Unkraut

24. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
schopp
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Unkraut

meinen nachbarn stört Unkraut auf meiner grundstücksseite. Muss ich Unkraut entfernen? Wenn ja, wie oft etc.

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Sie können so oft wie möglich "Unkraut" entfernen wenn es ihnen spaß macht.
Eine Pflicht, nur weil es dem Nachbarn nicht gefällt ( Unkraut in fremden Gärten) haben sie nicht.
Also erfreuen sie sich einfach an so mancher schönen, zierlichen Blütenpracht
von sogenannten "Ungräutern".

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Es gibt meiner Meinung nach kein Unkraut.
Es gibt kultivierte Zierblumen, -kräuter und -pflanzen und Wildblumen, -kräuter und -pflanzen.

Das der Nachbar Pflanzen aus den obengenannten Kategorien die er nicht mag als Unkraut bezeichnet ist schlicht weg sein Problem.

Der Garten sollte nicht verwarlosen und keinen Unrat aufweisen, an sonsten ist es egal was da wächst (Naja eventuell sollte kein Hanf angepflanzt werden).
Heutzutage sind ja auch "Natur"- und "Öko-Gärten" in.

Es lediglich darauf zu achten, das die Pflanzen nicht auf das Gelände des Nachbarn wachsen dürfen und (falls vorhanden) seinen Zaun nicht beschädigen dürfen.

Gegen Unkrautsamen aus dem Nachbargarten ist bis heute kein Kraut gewachsen. Die Richter halten nämlich in einem solchen Fall einen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch im Sinne von § 1004 BGB regelmäßig für nicht erfüllt.
Sie führen die Beeinträchtigung durch den Flug von Unkrautsamen auf Naturkräfte zurück, es gibt also keinen »Störer« im Sinne des Gesetzes, den man zur Verantwortung ziehen könnte.

Oberlandesgericht Köln, AZ: 12 U 40/93 :
Einem Nachbarn kann nicht vorgeschrieben werden, wie er seinen Garten pflegt.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. o U 205/92:
Da das gesellschaftliche Denken sich hinsichtlich Umwelt und Natur in den letzten Jahrzehnten pro Natur gewandelt hat, ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Gerichte von ihrer Haltung abweichen. Der Eigentümer kann grundsätzlich das Herüberwehen von Unkrautsamen nicht abwehren

Amtsgericht Tecklenburg, MDR 1981, Seite 51 :
In einer Neubausiedlung, in der einzelne Grundstücke nicht bebaut sind und nicht gepflegt werden, ist der Eigentümer eines solchen Grundstückes, der dieses etwa e i n m a l jährlich mähen lässt, nicht zu weitergehenden Maßnahmen zum Schutz der Nachbarn vor Unkrautsamen und überwuchern- dem Bewuchs verpflichtet.

OLG Schleswig, Az. 3 U 205/91 :
Ein Landwirt, der auf seinem Grund ökologischen Anbau betrieb, hatte vor Gericht von seinem Grundstücknachbarn die Beseitigung von Disteln verlangt, da der Samenflug den Anbau der Feldfrüchte beeinträchtigte. Ohne Erfolg.


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#3
 Von 
guest123-2348
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 240x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Moin Forengeist

der 80% Essig ist verboten. Ebenso Chlor uns auch Salz.
Allerdings gibts Round-up.(ist wohl wesentlich teurer, genauso umweltunverträglich und genauso allesgrün tötend dafür aber erlaubt)
wer sich nicht erwischen lässt....

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#5
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Forengeist meinte das nicht "ernst" wie die meisten seiner Beiträge hier. :grins:

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#6
 Von 
ennepetaler
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

1 l Roundup 40fach Konzentrat kostet ca 20 Euro.

Aber von wem ist denn essigessenz verboten?

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