Wir haben einen Steingarten und unten entlang läuft die Straße zu dem Privatgrundstück unserer Nachbarin. An der Seite,wo wir zu unserem Anwesen rauf fahren ist eine Ecke mit Grenzstein, dort hat sie vor 3 Jahren auf die Schnelle geteert, schon nach einem Jahr hat sich das Unkraut durchgesetzt und den Teer kaputt gemacht. Wir machen ca. 3-4 mal aus Kulanz im Jahr den Rand und ihre Ecke sauber.Jetzt verlangt sie von uns, dass wir noch vor dem Winter alles sauber machen sollen, sie meint das Unkraut würde ihre Straße kaputt machen, was am Rand nicht der Fall ist,allerdings schon an ihrer Ecke. Ich möchte einfach wissen, wie sich da das Recht verhält, befor ich etwas zu ihr sage.
Vielen lieben Dank
Unkraut jäten
Jeder muss auf seinem eigenen Grundstück das "Unkraut" entfernen - wenn er es denn dort nicht haben will.
Es gibt keine Pflicht, "Unkraut" vom eigenen Grundstück zu entfernen. Es gibt keine Pflicht, "Unkraut" von fremden Grundstücken zu entfernen.
Es gibt keinen Anspruch darauf, daß der Nachbar auf seinem Grundstück "Unkraut" entfernt, dessen Samen o.ä. hinüber wehen und auf dem eigenen Grundstück zu "Unkraut"-Bewuchs führen.
In vielen Gemeinden gibt es - durch die jeweilige Gemeindesatzung - eine Pflicht, den öffentlichen Gehweg (inkl. Rinnstein) vor dem eigenen Grundstück von "Unkraut" und anderem Bewuchs zu befreien. (Meist muss das einmal jährlich gemacht werden.)
Zitat :Es gibt keine Pflicht, "Unkraut" vom eigenen Grundstück zu entfernen. Es gibt keine Pflicht, "Unkraut" von fremden Grundstücken zu entfernen.
Es gibt nicht mal Unkraut - es gibt nur (unerwünschte) Kulturpflanzenbegleiter.
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Wenn alle Rechtsvragen mal so einfach wären.Zitat :Ich möchte einfach wissen, wie sich da das Recht verhält, befor ich etwas zu ihr sage.
Zur Nachbarin sollte gesagt werden:
"Selbst ist die Frau!"
oder:
"Wer vor dem Winter das Unkraut entfernt? Immer die, die fragt!"
Bevor man sich in einen Rechtsstreit stürzt, sollten Sie prüfen, ob Steingärten in Ihrer Stadt noch erlaubt sind.
Immer mehr Städte (zumindst in meiner Region) gehen dagegen vor -> Klimaschutz, Bodenversiegelung ...
Nicht dass ein Rechtsstreit schlafende Hunde weckt und Sie am Ende den Garten umgestalten müssen.
Zitat :Bevor man sich in einen Rechtsstreit stürzt, sollten Sie prüfen, ob Steingärten in Ihrer Stadt noch erlaubt sind.
Immer mehr Städte (zumindst in meiner Region) gehen dagegen vor -> Klimaschutz, Bodenversiegelung ...
Nicht dass ein Rechtsstreit schlafende Hunde weckt und Sie am Ende den Garten umgestalten müssen.
Das ist eine Hangbefestigung, auch alpinium genannt mit vielen Sträuchern oben
Und jetzt?
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