Wir haben ein Reihenhaus in Hanglage, es stehen je 2 Häuser nebeneinander.
Nach ursprünglicher Geländeführung befindet sich unser Grundstück an der Grenze zum Nachbarn genau auf der Höhe des ursprünglichen Geländes.
Der tieferliegend Nachbar bekam die Auflage unser Grundstück mit einer Anböschung zu stürzen, damit es nicht abrutscht.
Einige Jahre nach der Abnahme durch das Bauamt hat er die Anböschung abgegraben und eine Wand direkt an der Grenze mit kleinen Pflanzringen, die lediglich aufeinander gestapelt ohne Fundament oder andere Sicherung, aufgestellt.
Wir haben ihn darauf hingewiesen das diese Konstruktion unser Grundstück nicht stützen kann, das war ihm egal, es sei ja unser Grundstück und er sieht nicht ein auch nur einen Zentimeter Boden zu verzichten.
Einige Jahre hielt die ,,Wand,, nun sei ca 4 Jahren rutsch unser Garten, es bilden sich Risse und Absenkungen, was jetzt nicht mehr tragbar für uns ist.
Was können wir tun? Da die Konstruktion ja lange gehalten hat und sich die Erde erst in den letzten Jahren in Bewegung setzt?
Kann man eine Anzeige beim Bauamt machen und wenn wie mache ich dass?
Ich bitte um Hilfe, da ich Bedenken habe, dass es zum kompletten Abrutsch kommt.
Ich weiß das wir sofort hätten handeln mussten, wegen des Nachbarschaftlichen Friedens haben wir das aber nur mündlich gemacht, jetzt sind wir natürlich schlauer.
Ungenehmigte Abgrabung an der Grundstücksgrenze
12. Oktober 2023
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Frage vom 12. Oktober 2023 | 10:49
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungenehmigte Abgrabung an der Grundstücksgrenze
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2023 | 11:09
Von
Status: Student (2327 Beiträge, 514x hilfreich)
Da der Nachbar ja anscheinend nicht einsichtig ist, bleibt wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt.
Der Nachbar hat abgegraben und muss deshalb für die Sicherung eures Grundstücks sorgen. Davon muss man ihn nur noch "überzeugen". Bei Bedarf halt unter Zuhilfenahme des Gerichts
#2
Antwort vom 15. Oktober 2023 | 11:14
Von
Status: Schüler (293 Beiträge, 129x hilfreich)
Das Bundesland angeben.ZitatWas können wir tun? :
Kann man machen, nützt wahrscheinlich aber nichts, da es sich entweder nicht um öffentliches Baurecht handelt oder die Behörde nicht zum Einschreiten gezwungen werden kann.ZitatKann man eine Anzeige beim Bauamt machen und wenn wie mache ich dass? :
Die gibt's im BGB §909 und je nach Bundesland zusätzlich in dessen Nachbarrechtsgesetz und zur Durchsetzung der Rechte bei einer Rechtsanwältin.ZitatIch bitte um Hilfe :
Und jetzt?
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