Unkraut an Grenze

28. Juni 2007 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Wer muss wie oft das Unkraut entfernen, das über die Grundstücksgrenze zum Nachbarn wächst? Der Grundstückseigentümer muss Unkraut entfernen, das zum Nachbarn wächst. Es gibt aber keine klare Regel, wie oft das Unkraut entfernt werden muss. Es empfiehlt sich aus nachbarschaftlicher Rücksicht, diese Arbeit regelmäßig durchzuführen. Übrigens: Der Nachbar hat in der Regel keinen Anspruch darauf, dass das Unkraut auf dem eigenen Grundstück entfernt wird, z.B. um Pollenflug zu verhindern."

 Von 
HiJoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 45x hilfreich)
Unkraut an Grenze

Hallo,

es geht hier um Unkraut an der Grenze zum Nachbarn.


Folgender Fall: An meiner Grenze zum Nachbarn standen früher mal große Fichten, die aber inzwischen gefällt sind. Die Baumstümpfe + Wurzeln sind aber noch im Boden, mit der Folge, dass ich dort keinen Rasen anpflanzen und auch nicht mähen kann. Wegen der Stümpfe und Wurzeln kann man dort auch nicht umgraben, und man kann auch keine hübsche Randbepflanzung etc. anlegen.

Natürlich wächst zwischen den Stümpfen regelmässig Unkraut bis unmittelbar an den Grenzzaun. Dieses Unkraut mache ich auch ab und zu mal weg, was nur durch mühseliges Auszupfen möglich ist. Dies mache ich allerdings nicht sehr oft (ca. 2 mal im Jahr) und es wächst auch recht schnell wieder nach. Mich selber stört das Unkraut auch nicht so sehr, auf dem Streifen kann eben die nächsten Jahre nix anderes wachsen.

Nun beschwert sich der Nachbar, das Unkraut würde zu ihm rüberwachsen. Er meint dabei noch nicht mal den Samenflug (der würde ihn angeblich nicht stören, das sagt er aber sicher nur, da er auch selber viel Unkraut im Garten hat, dessen Samen zu uns rüberfliegt), sondern eher einzelne Unkrautpflanzen, die direkt am (Maschendraht- *g*) Zaun wachsen und ihre Blätter und Blüten zu ihm herüberstrecken. Bei dem Unkraut handelt es sich hauptsächlich NICHT um rankendene Pflanzen, die regelrecht zu ihm rüberwuchern, sondern eher um einzelne Pflanzen, die eben ihre Blätter+Blüten ausstrecken. Ich will aber nicht abstreiten, dass auch MAL eine polsterbildende Pflanze dabei ist, die bei uns ihren Ursprung hat und durch den Zaun zu ihm rüber wächst.

Falls es wichtig ist: eine besondere Beeinträchtigung kann von dem Unkraut eigentlich nicht ausgehen (meiner Meinunng nach, der Nachbar sieht das selbstredend anders), da der Nachbar

a) ein RIESIGES Grundstück (3000qm?) hat und die gemeinsame Grenze nur einen sehr kleinen Teil seiner Gesamtgrenze ausmacht
b) die Stelle an der Grenze auch nicht unmittelbar an seiner Terasse liegt (Abstand ca. 80-100m)
c) auf dem Grundstück des Nachbarn auch SEHR viel Unkraut wuchert, das der Nachbar aber in stundenlangen Grabe-Aktionen weg macht, allerdings auch erst, wenn es 1m hoch ist.

Nun meine Frage: bin ich verpflichtet, das Unkraut so oft wegzumachen, dass wirklich NIE auch nur ein Blatt zum Nachbarn rüber wächst? Muss ich es überhaupt wegen dem Nachbarn weg machen?
Falls ich verpflichtet bin: wie oft muss ich das machen? Reichen 2 mal im Jahr? Oder kann man das so pauschal nicht sagen?


Ärgert der Nachbar?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Manü
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 360x hilfreich)

Ich nehme eher die Position von deinem Nachbarn ein,habe vor ein paar Tagen die Frage hier im Forum gestellt,was ich machen soll,wenn die Himbeersträucher vom Nachbarn bei uns rüberwuchern!Schau mal nach.;)

311x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 462x hilfreich)

Hallo,

hier sollte man(n) Erdbeeren nicht mit Äpfeln mischen.

Der Fragesteller möchte lediglich wissen, ob die Wildkräuter aus seinem ehemaligen Nadelgehölz-Biotop den Nachbarn so umfassend stören, dass dieser ein Recht auf fortlaufende Beseitigung nach § 1004 BGB hat. Gegen die gelegentlich aufstrebenden Wildkräuter ist kein *Kraut* gewachsen, um von gesetzeswegen dagegen vorgehen zu können. Dazu gibt es eindeutige Urteile. Mal ein wenig gezielt *Googlen*, dass hilft!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

60x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 462x hilfreich)

Hallo,

kurzer Nachtrag:

Einem Nachbarn kann nicht vorgeschrieben werden, wie er seinen Garten pflegt. Oberlandesgericht Köln (AZ: 12 U 40/93 )
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

20x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 253x hilfreich)

Ich denke, Unkraut, daß zum Nachbarn rüberwächst, muß entfernt werden. Was auf dem eigenen Grundstück wächst, geht den Nachbarn nichts an.

12x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HiJoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 45x hilfreich)

>Ich denke, Unkraut, daß zum Nachbarn >rüberwächst, muß >entfernt werden. Was >auf dem eigenen >Grundstück wächst, geht den Nachbarn nichts an.


Hmm, das würde also bedeuten, dass es reichen würde, wenn ich nur das Unkraut, das quasi in den Zaun hinein wächst entfernen würde?

Um es nur nochmal klar zu stellen: es geht mir nicht darum, dass ich NIE Unkraut weg machen will. Ich finde aber, 1-2 mal pro Jahr sollten genug sein. (Ich habe ja auch noch was anderes zu tun, habe unter anderem 3 Kinder). Leider wächst Unkraut eben sehr schnell. Wenn ich wirklich JEDES Pflänzlein und JEDE Blüte, die schon im Zaun wächst, fortwährend ausreissen müsste, müsste ich mich quasi ständig immerwährend mit diesem kleinen Grenzstreifen befassen. Das geht mir tatsächlich etwas zu weit, zumal - wie oben erwähnt - der Nachbar ein riesiges Grundstück hat, auf dem er auch ständig Unkraut beseitigt, das da eben wächst. Da fallen die paar Pflänzchen, die evtl. von meiner Seite aus rüber wachsen, kaum ins Gewicht.
(BTW: der Nachbar ist Rentner und hat endlos Zeit zum Buddeln und Unkraut wegmachen. Von daher verstehe ich echt nicht, was der von mir will. Aber das nur am Rande, ich weiss, dass mir das vor dem Gesetz nicht weiter hilft.)

20x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HiJoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 45x hilfreich)

P.S.: gegoogelt hatte ich auch schon. Leider hatte ich nur Beiträge gefunden, die sich auf Samenflug von Unkraut beziehen. Oder aber Beiträge, bei denen es um den Rückschnitt von GEHÖLZEN geht.
Beiträge zum "Rückschnitt" von Unkraut scheinen selten zu sein :)

9x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 253x hilfreich)

Das man den Nachbarn nicht unnötig ärgert, auch wenn man 3 Kinder hat, finde ich schon wichtig.
2 x pro Jahr Unkraut wegmachen ist sehr wenig, zumal Sie selbst zugeben, daß es sehr schnell nachwächst.
Nehmen Sie doch einen Unkrautvernichter, wenn Ihnen das Zupfen zuviel Arbeit macht.
Ob der Nachbar nun Rentner wäre oder Hausfrau oder arbeiten geht, ist da doch ziemlich nebensächlich.
Wie Ihr Garten aussieht, geht ja keinen was an. Lassen Sie das Unkraut dort eben wachsen. Aber schon um des lieben Friedens wegen sollten Sie öfter mal das entfernen, was rüberwächst. Macht mein Nachbar übrigens auch. Dem muß man das nicht sagen!

7x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HiJoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 45x hilfreich)

> Das man den Nachbarn nicht unnötig ärgert, auch wenn man 3 Kinder hat, finde ich schon wichtig.

Klar, die Frage ist nur, ob ICH den Nachbarn tatsächlich ärgere, oder ob ER sich SELBER über ein "Naturphänomen" ärgert, dass eben naturgemäß auftritt und das er hinzunehmen hat, solange es sich im Rahmen hält.

> Nehmen Sie doch einen Unkrautvernichter, wenn Ihnen das Zupfen zuviel Arbeit macht.

Geht nicht, da in der Nähe auch ein paar Beerenobststräucher stehen. Ausserdem möchte ich den Chemie-Einsatz im Garten gering halten.


> Ob der Nachbar nun Rentner wäre oder Hausfrau oder arbeiten geht, ist da doch ziemlich nebensächlich.

Rein rechtlich ist es wohl absolut nebensächlich, tatsächlich.
Ich denke aber, im täglichen Miteinander kommt es auch auf eine gewisse Verhältnismässigkeit an.
Ich versuche mich eben in die Denkweise des Nachbarn hineinzuversetzen. Wäre er ein schwer arbeitender Mann mit wenig Zeit könnte ich ihn eher verstehen. Bei einem Rentner, der sowie den halben bis ganzen Tag nix anderes tut als in seinem Garten zu buddeln, kann ich nicht ganz verstehen, warum er sich über ein paar Unkrautpflanzen zusätzlich am Zaun (denn in seinem Garten wächst auch überall Unkraut) aufregt. Aber sie haben recht, das sind wohl alles ziemlich nutzlose Gedanken meinerseits, die wenig zur Sache tun.

> Macht mein Nachbar übrigens auch. Dem muß man das nicht sagen!

Danke für den Tadel *g*
Aber glauben Sie mir: wenn ich bei jeder Kleinigkeit, den einer meiner Nachbarn objektiv oder subjektiv falsch macht, direkt zu ihm laufen und mich darüber beschweren würde, hätte ich auch nix anderes zu tun. Besagter Nachbar mäht übrigens regelmäßig während der Mittagsruhe seinen Rasen. (Was ich wiederum bei einem Rentner, der immer Zeit hat, nicht verstehen kann). Trotzdem habe ich ihn noch nie darauf angesprochen, da ich eben der Meinung bin, das gewisse Störungen in Sinne des nachbarlichen Friedens hinzunehmen sind. Ich kann eben auch "hinnehmen", erwarte das von der Gegenseite aber ebenfalls. Ganz ohne Störungen geht es eben nicht, das sollte aber jede Seite einsehen.


Nun ja, jetzt weiss ich aber immer noch nicht genau, wie die Lage rechtlich einzuschätzen ist ....

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 186x hilfreich)

ganz kurz zusammen gefasst: das Unkraut darf in Deinem Garten wuchern wie es will, aber NICHT rüber in Nachbar's Garten...also: alles, was durch den Zaun wächst, bis mindestens auf Deine Seite des Zauns zurückschneiden.

7x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HiJoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 45x hilfreich)

>Gegen die gelegentlich aufstrebenden Wildkräuter ist kein *Kraut* gewachsen, um von gesetzeswegen dagegen vorgehen zu können. Dazu gibt es eindeutige Urteile.


> das Unkraut darf in Deinem Garten wuchern wie es will, aber NICHT rüber in Nachbars Garten...also: alles, was durch den Zaun wächst, bis mindestens auf Deine Seite des Zauns zurückschneiden.


Hmm, nun habe ich also zwei gegensätzlich Ansichten .....

Ich habe auch noch selber weiter gegoogelt.
Zum einen gibt es BGB § 910 (Überhang). Der bezieht sich nur auf Bäume und Sträucher und NICHT auf Unkraut.

Dann gibt es noch BGB § 906 (Zuführung unwägbarer Stoffe). Evtl. ist so ein Unkraut ja ein unwägbarer Stoff. Dann wäre noch zu klären, ob durch das Unkraut die Benutzung des Nachbargrundstückes WESENTLICH beeinträchtigt wird, oder UNWESENTLICH.

Dann gibt es auch noch BGB § 1004 (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). Hiernach kann vom Störer die Beseitigung der Störung verlangt werden, aber nur, wenn der Eigentümer nicht zur Duldung der Störung verpflichtet ist. Hierbei scheint dann auch BGB § 242 (Treu und Glauben, nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis, Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn) eine Rolle zu spielen. Ich bin mir nur nicht sicher, wer hier auf wen Rücksicht zu nehmen hat.


Tja, ist echt eine komplizierte Materie ... :crazy:

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HiJoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 45x hilfreich)

By the way:

Es gibt ja im Grunde genommen unzählige Umstände, wo ein Nachbar durch den anderen gestört wird, er aber absolut nix dagegen machen kann. Fiktive Beispiele:

1) Laub fällt vom Baum des Nachbarn in meinen Garten. Ich kann aber nix dagegen machen und muss es auf eigene Kosten wegräumen. Auch verstopfte Dachrinnen muss ich selber reinigen, nicht der Baumbesitzer.

2) Der riesige Baum vom Nachbarn fällt um und verursacht MIR einen Schaden. Leider war der Baum nicht krank, der Nachbar muss also nicht haften. Es war laut Gesetz "höhere Gewalt" und ich bleibe auf meinem Schaden sitzen, obwohl der Nachbar den Baum vorsätzlich angepflanzt und so hoch hat wachsen lassen.

Alles immense Störungen, die hingenommen werden müssen.

6x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Manü
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 360x hilfreich)

Oh meine Güte,worüber unterhalten wir uns,in der Zeit ist das Unkraut 10mal gezupft.Man kann mit den Kindern,(meine helfen mir auch )ein bißchen Unkraut zupfen und fertig. Und wie schon gesagt 2mal im Jahr Unkraut zupfen ist zu wenig.Geht einen Schritt auf euren Nachbarn zu, das wird vielleicht auch sein Verhalten ändern.

-- Editiert von Manü am 29.06.2007 21:25:13

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HiJoe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 45x hilfreich)

> Oh meine Güte,worüber unterhalten wir uns,in der Zeit ist das Unkraut 10mal gezupft.

Nein, leider nicht wirklich.


> Und wie schon gesagt 2mal im Jahr Unkraut zupfen ist zu wenig.Geht einen Schritt auf euren Nachbarn zu, das wird vielleicht auch sein Verhalten ändern.


Damit Sie sich ein Bild machen können (falls es Sie interessiert): so sieht es im Moment an der Grenze aus: http://picasaweb.google.de/HiJoe42/Unkraut?authkey=3djxsvamC38

Das hinter dem Zaun (auf einem Bild links) gehört dem Nachbarn, das vor dem Zaun (auf einem Bild rechts) mir. Ich hoffe man kann es erkennen, aber auf dem Grundstück des Nachbarn wächst zur Zeit selber Unkraut meterhoch.

Und dann kommt der Nachbar, der selber sooo viel Unkraut im Garten hat, zu mir, und will, dass ích alles weg mache.

Mit Verlaub, da denke ich echt an Schikane und überlege eben, wie denn nun wirklich die Gesetzeslage ist....

5x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Manü
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 360x hilfreich)

Ok,sieht echt nach Schikane aus,aber wie wäre es wenn ihr Eurem Nachbarn den Wind aus den Segeln nehmt und das Unkraut wegmacht,das von eurer Seite zu ihm hinüberwächst,und schon bietet ihr ihm keine angriffsfläche mehr.habe es auf den Bildern nicht richtig erkennen können,aber wächst sein Unkraut nicht auch rüber?Rechtlich ist es so,das alles was über die Grenze wächst nach mehrmaligen auffordern zu entfernen ist,falls dies nicht geschieht,kann ein Gärtner damit beauftragt werden,der die Rechnung nach dem Besitzer schickt,so ist das bei Bäume und Hecken,wie man mir sagte,oder vielmehr schrieb.Aber auf seinem Grundstück kann er machen was er will,ihr könnt nur was sagen,wenn es euer Grundstück betrifft!Unser Nachbar hat einen Schwimmteich mit einer Tiefe von 1,80m,ohne Abdeckung oder Zaun runterrum!!!Bei dem Bauamt sagte man mir,das es sein Grundstück ist,und er machen kann was er will,und ich denke mal das wird mit eurem Nachbarn nicht anders sein.:(

1x Hilfreiche Antwort

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