zugunsten des Eigentümers natürlich.
Unabhängig davon, ob es um überhängende Äste, Grenzbebauung oder unerlaubtes Betreten ginge.

Ich werde auf jedem Fall mit dem Nachbarn reden und zur Not auch die Äste selbst abschneiden.
Wie TomRhower schon so schön gesagt hat: "Was wech ist, ist wech."

Schönen Feiertag noch

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

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