Üblen Terror mit ausländ. Nachbarn von unten

1. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Michael Gau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Üblen Terror mit ausländ. Nachbarn von unten

Hallo ihr liebe Leut´s!!
Kurz zu unsrer Familie, wir sind eine 4köpfige bzw.seit 25.10.09 eine 5köpfige Familie.Mama 32j.,Philip 5j.,Max 3.,Elaine 5wochen und ich Papa 38j. und wohnen in einem Haus mit 6 Parteien, wobei ich aber mitteilen muß,daß nur momentan 3 Parteien wohnhaft sind.Insgesamt haben wir 4 Stockwerke, die letzten zwei sind für Familien mit Kindern umgebaut worden und im dritten sind eben wir (4-Raum Wohnung).Die unteren 2 Stockwerken sind jeweils links und rechts mit 1 Raum Wohnung ausgelegt. Direckt unter uns links haust der terrorisierende ausländische Nachbarn mit seiner Hauskatze, wobei die Hauskatze das einzig normale Wesen in dieser Wohnung ist!
Wir werden vom unteren Nachbarn so dermaßen belästigt, daß meine Frau schon weinend zu ihrer Freundin ging um sich Rat zu holen. Selbst meine Kinder sind so eingeschüchtert, daß sie beim vorbei laufenseiner Wohnungstüre die Angst im Gesicht steht, selbst ich bin so dermaßen Gewaltbereit ihm gegenüber. Egal wie wir uns in der Wohnung bewegen, er findet immer einen Grund zu klopfen. Das Klopfen von ihm ist mit einem Fäustel an die Wand zu vergleichen und das je nach seiner Hasslage. Anfangs versuchte ich mit Worten die Angelegenheit zu regeln aber vergeben, statt dessen sind wir ein asoziales Pack und die Kinder wären an seiner Nervenschwäche schuld. Es würde Morgens in der Früh schon mit Stress anfangen, so daß er nie ausschlafen könne. Wir sind eine normale Familie mit Struktur, die Kinder werden unter der Woche zum Kida fertig gemacht und kommen Nachmittags ca. 17.00 Uhr nach hause, muß dazu sagen das wir mit den Kid´s nach der Kida noch 2 stunden auf Achse sind. An den Wochenenden werden die Kid´s zwar in der Früh (ca.7 Uhr) wach, sind aber Kindesgerecht ruhig.Unsere normale Schritte von Raum zu Raum sind bei seiner Meinung alles für "Extralaut" einzustufen. Bei der Mietwohngesellschaft ist der Ausländer kein unbeschriebenes Blatt und mit Vorsicht zu genießen. Also frage ich mich, muß ich mich vor lauter Vorsicht so verhalten, das dieser ausländische Mitbürger mir vorschreiben kann, daß wir intakte lebenslustige Familie nach seiner Lust und Laune tanzen sollen! Nein Danke!!!!!!!
Wir schreiben mittlerweile schon einen Klopftagebuch und erwähnen darin was wir tun, wann wir in welcher Uhrzeit aktiv sind um die Klopfgründe zu erforschen.
Die beleidigungen auf ausländisch müßen wir uns auch oft anhören, meistens schreit er aus seinem Fenster zur Straße hin. Ihr dreckigen Assis ist oft zu hören.
Die Mietwohngesellschaft wurde oft damit belästigt aber geschehen ist noch nicht´s! Ist da eine Mietminderung möglich? Die Polizei will ich nicht unbedingt einschalten, nur bei aktiver Gewalt.
Wie soll denn das weiter gehen? Der Auszug wäre für mich die größte Niederlage die in meinem Leben geschehen könnte.

Ich hoffe das die Schilderung meines Problems gute Einblicke geben kann um Lösungen zu finden.

LG
die ganz normale Familie :???:

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Wieso wäre ein Auszug die "größte Niederlage" für dich?!
Ich kann dir nur den Rat geben aus deiner Wohnung auszuziehen.
Was bringt dir das Ganze?
Denk an deine Familie, und den Terror der dich zermürben wird.
Nimm es mit Gelassenheit. Nimm dir auch Zeit, um eine neue Wohnung zu suchen.

Also, nix wie weg!!!

Gruß Frau Helga

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#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Ausziehen wäre in der Tat eine Niederlage bzw. mit solcher gleichzusetzen. Wo kämen wir eigentlich hin, wenn jeder dem vermeintlich "Stärkeren" entfliehen würde. Da hätten wir das sogenannte Recht des Stärkeren. Das hatten wir in Deutschland auch schon mal.

Es ist völlig irrelevant, ob es sich bei dem Ruhestörer/Beleidiger usw. um einen so genannten Ausländer handelt oder nicht. Das ist völlig uninteressant. Wir leben hier in Deutschland und das gelten rechtliche Regelungen vielerlei Art. An die hat sich jeder zu halten.
Kurzfassung: 1.)
Bei Beleidigung, Nötigung und anderen Straftaten Anzeige bei der Polizei erstatten, geht neuerdings auch per Internetwache.
2.)schriftliche Beschwerde beim Vermieter einlegen,
3.) bei der Gemeinde erfragen, ob es Schiedsmänner/Schiedsgerichte gibt und dort anfragen,
4.) Mediatoren im Wohngebiet, die Nachbarschaftsstreitigkeiten bearbeiten ?
5.) bei unzulässigem Lärm stets die Polizei rufen und diese auffordern, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige an die Gemeinde zu verfassen.

Weiteres gern auf Anfrage.

Jedenfalls bitte nie irgendeine Art von Selbstjustiz !

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#3
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Vielleicht "rechtlich" gesehen, wäre es eine Niederlage. In D-Land ist alles geregelt, das ist auch richtig.
Aber wenn du daran zerbrichst, nützt dir das "Recht" nicht.
Auch wenn der andere Schuld hat, als er mich überfahren hat... die Knochen tun mir weh, nicht dem anderen.
Gesundheit, auch die Psychische, ist mir mehr Wert als mein "Recht".

Gruß Frau Helga

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#5
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@Frau Helga

nein, nicht nur rechtlich, sondern gerade moralisch wäre es eine Niederlage, vor derartigen Nachbarn zu kapitulieren. Die Gesetze sind schließlich auch nur ein Vehikel, um die moralisch-ethischen Grundüberzeugungen unserer freiheitlichen Gesellschaft zur Geltung zu bringen. Da nützt kein Vogel-Strauß-Syndrom ! Kopf in den Sand stecken, ist ja auch einfach - wie eben Dein Ratschlag: Ignorieren, wegziehen. Mal abgesehen davon, dass nicht jeder die Knete hat, in ein gutbetuchtes Wohnviertel zu ziehen. Natürlich wäre das auf den ersten Blick die genialste Lösung. Auf den 2. Blick will man sich dann mit Zuständen welcher Art auch immer gar nicht erst einlassen. Also habe ich gefälligst immer nur wegzurennen, wenn mir was nicht gefällt ? Das wäre dann wohl zumindest kein Funken von Zivilcourage. Wir überließen sozusagen den Kriminellen freiwillig das Feld... #das kann es aber doch wohl nicht sein, oder ?

Man muss nicht gleich zerbrechen, wahrscheinlich ist hier auch wieder viel zu lange gewartet worden. Normbrecher können und müssen zur Räson gebracht werden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit... Das ist auch eine Pflicht eines deutschen Staatsbürgers, wenn man so will. Es gibt Mittel, wie ich sie beschrieb und die helfen auch.

Das "Recht" nützt immer, man muss nur wissen, wie man es anwenden muss. Natürlich ist "Recht" nicht immer "Gerechtigkeit" im Augé des Opfers, aber eine andere Alternative ist nicht drin. Aber das Motto: "Alle Guten ziehen nach A und schützen sicdh damit vor den Bösen aus B" wäre zu einfach. Und überdies können sich dieses Motto nur Gutverdienende leisten. Ob auch dies letztlich moralisch ist, überlasse ich der allgemeinen Bewertung...

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Das Problem ist, dass der Nachbar wohl psychisch krank ist (dies entnehme ich zumindest dem Sachverhalt; abschließend beurteilen kann dies nur ein Arzt).

Insofern wird Ihnen "im Recht sein" nichts nützen. Mit den Mitteln des Rechts wird der Nachbar kaum zu bewegen sein, sein Verhalten zu ändern (da psychisch krank).Oder haben Sie Anlass zu glauben, dass der Nachbar durch Sanktionen sein Verhalten ändern wird?

Die Umstände werden sich für Sie aller Wahrscheinlichkeit nur ändern wenn eine Partei auszieht.

Bis der psychisch kranke Nachbar eine Kündigung erhält (die auch rechtswirksam) wird erfahrungsgemäß noch viel Wasser den Bach herabfließen und einiges geschehen müssen.

Ein Auszug ist einem solchen Fall keine Niederlage, da sie gegen psychisch Kranke nicht gewinnen können.




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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

quote:
Das "Recht" nützt immer, man muss nur wissen, wie man es anwenden muss.


Was nützt denn das Recht, wenn es zu einer Eskalation in Form eines gewalttätigen Racheaktes führt? (Gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten keine Seltenheit.)

Spontan fällt mir hier auch die Vorgehensweise diverser Versicherungen ein, wenn es um Schadensersatz für Personenschäden geht. Gern wird hier so lange prozessiert, bis der (ohnehin geschwächte) Kläger, zermürbt oder tot ist. Da "nützt" das Recht zwar prinzipiell auch aber es fragt sich doch, WEM !?!

Von daher finde ich die zitierte Aussage zwar idealistisch aber praxisfern und zu pauschal.







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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Der TE sagt ja nix mehr zu den Antworten ?

@stefan 5:
Ja, das könnte schon so sein, aber psychisch Kranke leben nicht im rechtsfreien Raum. Gewinner hin, Gewinner her. In jedem Fall wird es ein persönlicher Gewinn für den TE sein, wenn der Übeltäter auszieht oder in die Schranken, in die Klapper oder wohin auch immer gewiesen wird.

@KlagDichreich:
Gewalttätige Racheakte gibt es ja doch wohl offenbar jetzt schon, wenn es auch nur seelische Gewalt ist. Praxisfern und pauschal finde ich persönlich meinen Beitrag nicht, weil ich die o.g. Mittel bereits erfolgreich anwenden konnte.

Man muss es doch erstmal versuchen und die Möglichkeiten testen, bevor man den Kopf in den Sand steckt. Wer nix wagt, der nix gewinnt. Ansonsten will ich ja auch gar nicht weiter streiten. Soll jeder machen wie er meint. Habe hier nur einige Alternativen angeboten. Der sozialpsychiatrische Dienst, falls es sowas in der Gemeinde des TE gibht, könnte im Übrigen auch informiert werden. Manchmal machen auch die was Sinnvolles, zumal falls der wirklich psychisch krank sein sollte. Dann bracht der neben Gegenwehr durchaus auch fachkundigere Hilfe.

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#9
 Von 
PassiertesRinderfilet
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe ein ähnliches Problem mit einem deutschen Nachbarn.
Dieser ist vor einigen Wochen direkt über uns eingezogen. Er feiert sehr gerne Parties und hört auch gerne sehr laut Musik. Einer seiner deutschen Gäste, der anscheinend sehr oft zu besuch ist, betrinkt sich sehr gerne und gröhlt dann sehr viel herum, bis die Party in der Regel nachts um 1 vorüber ist.

Da dieser junge Deutsche schätzungsweise gerade mal 18 ist, vermute bzw. hoffe ich, dass er nur seine neuen Freiheiten genießt, jetzt wo er von zuhause ausgezogen ist. Ich werde mal abwarten wie es sich weiter entwickelt da oben.

Nach der ersten Party hatte ich mich übrigens am nächsten Tag mit ihm unterhalten und wir hatten vereinbart, solche lauten Feste vorher anzukündigen. Allerdings scheint der Deutsche das wieder vergessen zu haben.
Ein Zweites mal war ich um halbeins mal oben, um darum zu bitten die Musik leiser zu drehen. Bevor ich meine Bitte äußern konnte winkte er mit einer Handbewegung ab, murmelte "Jaja" und schloss die Tür vor meiner Nase. Die Musik (manchmal deutsche und manchmal ausländische Musik) wurde dann allerdings sogar komplett abgestellt.

Dieses Verhalten finde ich nicht angebracht für einen Deutschen. Solches Verhalten sollte nur Ausländern vorbehalten sein!

Naja ich hoffe mal es bessert sich irgendwann, ansonsten suche ich mir einen Nebenjob und zieh in ein alleinstehendes Haus :-D

Grüße, ein PassiertesRinderfilet

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#10
 Von 
guest-12307.12.2009 09:39:23
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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