Unerlaubter Überbau

17. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Hans Ulrich
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerlaubter Überbau

Unerlaubter Überbau

Druch einen unerlauten Überbau hat der Nachbar unseres Reihenhauses einen Teil unseres Grundstücks bebaut.
Wir wissen das uns eine Rente zusteht, nur wie hoch diese ausfallen kann oder soll wissen wir nicht.
Wer kann uns Auskunft darüber geben ?

Im voraus vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Martin2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hans Ulrich,

mir geht es ebenso. Unser Nachbar hat seinen Kuhstall aufgestockt. Jetzt ragt das Dach ca. 30cm rüber. Da unser Nachbar sicherlich genau so ein Störenfried und Unruhestifter ist, wäre es mir eine Genugtuung, regelmassig eine kleine Entschädigung zu erhalten. Woher weißt Du, dass Dir eine Rente zusteht? Wo steht so etwas?

Martin2

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#2
 Von 
Nicola
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Überbaurente wird in einigen Ländern im Nachbarrechtsgesetz geregelt. Soweit ich weiß, kann man die höhe der Rente (in etwa) beim Katasteramt erfahren. Allerdings ist diese bei geringen Überbauten auch entprechend gering und die Rente nur solange zulässig, bis der Überbau entfernt wird (soweit dies möglich ist) Ich kenne einen Fall, da beträgt die Überbaurente gerade mal 0,87EUR / Jahr und da wird wohl auch kein Gericht einer Klage stattgeben. Wenn man sich dann noch die Katastergebühren und die evtl. Kosten für ein Verfahren gegenrechnet, zieht der Antragsteller meist den kürzeren.

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#3
 Von 
Kornmaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Überbaurente bemisst sich nach dem Grundstückswert im Zeitpunkt des Überbaus. Man kann den Grundstückswert auch bei der zuständigen Stadtverwaltung erfragen. Dort gibt es oft Sachverständige, die den Wert der Grundstücke in ihrem Gebiet kennen. Die Rente bemisst sich dann nach einer angemessenen Verzinsung. In unserem Fall hat das Nachbargrundstück einen Wert im Jahre 2000 von 525.000,- DM, dieser Wert ist auf das Überbaujahr 1992 zu indexieren. Insgesamt ist eine Fläche von ca. 12 m2 überbaut. Ich nehme einen Zinssatz von 8 - 10 % und errechne so die jährlich im Voraus zu zahlende Rente.

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#4
 Von 
1puma
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 60x hilfreich)

Die Berechnung der Überbaurente ist mir noch nicht klar.
Ist der Wert des Nachbargrundstückes heranzuziehen und nicht der Wert des "geschädigten" Grundstückes?
Woher bekomme ich den Index?
Könnten Sie vielleicht eine genaue Beispielrechnung zeigen?
Könnte man auch ersatzweise heute Grundstückskosten heranziehen, um Index usw. er ersparen, was ja wohl irgendwo gleich sein müßte?

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