Umgang mit bestehenden Hecken und Bäumen

18. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
86bibo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)
Umgang mit bestehenden Hecken und Bäumen

Hallo zusammen,
ich habe derzeit noch keinen konkreten Rechtsfall, möchte aber gern vorbereitet sein.
Hintergrund: Wir haben vor 2 Jahren ein Haus gekauft, welches komplett eingefriedet ist. Umlaufend ist (bis auf eine von uns geänderte Ecke zum neuen Nachbarn) ein Maschendrahtzaun auf der (hoffentlich richtigen) Grenze gezogen, der von unseren Vorbesitzern errichtet wurde. Dazu gibt es auf unserer Seite des Grundstückes an den meisten Grenzen noch Hecken/Sträucher (Kirschlorbeer, diverse Heckenarten). Diese wurde ebenfalls von den Vorbesitzern errichtet und sind entsprechend hoch (teilweise über 3m). Mit den Nachbarn war vorher und auch jetzt die Vereinbarung, jeder schneidet seine Hecke von seiner Seite aus. Das ist mir soweit auch ganz recht und wir haben mit allen Nachbarn ein gutes bis sehr gutes Verhältnis.
Die Sachlage ist derzeit, dass die Nachbarn den Sichtschutz dringender "benötigen" wie ich, da mein Vorschlag die Hecken auf 2m einzukürzen auf heftiges Kopfschütteln gestoßen ist. Liegt wohl daran, das unsere Vorbesitzern nicht sonderlich beliebt waren und einige Nachbarn sich untereinander auch nicht ganz grün sind.
Die Hecken sind alle ca. 50cm von der Grenze entfernt gepflanzt und reichen von dort auch auf die Nachbargrundstücke, was allerdings auch von diesen so gewollt ist, damit der Zaun verdeckt ist.

Daher meine Fragen:
1.) Wenn alle Nachbarn mit dem Status quo zufrieden sind, muss ich trotzdem irgendwelche Vorkehrungen treffen?

2.) Wenn sich ein Nachbar entscheidet doch die "gesetzlichen Bestimmungen" einzufordern, müsste ich wohl die Hecke auf 2m einkürzen (von mir aus kein Problem) und auf die Grenze zurückschneiden. Da dies aber einen Rückschnitt seitlich und von oben um ca. 1 m bedeuten würde (Hecke über 30 Jahre alt), sähe das sicherlich nicht gut aus. Hat dort der Nachbar dann Ansprüche auf eine "optisch ansprechende Einfriedung"?

3.) Hat ein Nachbar ein Recht auf meinen Sichtschutz? Wenn ich also selbst beschließen sollte meine Hecke zu entfernen und dann nur noch der Maschendrahtzaun bleibt, müsste der Nachbar damit einfach leben und einen eigenen Sichtschutz installieren oder hätte er Bestandschutz, da derzeit ja ein Sichtschutz (wenn auch von meiner Seite aus) besteht?

Das ganze mag noch sehr theoretisch sein, aber da wir insgesamt ca. 80m Heckenlänge haben, wäre das dann schon mit erheblichem Aufwand und auch Kosten verbunden.


Zusätzlich habe ich noch eine Frage bzgl. eines Baumes in Grenznähe. Am Ende unseres Grundstückes steht noch ein großer Baum, der zur Grenze ca 30 cm Abstand hat und zu unserem Gartenhaus daneben 1m. Er ist zwar gesund, aber ich muss ihn regelmäßig zurückschneiden und er ist auch sehr hoch (ca. 15-20m), sodass ich etwas Angst habe, dass er irgendwann mal im Gartenhaus liegt. Zudem finde ich ihn optisch nicht sehr ansprechend und passend und natürlich macht er viel Laub. Da ich neben dem Gartenhaus gern pflastern möchte, würde ich gern bei der Gemeinde einen Antrag stellen um den Baum fällen zu dürfen. Die Nachbarn würden ihn aber aus Sichtschutzgründen gern behalten. Haben sie dabei überhaupt ein Mitspracherecht oder brauche ich nur die Genehmigung der Gemeinde? Fragt die Gemeinde im Zweifelsfall beim Nachbarn?

PS: Wohnort ist Niedersachsen (Speckgürtel Hannover)

-- Editiert von 86bibo am 18.10.2018 12:16

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zur Zusatzfrage:

Zitat (von 86bibo):
Fragt die Gemeinde im Zweifelsfall beim Nachbarn?
Moin. Die Gemeinde hat wahrscheinlich eine Baumschutzsatzung. Ob, sagt dir die Gemeinde. Auf Antrag bei der Gemeinde zur Fällung bekommst du ein Ja oder Nein. Bei den Nachbarn fragt die Gemeinde nicht.
Gesund, muss geschnitten werden, optisch nicht schön, viel Laub... wohl alles keine Kriterien, die in der Baumschutzsatzung Gehör finden. Da gehts um Durchmesser, besondere Baumarten, Schäden...
Wie schneidest du bei 15-20m Höhe? Hast du schon mal?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
86bibo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe kleinere Bäume bis 5m auch schon selbst gefällt, da ich vor Jahren einen entsprechenden Lehrgang gemacht habe, einen Baum in dieser Größe würde ich jedoch fälllen lassen, zumal auf Grund der Enge des Ortes. Bisher habe ich die Äste geschnitten, die mir den Gehweg versperren bzw. drohten aufs Gartenhausdach zu drücken. Da kam man mit Leiter, bzw. über das Dach noch problemlos dran. Auf Seiten der Nachbarn hab ich noch nichts gemacht, da ich da auch nicht ran käme (selbst bei Zugangserlaubnis). Ich kenne das aber von Verwandten/Bekannten. Solange der Baum so da steht, ist alles o.k, wenn dann doch mal was beschädigt wird, ist das Geschrei groß.
Das Optik/Laub kein Grund für eine Fällung ist, ist mir klar. Ich bin mir allerdings auch nicht sicher, ob der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt. Der Stamm ist sehr verzweigt und daher weit unter einem Meter Umfang. Die genaue Baumart ist mir jedoch noch nicht bekannt (bin da ehrlich gesagt absolut unwissend, solange es keine Eiche der Ahorn ist). Mir geht es in erster Linie um den Schutz meines Gartenhauses. Der Zaun wurde durch den Baum auch schon beschädigt, aber mich stört das nicht (hinterm Gartenhaus) und meinen Nachbarn "leider" auch nicht. Ich weiß langfristig leider nicht, wie ich den Baum pflegen soll, da ich selbst nicht herankomme und wohl auch ein Profi Probleme, aufgrund der engen Verhältnisse hätte.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von 86bibo):
Ich bin mir allerdings auch nicht sicher, ob der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt
Das sagt und schreibt dir die Gemeinde. Umfang versus Durchmesser. Bitte Gemeinde fragen.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
86bibo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)

werde ich angehen, ansonsten ist es sicher stochern im luftleeren Raum. Ich entnehme aber den bisherigen Antworten, dass ich, sofern die Gemeinde zustimmt, den Baum entfernen dürfte. Das eine gemeinsame Lösung mit dem Nachbarn erarbeitet wird, ist sicher in meinem Interesse. Es diskutiert sich nur anders, wenn ich ihm entgegen kommen muss um überhaupt was zu tun, als wenn ich ihn theoretisch gar nicht fragen müsste und im quasi die Möglichkeit geben, den Umgestaltungsprozess mitzugestalten.

Hat evtl. noch jemand eine Information bzgl. der Hecken?
Erstmal lassen wie es ist und warten bis in 10-15 Jahren vielleicht mal neue Nachbarn einziehen und lieber schon versuchen in die "gesetzliche" Richtung zu gehen (evtl. zum Leidwesen der Nachbarn) um nicht später die ganze Hecke entfernen zu müssen, weil dann ein vertretbarer Rückschnitt gar nicht mehr möglich ist?

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hecken:
Es gibt da die rechtliche Seite und es gibt das nachbarschaftliche Verhältnis, was ich nicht unterbewerten würde.

Deshalb rate ich dazu die Hecke so lange in der Höhe zu belassen, bis eine Rückschnittaufforderung von der Gemeinde kommt. Die ist aber so lange nicht zu erwarten (zumindest nicht bei uns) so lange auch der Nachbar mit dem Zustand zufrieden ist.

Du könntest zu Deiner eigenen Absicherung einen Schrieb aufsetzen, indem dir der Nachbar die Heckenhöhe und den Überwuchs - also die bisherige nur mündliche Vereinbarung - bis auf Widerruf genehmigt.

Zu1) nur in Richtung Standsicherheit, auch bei Starkwind! Achte insoweit auf die Zeiten, in denen Du schneiden darfst. Also kein Rückschnitt zwischen dem 01.03 und 30.09 des Jahres.

zu 2) nein.

zu 3) auch nein, es gibt insoweit keinen Bestandsschutz.

Baum: google nach "Baumschutzsatzung (Dein Wohnort)".
Laubbäume fallen fast immer darunter, Nadelbäume er selten.
Es zählt, was die Gemeinde sagt, der Nachbar hat kein Mitspracherecht. unabhängig davon gilt aber auch der erste Satz zu Hecken.

Bekommst Du keine Fällgenehmigung, sind die Pflege und deren Kosten allein Dein Problem.
Profis kappen oder schneiden jeden Baum, lassen sich den Aufwand aber sehr gut bezahlen.

Berry

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Baumschutzsatzung der Gemeinde wurde bereits besprochen.
Hinsichtlich der Hecken könnte das Nachbarschaftsgesetz hilfreich sein, wenn es das für dein Bundesland gibt. Da könnte drin stehen, welchen Abstand Hecken zur Grundstücksgrenzen haben müssten, welche Höhe und wie der Bestandsschutz ist, wenn der Nachbar sie so lange geduldet hat. Wenn der Nachbar sich aber nicht beschwert, auch gut. Ich würde das mit ihm besprechen und eine Aktennotiz hinterlegen, nur für den Fall, dass er es irgendwann doch nicht mehr duldet.
Wegen des Baumes würde ich die Gemeinde befragen. Viellleicht sind sie nicht so streng und lassen eine Fällung zu. dafür musst du Ersatzpflanzungen tätigen und nachweisen.
So weit ich weiß, ist Sichtschutz Sache des eigenen Grundstückes.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
86bibo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für eure hilfreichen Antworten. Ich werden dann bei den Hecken erstmal nicht tätig werden, bzw. den Formschnitt 1-2x im Jahr zu erlaubten Zeiten durchführen. Wie gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass die aktuellen Nachbarn eine Entfernung bzw. starken Rückschnitt fordern, da ich ja eher der "Bremser" bin. Wollte eben nur mal fragen, ob ich mich mit der nachbarschaftlichen Einigung nicht rechtlich doch irgendwie auf dünnem Eis bewege, da ich eben Eigentümer bin.

Bzgl. des Baumes werde ich ebenfalls mit der Gemeinde sprechen. Ein Landschaftsgärtner hatte mir zudem empfohlen diesen zu Fällen, da er eben sehr eng eingequetscht ist und auf Dauer eine Gefahr für mein Gartenhaus, bzw. das Nachbarhaus darstellen wird.

Ersatzpflanzungen müsste ich mal schauen. Unser Grundstück gibt an anderer Stelle nicht mehr so viel Platz her, da wir 2 große Ahornbäume, 2 japanische Ahornbäume (nicht ganz so groß, aber 30 Jahre alt und im Durchmesser locker 8-10m), einen großen Ginko, einen (leider auch grenzüberschreitenden) Hartriegel sowie einen größeren Laubbaum, mir unbekannter Art haben. Ein paar Tujas gibt es auch noch. Dazu kommen noch einige Linden (glaube ich zumindest) die hinter unserem Grundstück als Abgrenzung zu einem kleinen Bach stehen (Gemeindeeigentum, hier wurde aufgrund der Größe und der Dichte aber in den letzten Jahren schon extrem ausgedünnt). Wir wollen noch 2 kleine Zierahörner setzen (wachsen schon im Topf), aber ich denke nicht, dass die als Ersatzpflanzung akzeptiert würden.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von 86bibo):
Ein Landschaftsgärtner hatte mir zudem empfohlen diesen zu Fällen,
Das war mutig. Die LaGa wissen iaR auch, dass es Baumschutzsatzungen gibt.
Ich behaupte mal, dass prinzipiell jeder Baum eine Gefahr darstellt. Nicht nur für Gartenhäuser. Aber was soll das jetzt für ein Argument für eine Fällung sein?
Zitat (von 86bibo):
Bzgl. des Baumes werde ich ebenfalls mit der Gemeinde sprechen
Was willst du denn dort sprechen? Schau doch im Netz auf die Homepage deiner Kommune, suche *Baumschutzsatzung* oder *Baumfällgenehmigung*. Stelle einen Antrag. Schriftlich.
Zitat (von 86bibo):
Ersatzpflanzungen müsste ich mal schauen.
Da musst du nicht schauen. Auch das schreibt dir dann deine Kommune vor, falls der Baum gefällt werden darf. Wo und was und wann du als Ausgleich pflanzen (lassen) musst. Das kann gaaanz woanders im Gemeindegebiet sein. Nicht in deinem Garten...

5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
86bibo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)

Soweit alles klar. Mit der Gemeinde muss ich sprechen, wie die aktuelle Baumschutzsatzung ist und wie der Antrag gestellt werden muss. Im Internet ist da unsere Gemeinde diesbezüglich ausnahmsweise mal recht schlecht sortiert.

Der Gala-Bauer (eigentlich sogar "Baumdoktor" und gelernter Forstwirt) war zum Beschneiden eines anderen Baumes im Frühjahr vor Ort. Da haben wir ihn auch gebeten, sich einen anderen Baum anzuschauen, der unserer Ansicht nach etwas kränkelte (hat sich aber gut berappelt). Dabei kamen wir u.a. auf diesen Baum und er gefragt hat, ob wir den nicht lieber entfernen wollen, da auf engem Raum, groß, wuchernd und eigentlich auch zu eng zu anderen Bäumen. Wortlaut: "Es wäre letztendlich unsere Entscheidung, aber er persönlich würde darüber nachdenken ihn zu fällen, bevor er Schaden anrichtet, bzw. nicht mehr sinnvoll zu pflegen ist." Das dazu natürlich ein Antrag bei der Gemeinde gestellt werden muss, sollte sich von selbst verstehen. Hat natürlich auch nichts damit zu tun, dass ich dieses als Argument bei der Gemeinde anbringen will, das "sogar der Spezialist" dafür ist. Ich wollte eigentlich hier nur zum Ausdruck bringen, - auch wenn das Rechtlich evtl. irrelevant ist - , das es mir nicht nur um optische Kosmetik geht, sondern zumindest auch ein Fachmann mir nicht davon abgeraten hat, sondern meine Bedenken teilt. Aber klar, die Entscheidung liegt letztendlich weder in meiner noch in seiner Hand.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von 86bibo):
Soweit alles klar.
Schön, dass wir mal drüber gesprochen haben. ;)

0x Hilfreiche Antwort

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