Unsere Birke wirft Laub auf Nachbargrundstück

6. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1202 Beiträge, 204x hilfreich)
Unsere Birke wirft Laub auf Nachbargrundstück

wir wohnen im linken Haus. Nachbar rechts. Dazwischen steht eine Birke - gut 40 Jahre - auf unserem Grundstück. Jetzt hängen dort einige Äste der Birke ins Nachbargrundstück und Laub fällt rüber.
Der Nachbar macht ab und an Troubel und wir fegen es dann auch weg.
Jetzt stürmts halt öfters und öfters fliegt halt das Laub rüber bzw die Birkensamen.
Paar Äste haben wir dementsprechend abgeschnitten.
Trotzdem motzt der Nachbar recht oft.
Wie ist die Rechtslage?

https://share-your-photo.com/6d75437188/album

Die Personen auf Bild 3 sind wir beim Kehren




-- Editiert von User am 6. September 2023 15:23

Ärgert der Nachbar?

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44 Antworten
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#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2326 Beiträge, 514x hilfreich)

Lies Dir mal den Artikel
https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/eigentum-verwaltung/der-nachbarschaftsstreit-ums-laub
durch.

Dann ausdrucken und dem Nachbarn beim gemeinsamen Grilabend zum lesen geben ;)

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37749 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Trotzdem motzt der Nachbar recht oft. Wie ist die Rechtslage?
Der Nachbar darf motzen. Das ist rechtlich zulässig, d.h. das musst du hinnehmen. :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Jetzt hängen dort einige Äste der Birke ins Nachbargrundstück
Diese sind zu beseitigen wenn dadurch die Nutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt wird. § 910 und §1004 BGB

Zitat (von Daskalos):
Laub fällt rüber.
Pech für den Nachbarn. Durch eine einzelne Birke entsteht sicherlich keine Beeinträchtigung die zur Unterlassung verpflichten würde.

Signatur:

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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1202 Beiträge, 204x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Diese sind zu beseitigen wenn dadurch die Nutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt wird. § 910 und §1004 BGB


Der Anspruch auf Zurückschneiden herüberragender Äste aus § 1004 Abs. 1 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Jetzt hängen dort einige Äste der Birke ins Nachbargrundstück
Zitat (von Daskalos):
Paar Äste haben wir dementsprechend abgeschnitten.
Zitat (von Daskalos):
Trotzdem motzt der Nachbar recht oft.

Hört sich nicht so an als ob der Nachbar die Verjährungsfrist würde abwarten wollen.

Signatur:

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#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1202 Beiträge, 204x hilfreich)

Die Geschichte geht weiter: :wipp:

Unser Haus gehört unserer Mutter. Sie wohnt in der mittleren Wohnung zu der auch der Balkon auf Bild 2 gehört, ich mit Frau in der unteren, Tochter in der oberen.

Als ich heute von der Arbeit heim kam, erzählte mir meine Mutter, dass die Nachbarn heute 4 mal bei ihr angerufen hätten und gefragt, wann der baum endlich gefällt wird. Und: Ob ich und Familie dem Fällen auch zugestimmt hätten?
Da meine Mutter Witwe und fast 90 ist, machen ihr die Anrufe nervlich zu schaffen.
Ich druckte ihr also die 3 Seiten von de Bakel, bat sie in Ruhe, sich die durchzulesen und morgen den Nachbarn zu geben.
Ich versicherte ihr auch, dass - wenn ich die Nachbarn mal wieder sehe - ich mit ihnen mal reden werden. Einmal! Und dann werden sie nichts mehr sagen ....

Fortsetzung folgt :fight:

-- Editiert von User am 8. September 2023 21:57

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Da meine Mutter Witwe und fast 90 ist

Sollte man sich ernsthaft Gedanken über eine umfassende notarielle Generalvollmacht machen.



Zitat (von Daskalos):
Ich versicherte ihr auch, dass - wenn ich die Nachbarn mal wieder sehe - ich mit ihnen mal reden werden. Einmal! Und dann werden sie nichts mehr sagen ...

Und falls sie sich davon nicht beeindrucken lassen, würde ich mal als erstes ein entsprechendes Kontaktverbot in Form einer gerichtsfesten Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung aussprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1202 Beiträge, 204x hilfreich)

Der Nachbar scheint wohl akzeptiert zu haben, dass der Baum nicht seinetwegen gefällt wird.
Er kehr sogar jetzt das Laub zusammen. Allerdings wirft er es dann auf unser Grundstück.
Wie kann ich dagegen vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wie kann ich dagegen vorgehen?

Mit einer gerichtsfesten Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung, notfalls halt vor Gericht klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2326 Beiträge, 514x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Er kehr sogar jetzt das Laub zusammen.

Man kann alles steigern ;)
Es gibt gewiss eine Wertstoffhof oder ähnliches bei euch. Kompostierbare Abfälle sind i.d.R. kostenlos.

Stell ihm Abfallsäcke, die gibt es auch in wiederverwendbarer Form, zur Verfügung und fahr das Laub dann selbst weg.

Miteinander ist leichter als gegeneinander ;)

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Der Nachbar scheint wohl akzeptiert zu haben, dass der Baum nicht seinetwegen gefällt wird.
Er kehr sogar jetzt das Laub zusammen. Allerdings wirft er es dann auf unser Grundstück.

Finde ich völlig nachvollziehbar.
Das Laub kommt von Ihrem Baum, also entsorgen Sie es gefälligst auch, wenn der Nachbar so nett ist, es für Sie schon mal zusammenzufegen.
Es wird im übrigen auch eher schwierig sein nachzuweisen, daß jenes Laub exakt von den Ästen kommt, die überhängen, und nicht von denen über Ihrem Grundstück.

Sie haben da 'ne Birke stehen, und nun liegt das Laub derselben auf Ihrem Grundstück. Ja. Isso.
Wenn Sie das nicht wollen: fällen Sie die Birke. Dann gibt's ab nächsten Jahr auch kein Laub mehr. Weder bei Ihnen noch beim Nachbarn.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1202 Beiträge, 204x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Finde ich völlig nachvollziehbar.
Das Laub kommt von Ihrem Baum, also entsorgen Sie es gefälligst auch, wenn der Nachbar so nett ist, es für Sie schon mal zusammenzufegen.


Ich muss es dir - glaube ich - gaaanz langsam erklären:
machen wir doch auch. Würde er es zusammenkehren und in einen Sack tun, würde ichs an meinem freien Tag zur Deponie fahren. Aber zusammenkehren und es dann auf unser Grundstück böswillig verstreuen, geht gar nicht! Ich habe ihn leider bis jetzt noch nicht gesehen, sonst würd ichs ihm mal laut und deutlich sagen, was ich davon halte.
Außerdem - wie auf Bild 3 erster Beitrag zu sehen ist - kehren wir es ja schon auf seinem Grundstück zusammen und räumen es weg.

Hier mal ein juristisches Kommentar zum Thema:
Zurückwerfen: Sie dürfen das Laub Ihres Nachbarn nicht auf sein Grundstück zurückwerfen. Befindet es sich bei Ihnen, müssen Sie sich um die Entsorgung kümmern. Werfen Sie es auf das Grundstück des Nachbarn zurück, droht Ihnen eine Strafe.

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#14
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2326 Beiträge, 514x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Ich muss es dir - glaube ich - gaaanz langsam erklären:

Spätestens jetzt bin ich raus.
Hier scheint es nur noch um "Recht haben" und "Ich will aber" zu gehen.

P.S.: Der Nachbar hat den längeren Hebel, auch wenn er nicht RECHT hat.

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#15
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1202 Beiträge, 204x hilfreich)

ok sorry, da ich ja keine große Ahnung auf diesem gebiet habe frage ich ja hier und informier mich im net:

mal hört man das:

Zitat (von Harry van Sell):
Mit einer gerichtsfesten Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung, notfalls halt vor Gericht klagen.


dann das:
Sie haben da 'ne Birke stehen, und nun liegt das Laub derselben auf Ihrem Grundstück. Ja. Isso.
Wenn Sie das nicht wollen: fällen Sie die Birke. Dann gibt's ab nächsten Jahr auch kein Laub mehr. Weder bei Ihnen noch beim Nachbarn.

Im net liest man das:
zurückwerfen: Sie dürfen das Laub Ihres Nachbarn nicht auf sein Grundstück zurückwerfen. Befindet es sich bei Ihnen, müssen Sie sich um die Entsorgung kümmern. Werfen Sie es auf das Grundstück des Nachbarn zurück, droht Ihnen eine Strafe.

Und jetzt noch das:
P.S.: Der Nachbar hat den längeren Hebel, auch wenn er nicht RECHT hat.

Nur als Info: Das Nachbarhaus besteht aus 5 oder 6 Familien. Und keine davon beschwert sich. Nur ein älteres Ehepaar, was wahrscheinlich jetzt in so einem "Durchsetz - Motz-Alter" ist. Läßt sich nicht beruhigen.
1) Wir machen dort ja sauber. Interessiert die aber nicht.
2) Ich werde denen gerne Säcke bereit stellen und die auch wegbringen - Interessiert die sicher auch nicht

Und de bakel: Was soll dieses: "Recht haben" und " ich will aber"
Ich frage hier, wie man mit Nachbarn umgeht, die meine 90 jährige Mutter telefonisch bedrängen und böswillig unseren Garten verschmutzen?

Aber wie gesagt: Morgen oder übermorgen werde ich mal mit denen reden....






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#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12223 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
P.S.: Der Nachbar hat den längeren Hebel, auch wenn er nicht RECHT hat.


Wo hat er den denn her?
Ganz ehrlich, mit den richtigen Mitteln, kann man dem Nachbarn den Hebel so stutzen (lassen), dass er sich bei Wiederholung mit Teelöffeln begnügen darf.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Ich muss es dir - glaube ich - gaaanz langsam erklären:

Nö, ich hab's schon verstanden...

Zitat:
machen wir doch auch. Würde er es zusammenkehren und in einen Sack tun, würde ichs an meinem freien Tag zur Deponie fahren. Aber zusammenkehren und es dann auf unser Grundstück böswillig verstreuen, geht gar nicht!

Er kann es maximal über den Zaun oder die Hecke werfen, das Nachbargrundstück darf er ja gar nicht betreten. Mit "verstreuen" ist es also eher schwierig.

Zitat:
Ich habe ihn leider bis jetzt noch nicht gesehen, sonst würd ichs ihm mal laut und deutlich sagen, was ich davon halte.

Ich sehe deutlich, daß der Nachbar dann demnächst einen Grund konstruieren wird, das der Laubfall ihn in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt.
Und dann müssen Sie dafür sorgen, daß gar kein Laub mehr auf sein Grundstück fällt. Selber zusammenfegen reicht dann nicht mehr.

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#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Spätestens jetzt bin ich raus.
Hier scheint es nur noch um "Recht haben" und "Ich will aber" zu gehen.

P.S.: Der Nachbar hat den längeren Hebel, auch wenn er nicht RECHT hat.

Ja.
Vor allem würde es schwierig werden nachzuweisen, daß das Birkenlaub erst beim Nachbarn niedergegangen ist, dann von diesem eingesammelt und anschließend über den Zaun geworfen wurde.

"Nö - dieses Laub da ist von den Ästen gefallen, die über dem Grundstück des Birkeneigentümers hängen. Hab ich nix mit zu tun."

Eine friedensstiftende Maßnahme wäre es zweifellos, die Äste der Birke so zu stutzen, daß gar kein Laub mehr auf das Nachbargrundstück fallen kamn. (Starkwind etc. mal ausgenommen, da fliegt ja nun alles mögliche auf alle möglichen Grundstücke...)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12223 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ich sehe deutlich, daß der Nachbar dann demnächst einen Grund konstruieren wird, das der Laubfall ihn in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt.


Sorry, aber für wie blöd hältst Du bitte Gerichte?
Laubfall auf Nachbargrundstücke ist mittlerweile sowas von ausgeurteilt....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1202 Beiträge, 204x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
in der Nutzung seines Grundstücks


Zitat (von Daskalos):
Das Nachbarhaus besteht aus 5 oder 6 Familien. Und keine davon beschwert sich. Nur ein älteres Ehepaar,


Er ist nicht Eigentümer. Er ist nur Mieter. Und zwar einer von 5 anderen. Und die anderen beschweren sich nicht, sondern kehren, was ich vor wenigen tagen sogar gesehen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das Laub kommt von Ihrem Baum, also entsorgen Sie es gefälligst auch, wenn der Nachbar so nett ist, es für Sie schon mal zusammenzufegen.
Unsinn. Laubfall ist i.d.R. hinzunehmen. Für die Entsorgung muss derjeminge sorgen auf dessen Grundstück das Laub zu liegen kommt.

Zitat (von de Bakel):
P.S.: Der Nachbar hat den längeren Hebel,
Sehe ich nicht so.

Zitat (von eh1960):
Er kann es maximal über den Zaun oder die Hecke werfen,
Können kann er wohl nur dürfen tut er es nicht.

Also manche Kommentare kann ich hier echt nicht nachvollziehen.

Der Nachbar hat den Laubfall hinzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Punkt Ende Aus.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

4x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12223 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Nachbar hat den Laubfall hinzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Punkt Ende Aus.

Ein besseres Schlusswort gibt es für den "Fall" nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1202 Beiträge, 204x hilfreich)

Es geht trotzdem weiter: :devil:

Jetzt sorgen sich die Nachbarn, dass die Äste in die Stromleitung wachsen, und deshalb der Baum gefällt werden muss. https://share-your-photo.com/71c8e3bd49/album

Ich habe im Netz das dazu gefunden:
Wenn Bäume in die Leitung rein wachsen von dem Grundstück, für das die Grunddienstbarkeit besteht, muss der Netzbetreiber selbst aktiv werden und auch die Kosten dafür tragen, wenn er seine Leitung nicht abschalten möchte. Auch darf er dann keine Flurschäden anrichten bzw. muss dies nach getaner Arbeit beseitigen (lassen).


Heißt das: Der Stromversorger schneidet dann ab und entsorgt?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Jetzt sorgen sich die Nachbarn, dass die Äste in die Stromleitung wachsen, und deshalb der Baum gefällt werden muss.

Wie nett das sie sich so sorgen ...
Ich würde antworten das man um die Sorge dankt, man sich da aber gar nicht sorgen muss, denn im Bedarfsfall wird dann ein wenig geschnibbelt und dann sind es 287 Blätter weniger - der Rest bleibt.



Zitat (von Daskalos):
Heißt das: Der Stromversorger schneidet dann ab und entsorgt?

Mit viel Glück ... kommt halt darauf an, was sich aus den Gesetzen und der Grunddienstbarkeit ergibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1202 Beiträge, 204x hilfreich)

Es ist zwar Winter, und der Baum hat kein Laub mehr, aber es scheint ernst zu werden.

Wie mir gerade meine Mutter mitteilte, hat sie über eine befreundete Nachbarin erfahren, dass die Hausbewohner (von drüben) einen Gemeinschafts-Drohbrief zum Fällen des Baumes schreiben werden!

Gut: Juckt mich wenig! Sie bekommen ihre Antwort wenn der Brief kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4070 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
einen Gemeinschafts-Drohbrief zum Fällen des Baumes schreiben werden!

Wenn die Birke Ortsbild prägend ist, bzw. Vögel nisten, kann so ein Baum kaum gefällt werden.
Zumindest erging es einem Nachbarn so.
Das Umweltamt der Kommune müsste Auskunft geben können, selbiges verbot die Fällung und die Birke steht immer noch.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
dass die Hausbewohner (von drüben) einen Gemeinschafts-Drohbrief zum Fällen des Baumes schreiben werden!

Ich bin schon ganz gespannt, was da gemeinschaftlich zusammengeklempnert wird ...



Zitat (von Daskalos):
Sie bekommen ihre Antwort wenn der Brief kommt.

Manchmal ist es auch besser nicht zu antworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1202 Beiträge, 204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Manchmal ist es auch besser nicht zu antworten.


In diesem Fall aber nicht!
Das "Nicht-Antworten" würde so viel heißen wie: Sie haben uns in die Enge gedrückt.

Außerdem sollen sie wissen, dass das Laub rüber werfen ehr strafbar ist.
Und: Wenn der Baum seit 30 Jahren niemanden gestört hat, warum jetzt?
Und: Vögel brüten da drin und selbst ein Eichhörnchen ist ab und an im Baum zu sehen

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9178 Beiträge, 1947x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn die Birke Ortsbild prägend ist, bzw. Vögel nisten, kann so ein Baum kaum gefällt werden.
Zumindest erging es einem Nachbarn so.
Das Umweltamt der Kommune müsste Auskunft geben können, selbiges verbot die Fällung und die Birke steht immer noch.


Richtig. enn es eine Baumschutzsatzung gibt, bleibt der Baum stehen oder es gibt hohe Auflagen entsprechenden Ersatz zu schaffen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14765 Beiträge, 4536x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Umweltamt der Kommune müsste Auskunft geben können, selbiges verbot die Fällung und die Birke steht immer noch.
Das Umweltamt kommt aber in der Regel nur hinzu, wenn es darum geht einen Baum zu fällen. Hier soll er aber gerade nicht gefällt werden, und das interessiert das Amt dann eigentlich nicht.

Selbst wenn das Fällen legal wäre sehe ich kaum eine Chance, dass Nachbarn das durchsetzen können (solange es keine Auflagen im Bebauungsplan o.ä. gibt).
Das Argument "ist verboten" braucht man daher gar nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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