Unkraut jäten

14. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Harana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unkraut jäten

Wir haben einen Steingarten und unten entlang läuft die Straße zu dem Privatgrundstück unserer Nachbarin. An der Seite,wo wir zu unserem Anwesen rauf fahren ist eine Ecke mit Grenzstein, dort hat sie vor 3 Jahren auf die Schnelle geteert, schon nach einem Jahr hat sich das Unkraut durchgesetzt und den Teer kaputt gemacht. Wir machen ca. 3-4 mal aus Kulanz im Jahr den Rand und ihre Ecke sauber.Jetzt verlangt sie von uns, dass wir noch vor dem Winter alles sauber machen sollen, sie meint das Unkraut würde ihre Straße kaputt machen, was am Rand nicht der Fall ist,allerdings schon an ihrer Ecke. Ich möchte einfach wissen, wie sich da das Recht verhält, befor ich etwas zu ihr sage.
Vielen lieben Dank




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1648x hilfreich)

Jeder muss auf seinem eigenen Grundstück das "Unkraut" entfernen - wenn er es denn dort nicht haben will.

Es gibt keine Pflicht, "Unkraut" vom eigenen Grundstück zu entfernen. Es gibt keine Pflicht, "Unkraut" von fremden Grundstücken zu entfernen.

Es gibt keinen Anspruch darauf, daß der Nachbar auf seinem Grundstück "Unkraut" entfernt, dessen Samen o.ä. hinüber wehen und auf dem eigenen Grundstück zu "Unkraut"-Bewuchs führen.

In vielen Gemeinden gibt es - durch die jeweilige Gemeindesatzung - eine Pflicht, den öffentlichen Gehweg (inkl. Rinnstein) vor dem eigenen Grundstück von "Unkraut" und anderem Bewuchs zu befreien. (Meist muss das einmal jährlich gemacht werden.)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es gibt keine Pflicht, "Unkraut" vom eigenen Grundstück zu entfernen. Es gibt keine Pflicht, "Unkraut" von fremden Grundstücken zu entfernen.

Es gibt nicht mal Unkraut - es gibt nur (unerwünschte) Kulturpflanzenbegleiter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(954 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Harana):
Ich möchte einfach wissen, wie sich da das Recht verhält, befor ich etwas zu ihr sage.
Wenn alle Rechtsvragen mal so einfach wären.

Zur Nachbarin sollte gesagt werden:
"Selbst ist die Frau!"
oder:
"Wer vor dem Winter das Unkraut entfernt? Immer die, die fragt!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18732 Beiträge, 10136x hilfreich)


Bevor man sich in einen Rechtsstreit stürzt, sollten Sie prüfen, ob Steingärten in Ihrer Stadt noch erlaubt sind.
Immer mehr Städte (zumindst in meiner Region) gehen dagegen vor -> Klimaschutz, Bodenversiegelung ...
Nicht dass ein Rechtsstreit schlafende Hunde weckt und Sie am Ende den Garten umgestalten müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bevor man sich in einen Rechtsstreit stürzt, sollten Sie prüfen, ob Steingärten in Ihrer Stadt noch erlaubt sind.
Immer mehr Städte (zumindst in meiner Region) gehen dagegen vor -> Klimaschutz, Bodenversiegelung ...
Nicht dass ein Rechtsstreit schlafende Hunde weckt und Sie am Ende den Garten umgestalten müssen.

Das ist eine Hangbefestigung, auch alpinium genannt mit vielen Sträuchern oben

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 295.945 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.587 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.