Unkraut/Karmin etc.

27. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
muenich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Unkraut/Karmin etc.

Hallo ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Wir haben 2006 eine DHH gekauft und 3-4 Monate nach uns ist die Nachbar DHH ebenfalls verkauft worden & die neuen Eigentümer fangen jetzt seit kurzem an schwierig zu werden.

Konkretes Beispiel heute: Unser Gartengründstück ist durch eine Tujahecke (gehört den Nachbarn und ein Maschendrahtzaun (gehört auch den Nachbarn) getrennt. Die ersten Jahre lief die Nachbarschaft ganz gut, aber seit Anfang an war immer dieser ausgeleierte Maschendrahtzaun und das wuchenrnde Unkraut, das zwischen deren Hecke und deren Zaun wächst und dann meterhoch zu uns rüberwächst ein Thema. Jedes Jahr bitten wir die Nachbarn, das Unkraut zu entfernen, zumal ich wieder ein Kleinkind habe, das alles in den Mund steckt und auch schon an die Blüten rangegangen ist, die rüber wuchern. Durch den blöden Zaun kommt man auch nicht gut an das Unkraut dran, wir hatten auch schon angeboten evtl. den zaun zu entfernen, damit man einfach via Rasenmäher dort besser von unserer Seite aus agieren kann, das würden wir ja auch machen. Das wollten aber die Nachbarn nicht, da sie einen Hund haben, der sonst auf unsere Seite kann und von dort vielleicht auf die Straße läuft.

Vor 2,5 Monaten hatte ich dann die Nase voll, nachdem nach mehrmaligen Bitten das Unkraut nicht beseitigt wurde, habe ich bei brütender Hitze im April das Unkraut mit einer Heckenschere stellenweise durch den Maschendrahtzaun abgeschnitten und alles so gut es ging zw. zaun & Hecke rausgeharkt und sogar noch selbst zum Bauplatz gefahren. Da aber die Unkrautstümpfe nicht zu entfernen waren, habe ich aus Rücksicht auf den Hund und meine Kinder biologisch abbaubaren Unkrautvernichter auf die "Stümpfe" gesprüht. Durch die Sonneneinstrahlung ist auch alles schön verbrannt und seitdem ist kein Unkraut mehr nachgekommen. Wie gesagt, das ist 2,5 Monate her und heute klingelt die Nachbarin sturm und schreit mich an, ob ich Unkrautvernichter dort hingesprüht habe. Sie hätte doch Unkraut entfernt (sie war in der Tat mal 10 Minuten bei uns auf dem Grundstück und hat 10 Blüten abgeschnitten, das wars).

Sie hat 10 Minuten rumgeschrien & ist dann mit dem Kommentar, das letzte Wort sei noch nicht gesprochen abgerauscht. Ich bin sprachlos, schließlich hab ich ja ihren Job gemacht und musste mich jetzt noch beleidigen lassen. Ich bin mir gar keiner Schuld bewusst, schließlich hab ich extra drauf geachtet, keine höllische Chemiekeule zu nutzen und ich hatte nur die Stümpfe besprüht und das noch nicht mal viel. Wie kann sie nach 2,5 Monaten da plötzlch ein Fass aufmachen.

Zudem stört sie sich seit neuestem an unserem Grillkarmin, den wir aufgebaut haben. Ich habe so das Gefühl, die Frau sucht Ärger. Ihr Mann ist nicht das Problem, es ist eher die Frau, die irgendwie seit neuestem so kleinlich ist.

Ich bin sogar noch mal rüber, damit wir in Ruhe darüber reden können, denn anschreien bringt ja nichts, aber sie haben einfach nicht mehr aufgemacht.

Was haben wir denn hier für rechtliche Möglichkeiten? Wir überlegen schon, einen Holzzaun vor deren Drahtzaun auf unserem Grundstück zu errichten, als Sichtschutz, da wuchert dann auch nichts mehr rüber, allerdings können die dann ihre Tuja-Hecke nicht mehr auf unserer Seite schneiden.

Kann man denn einfach einen Zaun auf sein Grundstück setzen oder braucht man da die Erlaubnis des Nachbarn?



-- Editiert am 27.07.2011 22:30

Ärgert der Nachbar?

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32 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

quote:
Ich bin mir gar keiner Schuld bewusst
also genau genommen, bist du da schon einiges an Schuld eingegangen!

Was von dem Unkaut zu Euch rübergewachsen ist, kannst du natürlich entweder selber entfernen, dem Nachbarn die Möglichkeit gewähren dies machen zu lassen oder wenn diese es nicht machen auf deren Kosten beseitigen lassen!

Was du jetzt aber gemacht hast könnte sehr leicgt als Sachbeschädigung durchgehen, denn das Unkrauf auf dem Nachbargrundstück ist deren Eigentum, nicht deines...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muenich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo
danke für die Antwort. Ich bin allerdings schon sehr erstaunt, denn unsere Nachbarn sehen das Unkraut ja nicht wegen der Riesenhecke und normalerweise wäre es mir auch egal, wenn es nicht permanent zu uns rüberwuchern würde. Eigentlich dachte ich, ich tue denen ja noch ein Gefallen, denn es ist schon anstrengend, 2 Stunden lang durch einen Zaun das Unkraut zu entfernen und somit ist es doch für die auch normalerweise eine Erleichterung, sich nicht mehr darum kümmern zu müssen. Ich wollte mich ja nicht an fremden Eigentum vergreifen & ich glaube nicht, dass die Nachbarn Unkraut toll finden, denn an allen anderen von ihnen zusehendes Unkraut wird sofort entfernt, nur eben das hinter der Hecke nicht. Das würde sich doch widersprechen meiner Meinung. Hab ich denn ein Anrecht auf Instandsetzung des Zauns? Der ist oben ausgefranzt schon seit Jahren und befindet sich in Kopfhöhe meiner Kinder. Ich bin auch schon hängen geblieben.

Wir haben unseren Nachbarn immer die Möglichkeit gegeben es zu beseitigen, genauso, dass sie die Hecke von unserem Grundstück aus schneiden können. Ds war für uns bisher immer selbstverständlich aber ich finde, man kann doch klingeln & in einem vernünftigen Ton sagen, wenn einem etwas nicht passt & zukünftig kann man sich ja dann danach richten, aber gleich loszuschreien und das, nachdem ich ja schon vor längerer Zeit tätig geworden bin, verstehe ich nicht. Das ist nicht in Ordnung. Ansonsten kommt dann, wenn es rechtlich möglich ist, auf unserer Grundstücksseite ein Holzsichtschuzt hin, der muss ja nicht so hoch sein, nur, dass man eben deren Hecke & Unkraut nicht mehr sieht & dann kann deren Hund auch nicht rüber.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Ich kann dich schon verstehen, im eigentlichen kann ich auch nur den Kopf über die Nachbaren schütteln, nur genau genommen hast du deren Unkraut zerstört.

Moralisch würd ich sagen hast du richtig gehandelt, nur gesetzesmässig kann dir evtl was draus angelastet werden, aber ich würd mir da jetzt erstmal nicht so den Kopf darüber zerbrechen...

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Das Unkraut schneiden war ja noch OK, aber Unkrautvernichtungsmittel ohne vorherige Erlaubnis auf das Nachbargrundstück sprühen geht gar nicht. Du hast Angst um dein Kind, weil Blüten durch den Zaun wachsen, kippst aber selber Gift auf das Nachbargrundstück, auf dem sich ein Hund frei bewegt...

Zaun:
Ihr könnt natürlich auf eurer Seite der Grenze einen Sichtschutz hinstellen, der das Unkraut fernhält. Wenn der Nachbar dann seine Tuja-Hecke nicht schneiden kann, dann ist das sein Problem. Möglicherweise hat er die Hecke ja zu nah an die Grenze gesetzt, schau mal in das Nachbarrecht eures Bundeslandes, wie da die vorgeschriebenen Abstände sind!

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-- Editiert am 28.07.2011 08:27

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muenich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich will ja auch überhaupt keinen Stress mit den Nachbarn, dafür bin ich viel zu Friedfertig, daher hätte sie mich doch auf vernünftig ansprechen können.

Ich hab ja auch kein Unkrautvernichtungsmittel darauf gekippt sondern lediglich die Stümpfe, die nach dem abschneiden übrig geblieben sind, geziel angesprüht & auch das nur sehr zaghaft. Weder mein Kind noch der Hund kommen an diese Stümpfe ran, da auf unserer Seite der Zaun steht & auf der anderen Seite davor die dichte Thujahecke. Ich habe weder die Hecke besprüht noch irgendetwas anderes. Die Nachbarin unterstellt mir, dass ich das Unkraut gar nicht weggemacht hätte, sondern nur Unkrautvernichter drauf gekippt habe, was definitiv nicht stimmt. Immerhin hat es mich 2,5 Stunden Arbeit gekostet und habe bei dem Unkrautvernichter extra darauf geachtet, dass er biologisch abbaubar ist. Immerhin ist das jetzt fast 3 Monate her & bis gestern haben die das gar nicht bemerkt. De Hecke habe ich mir auch angesehen, von unserer Seite her ist sie nach wie vor grün, zwischen drin sieht man eben die braunen Äste, weil sie gerade geschnitten wurde. Die Hecke ist sicherlich 3 Meter hoch (darf die überhaupt so hoch sein?) und oben ist sie an großen Stellen braun allerdings dunkelbraun, sieht mir eher nach den Äste aus. Das war vorher auch schon so & fällt nach dem schneiden mehr auf. Außerdem treibt die Hecke an vielen Stellen grade wieder neu aus und zwar grün, also ich kann zumindest an der Hecke keinen Schaden erkennen.

Ich habe mich einfach über deren Ton so erschrocken, zumal wir jedes Jahr um Entfernung bitten und eigentlich nie größer was passiert. Wegen des Maschendrahtzauns ist es halt auch schwierig, immer nur auf unserer Seite abzuschnippeln, da es ja sofort wieder nachwuchert, da kann ich jeden Tag schneiden. Da muss man doch einfach mal den Auslöser entfernen.

Das mit dem Zaun bzw. der Hecke werde ich mal verfolgen. Die Hecke steht ca. 5 cm von unserem Grundstück und dann kommt direkt der Zaun.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Besorge dir das Nachbarrecht deines Bundeslandes, dort stehen neben den Abständen auch die zulässigen Höhen für Anpflanzungen an der Grenze.

Hier ist eine Übersicht, da sollte deins dabei sein:
http://www.baurecht.de/gesetze.htm

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Lass das "Unkraut" wie du es nennst, bitte in nachbars Grundstück stehen da diese Pflanzen dir nicht gehören.
Was rüber wächst ( liegt in der Natur das auch Pflanzen wachsen... dürfen) darft du entfernen, mehr nicht!
Eine Frechheit und Unverantwortlichkeit finde ich den Einsatz von "Unkrautvernichtungsmittel auf fremden Grundstück. Es Spielt keine Rolle ob du nur in kleinen Mengen das Zeug versprüht hast. Du hast es einfach getan und das würde mich als dein Nachbar auch tierisch aufregen.
Nun suchst du weiter... Hohe und Abstand der Hecke... als nächstes findet man vieleicht heraus das der Zaun 2 cm auf dem eigenen Grundstück steht...was soll man dazu noch sagen?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Es gibt kein "Unkraut".
Und das Sie einfach die Wildgräser des Nachbarn vernichtet, ist schon ein starkes Stück.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muenich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Was ist denn an Disteln, Brennnesseln etc. Wildgras. Ansosten rupft die Nachbarin auch noch jedes kleine Blatt raus, das sie auf ihrer Seite sehen kann.

Ja und ich suche weiter, warum auch nicht, unsere Nachbarin kommt ja auch wegen jeder Kleinigkeit und beschwert sich.

Nein, Spaß beiseite,ich will keinen Stress haben, daher suchen wir auch nix, denn ich begebe mich nicht auf so ein erbärmliches Niveau, wie unssere Nachbarn. Ich habe mit unserer Gemeinde telefoniert und wir dürfen einen 2m hohen Holzzaun stellen, 5 m lang. Das sollte reichen, die Nachbarin, deren Hund und deren Unkraut endgültig von unserem Grundstück zu halten. Vielleicht wächst es ja dann zu denen in den Garten zurück, wenn es in unsere Richtung nicht mehr geht. Wie die dann allerdings ihre Hecke schneiden ist mir auch egal, bei uns dürfen die halt jetzt nicht mehr aufs Grundstück rauf. Dann hat sich das wohl erledigt.

Aber danke für die Eure Argumente

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Das einbringen von Giften auf Nachbargrundstücke ist gestzlich untersagt. Gift ist Gift, auch wenn es biologisch abbaubar ist.

Desweiteren hat man Pflanzen des Nachbarn nicht abzuschneiden, sofern sie nicht auf das eigene Grundstück herüber hängen.

Das kann also noch recht teuer werden für euch.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Wie die dann allerdings ihre Hecke schneiden ist mir auch egal, bei uns dürfen die halt jetzt nicht mehr aufs Grundstück rauf. Dann hat sich das wohl erledigt.

Sicher hat es sich erst einmal erledigt wenn du diesen "hässlichen" Blick nicht mehr ertragen mußt. Aber denke bitte daran das eine Pflanze wächst und wächst und wächst.
Irgendwann nach 2 jahren vieleicht schon, verlangst du dann das der Nachbar die Hecke komplett entfernen soll weil sie deinen 2 Meter hohen Sichtschutz kaputt wächst.
Scheiden kann und darf er sie ja nicht mehr. :augenroll:

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#13
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Überlege sie mal wenn die Nachbarin in ihrem Garten Gift versprüht hätte - mit dem Kind wo, wie sie selber geschrieben haben, alles in den Mund steckt.... Auch wenn das Gift "biologisch abbaubar" (müssen das nicht sowieso alle sein) ist - Gift bleibt Gift und ist immer gefährlich. Garantiert gefährlicher als ein paar Brennnessel oder sonstige Wildkräuter.



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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Muss nicht. Ich weiß zwar nicht was verwendet wurde und werde mich hüten zu verkünden, dass alle Herbizide für tierische Organismen grund-gesund seien...

Wenn allerdings ein Herbizid verwendet wurde, dass sehr spezifisch auf einen pflanzlichen Bestandteil/Stoffwechselweg wirkt (z.B. Photosynthese) und das die 'Gift'-Wirkung ausmacht, dann fehlt der Gift-Angriffspunkt im Menschen.

Ein Pflanzen-Spezifisches Gift ist nicht automatisch Gift für alle in der Umwelt lebenden Organismen.

Abgesehen davon habe viele Herbizide (so u.A. Phospinothricin) eine extrem kurze Halbwertszeit und werden rasch von Mikroorganismen abgebaut.

Die Behauptung "Gift bleibt Gift" in den Raum zu stellen, halte ich daher nicht für haltbar.
Denn 'biologisch abbaubar' besagt ja eben, dass die biologische Wirkung ("Gift") durch Abbauprozesse verloren geht. Was natürlich im Umkehrschluss nicht heißt, dass das entstehende Produkt ungefährlich wäre.

Aber das kann ohne den genauen Wirk- und Inhaltsstoff zu kennen, nicht gesagt werden.



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-- Editiert am 29.07.2011 20:25

-- Editiert am 29.07.2011 20:29

-- Editiert am 29.07.2011 20:30

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

@Katanaka
Von was schreiben sie da???
Sobald ein Stoff einem Lebewesen (Pflanze, Tier, Mensch) Schaden zufügt ist es ein Gift. In wie weit der Stoff der eine Brennnessel tötet einem Tier oder Menschen schaden kann - möchte ich ehrlich gesagt nicht ausprobieren noch glaube ich da solchen etwas merkwürdigen Aussagen wie die ihren. Wenn es nur leichte Kopfschmerzen sind die man dadurch bekommen könnte - ist es Gift.
Und so oder so in fremden Gärten versprüht man es nicht.


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Dann haben Sie sich ganz einfach noch nicht gut genug mit dem Thema auseinander gesetzt.

Wenn ein Mittel gegen Chloroplasten wirkt, wieso sollte es dann in erster Instanz schädlich für Sie sein? Wo sind denn Ihre Chloroplasten, um die Sie sich Sorgen machen müssten?

Und dann nehme ich von Ihnen an, dass Sie auch überhaupt keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen (was prinzipiell wünschenswert ist), denn das ist durch die Verstoffwechselung zu Ethanal genauso Gift.

Und ebenso hoffe ich, dass Sie vehementer Gegner von Antibiotika und Desinfektionsmitteln sind - immerhin tötet Desinfektionsmittel die armen Bakterien ab, dann MUSS es ja automatisch ein Gift für den Menschen sein....

Die Quintessenz ist

quote:
Ein Pflanzen-Spezifisches Gift ist nicht automatisch Gift für alle in der Umwelt lebenden Organismen.

was auch weiterhin Richtigkeit behält, ob Sie das nun schön finden oder nicht. Und wer meint alle mögliche physiko-chemischen Wirkungen von allen chemischen Verbindungen in einen Topf werfen zu können, hat dann einfach keine Ahnung.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

@Katanaka
Sie interpretieren und steigern sie da in was hinein was gar nicht Thema ist. Und was sie über meine Person schreiben - ist eher ein Produkt ihrer Fantasie.
Meine Definition über Gift ist deswegen trotzdem noch so wie am Anfang. Sobald ein Stoff ein Lebewesen schädigt ist es Gift. Was für eine Pflanze nur in geringer Konzentration giftig ist ist für mich erst je nachdem in einem höheren Konzentration giftig. So ganz ohne Wissen um was für ein Mittelchen es geht können sie doch gar keine definitive Aussage hier treffen. Es kann ja zudem auch möglich sein dass man auf den Stoff allergisch reagiere - dann reichen wieder kleine Konzentrationen....und nachher hat man davon zu viel Fantasie ...

Es gibt eigentlich nur eine Frage wo noch bleibt und wo auch was auch wieder hierher gehört. Würden sie es gut finden wenn ihr Nachbar ohne Rücksprache irgendein biologisch abbaubares Mittelchen in ihren Garten versprüht???

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Soweit ich es verstanden habe, ging es um den Bereich des eigenen Gartens, nicht vom Nachbarn.
Dass das Unkraut des Nachbarn (auch wenn es 'nur' Unkrat ist) nicht beschädigt werden DARF, weil es nicht das eigene Eigentum ist, steht außer Frage und dies begründete auch nicht mein Anliegen hier zu schreiben.

Mein Schreiben war Reaktion auf "Gift ist Gift und bleibt gefährlich", was so pauschalisiert nicht stimmt.
Wie gesagt: Dann ist ein Antibiotika auch Gift für den Menschen.
Dann ist ein Desinfektionsmittel ebenfalls Gift für den Menschen.
Desinfiziert sich ein Arzt seine Hände also mit human-letalem Gift? Wohl kaum.

Was ich sage (und was offensichtlich nicht verstanden wird), ist dass ein Gift für eine Pflanze nicht zwangsläufig schädlich für einen Menschen ist. Denn wie gesagt: Dann ist ein Desinfektionsmittel Ihrer Definition nach auch ein Gift für den Menschen.
Da es giftig für Mikroorganismen ist, muss es auch giftig für Menschen sein. Und das ist schlicht und ergreifend falsch.

Allergische Reaktionen haben mit Gift-Wirkung im Übrigen überhaupt nichts zu tun. Jenes Beispiel versagt also an dieser Stelle.

Edit: Übrigens: Ich würde meinem Nachbarn Dank aussprechen, wenn er sich mit biologisch abbaubaren Mittelchen um mein Unkraut kümmert :)

Edit2:

Zitat:
So ganz ohne Wissen um was für ein Mittelchen es geht können sie doch gar keine definitive Aussage hier treffen

Was ich auch nie behauptet habe, wie dieses Zitat
Zitat:
Aber das kann ohne den genauen Wirk- und Inhaltsstoff zu kennen, nicht gesagt werden.
deutlich zeigt

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-- Editiert am 30.07.2011 23:12

-- Editiert am 30.07.2011 23:13

-- Editiert am 30.07.2011 23:14

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Soweit ich es verstanden habe, ging es um den Bereich des eigenen Gartens, nicht vom Nachbarn.

Nein, der Feldzug fand in des Nachbars Garten statt.



quote:
Wie gesagt: Dann ist ein Antibiotika auch Gift für den Menschen.

Das ist korrekt. Nur in passenden Dosen sind Antibiotika kein Gift für den Menschen.
Lokalantibiotika sind sogar in passenden Dosen so schädlich, das sie nicht systemisch angewendet werden.



quote:
Dann ist ein Desinfektionsmittel ebenfalls Gift für den Menschen.

Trink doch einfach mal ein Gläschen davon ...



quote:
Desinfiziert sich ein Arzt seine Hände also mit human-letalem Gift? Wohl kaum.

Natürlich. Weshalb stehen denn sonst wohl Warnhinweise wie z.B. 'Nur zur äußerlichen Anwendung' darauf??
Aber wie gesagt, einfach mal ein Gläschen trinken und wir unterhalten uns dann eventuell mit deinen Erben weiter ...



Nikotin und Alkohol sind auch anerkannte Gifte.
Dennoch werden sie regelmäßig konsumiert.
Alkohol korrekt dosiert (1 Glas Wein am Tag) soll gerüchteweise ja sogar das Leben verlängern.
1 Flasche Wein am Tag soll das Gegenteil bewirken ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#20
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Ich kenne nur die Definition von Gift: Dass es all die Stoffe sind die eine Lebewese schädigt. Kennen sie eine andere?
Formal es kommt auch sehr auf die richtige Handhabung an. Eine falschen Handhabung lässt so ziemlich alles "giftig" werden. Trinken sie mal ein Gläschen von ihrem Desinfektionsmittel oder was mir schon passiert ist - das Zeug für die Händedesinfektion ist ins Auge gespritzt. Ehrlich auf eine Wiederholung kann ich dankend verzichten hänge dann doch an mein Augenlicht.

quote:
Soweit ich es verstanden habe, ging es um den Bereich des eigenen Gartens, nicht vom Nachbarn.


Nein die TE hat durch den Grenzzaun zum Nachbargrundstück durchgesprüht auf die Unkräuter die in Nachbars Garten stehen.

quote:
Edit: Übrigens: Ich würde meinem Nachbarn Dank aussprechen, wenn er sich mit biologisch abbaubaren Mittelchen um mein Unkraut kümmert


Ich ungefragt niemals. Brennnessel sehe ich nicht als Unkraut - vielleicht mache ich mir sogar gerne eine Tee daraus. Wäre etwas doof wenn ich das Zeug pflücke und ein Tee mir mache und der Nachbar hat es 1Stunde vorher ohne mein Wissen es gespritzt...
So oder so würde ich meinen Nachbarn dabei erwischen in meinen Garten ohne Erlaubnis irgendwas zu versprühen .... da kann ich dann sehr schnell für ihn "sehr giftig" werden.



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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

@HvS, die positive Wirkung, die von moderatem Konsum her rühren soll, ist umstritten und nicht belegt. HörenSagen hilft da nicht weiter. v.a. wird stark angenommen, dass die positive Wirkung vielmehr auf andere Stoffe in z.B. Rotwein zurückzuführen ist.

Ellis: Vorab sei auch gesagt, ich stimme Ihnen zu, in dem Punkt, dass es sich nicht gehört Mittel auf fremdes Eigentum anzuwenden: Und dazu gehört auch, dass nicht einfach Pestizide/Herbizide/wasauchimmer in anderen Gärten verstreut werden. Das versuche ich weder in Frage zu stellen (auch wenn ich mich nicht wehre, wenn mein Nachbar mir die Arbeit abnehmen würde) noch gut zu heißen.
Ob sich der Nachbar wirklich einen Tee daraus kochen möchte oder nicht, spielt auch keine Rolle, so oder so, sollte derartiges Treiben unterlassen werden.

Sollte dieser Punkt falsch angekommen sein, so hoffe ich ihn berichtigt zu haben.
Das war jedoch nicht der Sinn, weshalb ich schrieb.

Wenn ich so etwas höre wie "Gift ist Gift und bleibt gefährlich", dann impliziert das zwei falsche Annahmen:
1) Giftige Substanzen sind immer und für alle schädlich:
2) Chemische (toxisch wirkende) Verbindungen bauen sich nicht ab
Und da stellen sich mir alle Nackenhaare auf! Das ist einfach inkorrekt.

Wie gesagt auch die biologische Abbaubarkeit heißt nicht, dass das entstehende Produkt zwangsläufig ungefährlich sei. Genaue Aussagen können ohne Kenntnis des Mittels nicht getroffen werden.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen vielleicht eher, was meine Aussage ist:
- Lysozym ist in so gut wie jeder menschlichen Körperöffnung enthalten und lysiert die Mureinzellwände von Bakterien -> Ganz offensichtlich also nicht tödlich für den Menschen
- Viele Substanzen, die Menschen einnehmen sind z.B. für Katzen oder Hunde letal: Essig, Zitronensäure, Schokolade, Zwiebeln, Kaffee, usw. Deshalb ist Schokolade ja aber kein Gift!

All dies (Lysozym, Schokolade, Zwiebeln) sind ja wohl keine allumfassenden Gifte und wirken nur auf spezifischen Organismen giftig. Daher ist zu sagen "Gift ist Gift" falsch.

Ich sage NICHT, dass ich jemanden empfehlen würde, Herbizide oder Pestizide zu kippen. Auch nicht, dass man in anderen Gärten damit herumdoktorn soll (wie gesagt, stimme ich Ihnen in diesem Punkt zu), aber die Annahmen, die durch eine solche Aussage getroffen werden, sind falsch. Und das subjektive Gefühl ist in einer solchen Beurteilung keine nennenswerte Hilfe.

Ich weiß nicht, ob wir uns in der Definition eines 'Gifts' einig werden. Sollte dies nicht gelingen, bin ich nicht ausreichend auf Krawall gebürstet, geschweige denn dass es mir wichtig genug wäre, um einen verbalen Kleinkrieg auszuführen.

In jedem Fall (und ich fürchte das ist falsch angekommen), denke ich kommen wir überein in der Aussage, dass man natürlich nicht mit Pestiziden/Herbiziden usw. auf anderem Eigentum was zu suchen hat (wenn sich mein Nachbar dieser Arbeit erbarmen sollet, bin ich dafür allerdings immer noch zu begeistern :grins: )

Edit: Verdammich ist dat lang geworden

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-- Editiert am 07.08.2011 21:56

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Ich weiß nicht, ob wir uns in der Definition eines 'Gifts' einig werden

Vorschlag: Gift ist ein Gift, wenn es auf eine biologische Existenz schädlich einwirkt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muenich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe jetzt nochmals die Flasche zur Hand genommen. Es ist ein auf Essigbasis aufgebautet Produkt gewesen. Im Prinzip kann man also auch normale Essigessenz drauf sprühen & die Sonne erzeugt dann die Verbrennung. Funktioniert wohl gleich. Dies habe ich jetzt übrigens an "unserer" Mauer gemacht & das hat gut funktioniert.

Natürlich hätte ich mich nicht an fremden Unkraut "bereichern" sollen und auch nicht mit Essigessenz die Stümpfe benetzen sollen, aber in der Diskussion bekommt man das GEfühl, der ganze Garten samt Bewohner währen eingesprüht und kontaminiert worden.

Einige Reaktionen inkl. der meiner Nachbarin, sind völlig überzogen. Übrigens sieht es der eigene Ehemann der Nachbarin so wie wir, der ist froh, dass das Unkraut weg ist. Dass die Hecke oben braun ist, liegt nicht an uns, denn wir hatten 2harte Winter, der Schnee lag wochenlang darauf und der Nachbar hat die Hecke bei wochenlanger praller Sonne geschnitten. Da frage ich mich dann auch, ob das so sinnvoll war.

Sicherlich war es mir eine Lehre und durch den Holzzaun ist das Thema dann erledgit. Natürlich kann der Nachbar dann noch immer seine Hecke schneiden, nämlich von seiner Seite aus, ich denke, die Rückseite wird dann ohnehin eher verkümmern, da kein Licht mehr daran kommt. Auf meiner Seite des Gartenzauns kann ich ja glücklicherweise mit dem Unkraut machen, was ich will.

Es ging mir nicht um die Sache an sich, denn ich wollte der Hecke ja nichts böses, wir finden sie ja auch schön. Wenn die Nachbarin in einem normalen vernünftigen Ton gesagt hätte, dass sie das nicht gut findet und das nicht möchte, hätte ich mich auch entschuldigt & "Besserung" gelobt, aber ich kam ja durch die Schreierei nicht mal zu Wort & so etwas lasse ich mir eben auch nicht gefallen, denn ich bin erwachsen und dann kann man auch durchaus normal reden.

Wenn biologisch abbaubare produkte so hochgefährlich sind, dann dürften sie nicht legal in einem Baumarkt vertrieben werden. Da ich weder Chemiker, Biologe oder sonst was in de rRichtung bin, muss ich immerhin auch irgendwo auf die Angaben der Flaschen vertrauen können.

Ansonsten könnte man ja vieles andere ebenfalls nicht kaufen, da "vergiftungsgefahr" bestünde.

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#24
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Das mit der biologischen Abbaubarkeit ist so eine Sache.
'Biologisch abbaubar' heißt im Prinzip nur, dass die Substanz die Funktion, für die sie vorgesehen war, verliert. Dabei können aber natürlich auch Produkte entstehen, die andere negative Wirkungen haben können.

Essigsäure ist in der Tat aber keine große Sache. Das wird zu Wasser und CO2 verstoffwechselt. Wer's auf die Spitze treiben mag, könnte sich dann höchstens über den Treibhauseffekt beschweren.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
muenich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh da gibt es bestimmt noch einige, die das dann auch bemängeln.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Ich geben zu bedenken, dass man nicht einfach nur so einen Holzzaun hinsetzen kann, denn dieser muss auch gepflegt werden damit er nicht vergammelt. Irgendwie muss ja auch der Maschendrahtzaun im Boden verankert sein und die Thuja haben auch Wurzeln, das wird nicht so einfach... Und dann... um den Zaun auf der Seite zum Nachbarn zu streichen müssen Sie das Nachbargrundstück betreten und auf die Thujas klettern.... Entschuldigung: Jetzt geht meine Fantasie mit mir durch....

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"
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"

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#27
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 44x hilfreich)

Habe mich auch schon mit der Problematik Auseinandergesetzt. Sprich Biologische Kampfmittel,hat Sie dich beim Einsprühen gesehen? Hat Sie vor dem ersten Regen
eine Bodenprobe genommen? Oder will Sie vielleicht nur auf den Busch kloppen? Vielleicht ist denen ihr Hund auch hinter die Hecke gekrochen und hat alles angepisst (Tschuldigung seine Marke gesetzt).
Würde erst Mal abwarten und ja nichts zugeben.
2 Meter Sichtschutz wenn der in der Sonne steht wirft der
nen langen Schatten. Hoffedntlich nicht auf Euer Grundstück. Mit dem spitzen Moschändroatzaun würde ich keinen Spass verstehen, den Nachbarn auf fahrlässige Körperverletzung zu verklagen wenn sich Euer Kind ernsthaft verletzt hat wäre für Beide Parteien eine schlechte Lösung, insbesondere wenn das Kind irreparable Schäden davonträgt. Vielleicht weiß ein Anwalt wie man da schneller eine Beseitigung des Mißstandes erzwingen kann z.B. per einstweiliger Verfügung.
Gefahr ist in Verzug! Das Augenlicht kann einem kein Geld der Welt ersetzen und Hinterher jammern: "Was gäbe ich dafür wenn mein Kind sein Auge wiedekriegte" nützt dann auch nichts mehr. Nutzungsaufall weil man in seinem Garten nicht mehr die eigenen Kinder lassen kann verlangen.

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Und natürlich gaaaanz viel Geld für Anwälte und Gerichtskosten beiseite legen falls man die Tipps vom Looser befolgen möchte ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#29
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 44x hilfreich)

Na eine Rechtsberatung kostet etwa 100 Escudos soviel sollte das Augenlicht eines Kindes schon Wert sein und es
ist nach meiner Rechtsauffassung ja so das es umgekehrt wie bei ABBA ist. The Winner zahlt es nicht der looser takes it all. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten schon nach dem ersten Gespräch abschätzen. Man kann aber auch taktisch vorgehen und erst Mal beim Schiedsmann die Lage peilen. In diesem Sinne Geiz iss Geil. Wenn andere löhnen müssen iss mir nichts zu Teuer. Frei nach Hans Albers. Anmk. des Redakteurs

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-- Editiert Looser68 am 16.08.2011 23:50

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#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Na eine Rechtsberatung kostet etwa 100 Escudos

Also in Deutschland sind schon für die ERSTberatung schon bis zu 190 EUR fällig. Ganz zu schweigen von einer kompletten Rechtsberatung ...



quote:
Nutzungsaufall weil man in seinem Garten nicht mehr die eigenen Kinder lassen kann verlangen.

Schon anhand dieses Ansinnens kann man sagen, das der Kläger ein Prozesskostenrisiko von 95% trägt ...





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