Üble Nachrede/Beleidigung/Verleumdung

23. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Franzl123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Üble Nachrede/Beleidigung/Verleumdung

Wir wohnen seit mehr als 50 Jahren im gleichen Mietshaus ,bis vor kurzen neue Nachbarn eingezogen sind, in bester nachbarschaftlicher Gemeinschaft. Die neuen Mieter fielen schon in mehrfacher Hinsicht auf,zB nicht grüßen, Schuhe im Treppenhaus zwischenlagern usw. Dies nahmen wir noch so hin. Was u.m. aber unerträglich ist
ist der Hass auf ältere und alte Menschen. "Die sollte man ins Heim stecken" "Die wollen wohl alle ewig leben"
"die fressen viel Tabletten weil Sie ewig leben wollen" "bevor ich so alt wie die werde würde ich lieber sterben". Dieser verbale Unrat bezieht auf die älteren Mitbewohner. Mir persönlich sagt die Nachbarin "Beobachtung" "Spannertum" "Du alter Mann bist nicht mehr richtig im Kopf" nach. Nun überleg ich welche Schritte ich gegen diese Person unternehmen sollte. Ein Gespräch zum Abbau der verbalen Unflätigkeiten scheidet aus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Es gibt keine "Grußpflicht".

Das Problem "zwischengelagerte Schuhe" kann man lösen in dem man dem Vermieter den Mangel mitteilt und zur Beseititgung auffordert.

Gegen den Hass auf ältere und alte Menschen kann man nichts juristisches unternehmen, das fällt unter die Meinungsfreiheit.



Zitat (von Franzl123):
Mir persönlich sagt die Nachbarin "Beobachtung" "Spannertum" "Du alter Mann bist nicht mehr richtig im Kopf" nach.

Da käme es auf die Details an, wann zu wem in welchem Kontext wurde was genau gesagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Franzl123):
Nun überleg ich welche Schritte ich gegen diese Person unternehmen sollte. Ein Gespräch zum Abbau der verbalen Unflätigkeiten scheidet aus!


Bis hierhin nichts erkennbar, was man tun könnte. Spinner ignorieren und fertig.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Scheinbar gab es in der Vergangenheit schon einige "Dialoge", die schief gelaufen sind.

Die Beweisbarkeit der Aussagen der neuen Nachbarn ist gegeben? Waren Zeugen dabei?

Ehrlich gesagt: Ich würde auf weitere Ansprache verzichten, auch keine rechtlichen Schritte versuchen, weil die erstens wohl erfolglos bleiben werden, zweitens aber das Zusammenleben auf jeden Fall schwieriger oder sogar unerträglich machen.

Eine schöne Hausgemeinschaft ist ein Glücksfall, aber die Mieter wechseln und man muss irgendwie miteinander klarkommen - notfalls schweigend. Immerhin muss man sich hier lediglich aus dem Weg gehen, schlimmer wären lärmende Nachbarn ........

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

auch keine rechtlichen Schritte versuchen Sehe ich auch so. Verleumdung und üble Nachrede scheiden sowieso aus - man kann niemand bei sich selbst verleumden, sondern immer nur bei Dritten. Beleidigung könnte gegeben sein, aber dafür interessiert sich die Staatsanwaltschaft trotz formaler Strafbarkeit kaum.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10640 Beiträge, 4200x hilfreich)

So schwer es auch fallen mag.

Trotz allem extrem freundlich Grüßen und dann weiter gehen.
Spätestens nach 1-2 Wochen wird es dem Gegenüber zu doof und er gibt Ruhe.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Frei nach dem Motto "Was kümmert es die Deutsche Eiche, wenn sich die Sau dran Schubert" ;)

Je weniger Sie reagieren, desto eher fängt sie mit der Schmollphase an ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Franzl123):
Nun überleg ich welche Schritte ich gegen diese Person unternehmen sollte.

Abregen. Ignorieren.
Zitat:
Ein Gespräch zum Abbau der verbalen Unflätigkeiten scheidet aus!

Entweder man ignoriert sich, oder man redet miteinander.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Das Problem "zwischengelagerte Schuhe" kann man lösen in dem man dem Vermieter den Mangel mitteilt und zur Beseititgung auffordert.

Wobei erst zu klären wäre, ob das ein "Mangel" ist. Was zunächst mal der Vermieter beurteilen muss, der legt die Hausordnung fest und kann Mietern durchaus bestimmte Dinge im Treppenhaus erlauben.
Wenn der Vermieter nicht tolerant ist, kommt's darauf an, in welchem Umfang das Treppenhaus von den einzelnen Mietern genutzt wird.
Eine Fußmatte vor der Wohnungstür muss hingenommen werden. Ein oder zwei Paar Schuhe auf der Fußmatte auch, solange das Treppenhaus nicht "quietscheng" ist und für andere Stolpergefahr besteht. Schuhregal im Treppenhaus - geht nicht.
Ein Urteil des AG Lünen z.B. sagt: eine Regelung, welche das Abstellen von Schuhwerk im Treppenhaus generell verbietet, ist unzulässig [(AG Lünen, 07.09.2001, 22 II 264/00 ).

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Franzl123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Dank für die Beiträge. Die Schuhe im Haus u. nicht Grüßen sind nur ein Bspl. Abgesehen wurde die Mieterin vom Vermieter mehrmals aufgefordert Schuhe im Treppenhaus nicht zu lagern. Aber das ist eigentlich höchstens
nicht schön und riecht etwas streng. Die verbalen Ausfälle dagegen zutiefst beleidigend und aus der untersten Schublade. Die Vorstellung bis ans Ende meiner Tage dies auszuhalten ist mehr als traurig.

4x Hilfreiche Antwort

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