wir wohnen im linken Haus. Nachbar rechts. Dazwischen steht eine Birke - gut 40 Jahre - auf unserem Grundstück. Jetzt hängen dort einige Äste der Birke ins Nachbargrundstück und Laub fällt rüber.
Der Nachbar macht ab und an Troubel und wir fegen es dann auch weg.
Jetzt stürmts halt öfters und öfters fliegt halt das Laub rüber bzw die Birkensamen.
Paar Äste haben wir dementsprechend abgeschnitten.
Trotzdem motzt der Nachbar recht oft.
Wie ist die Rechtslage?
https://share-your-photo.com/6d75437188/album
Die Personen auf Bild 3 sind wir beim Kehren
-- Editiert von User am 6. September 2023 15:23
Unsere Birke wirft Laub auf Nachbargrundstück
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



Lies Dir mal den Artikel
https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/eigentum-verwaltung/der-nachbarschaftsstreit-ums-laub
durch.
Dann ausdrucken und dem Nachbarn beim gemeinsamen Grilabend zum lesen geben
Der Nachbar darf motzen. Das ist rechtlich zulässig, d.h. das musst du hinnehmen.ZitatTrotzdem motzt der Nachbar recht oft. Wie ist die Rechtslage? :

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Diese sind zu beseitigen wenn dadurch die Nutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt wird. § 910 und §1004 BGBZitatJetzt hängen dort einige Äste der Birke ins Nachbargrundstück :
Pech für den Nachbarn. Durch eine einzelne Birke entsteht sicherlich keine Beeinträchtigung die zur Unterlassung verpflichten würde.ZitatLaub fällt rüber. :
ZitatDiese sind zu beseitigen wenn dadurch die Nutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt wird. § 910 und §1004 BGB :
Der Anspruch auf Zurückschneiden herüberragender Äste aus § 1004 Abs. 1 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB.
ZitatJetzt hängen dort einige Äste der Birke ins Nachbargrundstück :
ZitatPaar Äste haben wir dementsprechend abgeschnitten. :
ZitatTrotzdem motzt der Nachbar recht oft. :
Hört sich nicht so an als ob der Nachbar die Verjährungsfrist würde abwarten wollen.
Die Geschichte geht weiter:
Unser Haus gehört unserer Mutter. Sie wohnt in der mittleren Wohnung zu der auch der Balkon auf Bild 2 gehört, ich mit Frau in der unteren, Tochter in der oberen.
Als ich heute von der Arbeit heim kam, erzählte mir meine Mutter, dass die Nachbarn heute 4 mal bei ihr angerufen hätten und gefragt, wann der baum endlich gefällt wird. Und: Ob ich und Familie dem Fällen auch zugestimmt hätten?
Da meine Mutter Witwe und fast 90 ist, machen ihr die Anrufe nervlich zu schaffen.
Ich druckte ihr also die 3 Seiten von de Bakel, bat sie in Ruhe, sich die durchzulesen und morgen den Nachbarn zu geben.
Ich versicherte ihr auch, dass - wenn ich die Nachbarn mal wieder sehe - ich mit ihnen mal reden werden. Einmal! Und dann werden sie nichts mehr sagen ....
Fortsetzung folgt
-- Editiert von User am 8. September 2023 21:57
ZitatDa meine Mutter Witwe und fast 90 ist :
Sollte man sich ernsthaft Gedanken über eine umfassende notarielle Generalvollmacht machen.
ZitatIch versicherte ihr auch, dass - wenn ich die Nachbarn mal wieder sehe - ich mit ihnen mal reden werden. Einmal! Und dann werden sie nichts mehr sagen ... :
Und falls sie sich davon nicht beeindrucken lassen, würde ich mal als erstes ein entsprechendes Kontaktverbot in Form einer gerichtsfesten Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung aussprechen.
Der Nachbar scheint wohl akzeptiert zu haben, dass der Baum nicht seinetwegen gefällt wird.
Er kehr sogar jetzt das Laub zusammen. Allerdings wirft er es dann auf unser Grundstück.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
ZitatWie kann ich dagegen vorgehen? :
Mit einer gerichtsfesten Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung, notfalls halt vor Gericht klagen.
ZitatEr kehr sogar jetzt das Laub zusammen. :
Man kann alles steigern

Es gibt gewiss eine Wertstoffhof oder ähnliches bei euch. Kompostierbare Abfälle sind i.d.R. kostenlos.
Stell ihm Abfallsäcke, die gibt es auch in wiederverwendbarer Form, zur Verfügung und fahr das Laub dann selbst weg.
Miteinander ist leichter als gegeneinander

ZitatDer Nachbar scheint wohl akzeptiert zu haben, dass der Baum nicht seinetwegen gefällt wird. :
Er kehr sogar jetzt das Laub zusammen. Allerdings wirft er es dann auf unser Grundstück.
Finde ich völlig nachvollziehbar.
Das Laub kommt von Ihrem Baum, also entsorgen Sie es gefälligst auch, wenn der Nachbar so nett ist, es für Sie schon mal zusammenzufegen.
Es wird im übrigen auch eher schwierig sein nachzuweisen, daß jenes Laub exakt von den Ästen kommt, die überhängen, und nicht von denen über Ihrem Grundstück.
Sie haben da 'ne Birke stehen, und nun liegt das Laub derselben auf Ihrem Grundstück. Ja. Isso.
Wenn Sie das nicht wollen: fällen Sie die Birke. Dann gibt's ab nächsten Jahr auch kein Laub mehr. Weder bei Ihnen noch beim Nachbarn.
ZitatFinde ich völlig nachvollziehbar. :
Das Laub kommt von Ihrem Baum, also entsorgen Sie es gefälligst auch, wenn der Nachbar so nett ist, es für Sie schon mal zusammenzufegen.
Ich muss es dir - glaube ich - gaaanz langsam erklären:
machen wir doch auch. Würde er es zusammenkehren und in einen Sack tun, würde ichs an meinem freien Tag zur Deponie fahren. Aber zusammenkehren und es dann auf unser Grundstück böswillig verstreuen, geht gar nicht! Ich habe ihn leider bis jetzt noch nicht gesehen, sonst würd ichs ihm mal laut und deutlich sagen, was ich davon halte.
Außerdem - wie auf Bild 3 erster Beitrag zu sehen ist - kehren wir es ja schon auf seinem Grundstück zusammen und räumen es weg.
Hier mal ein juristisches Kommentar zum Thema:
Zurückwerfen: Sie dürfen das Laub Ihres Nachbarn nicht auf sein Grundstück zurückwerfen. Befindet es sich bei Ihnen, müssen Sie sich um die Entsorgung kümmern. Werfen Sie es auf das Grundstück des Nachbarn zurück, droht Ihnen eine Strafe.
ZitatIch muss es dir - glaube ich - gaaanz langsam erklären: :
Spätestens jetzt bin ich raus.
Hier scheint es nur noch um "Recht haben" und "Ich will aber" zu gehen.
P.S.: Der Nachbar hat den längeren Hebel, auch wenn er nicht RECHT hat.
ok sorry, da ich ja keine große Ahnung auf diesem gebiet habe frage ich ja hier und informier mich im net:
mal hört man das:
ZitatMit einer gerichtsfesten Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung, notfalls halt vor Gericht klagen. :
dann das:
Sie haben da 'ne Birke stehen, und nun liegt das Laub derselben auf Ihrem Grundstück. Ja. Isso.
Wenn Sie das nicht wollen: fällen Sie die Birke. Dann gibt's ab nächsten Jahr auch kein Laub mehr. Weder bei Ihnen noch beim Nachbarn.
Im net liest man das:
zurückwerfen: Sie dürfen das Laub Ihres Nachbarn nicht auf sein Grundstück zurückwerfen. Befindet es sich bei Ihnen, müssen Sie sich um die Entsorgung kümmern. Werfen Sie es auf das Grundstück des Nachbarn zurück, droht Ihnen eine Strafe.
Und jetzt noch das:
P.S.: Der Nachbar hat den längeren Hebel, auch wenn er nicht RECHT hat.
Nur als Info: Das Nachbarhaus besteht aus 5 oder 6 Familien. Und keine davon beschwert sich. Nur ein älteres Ehepaar, was wahrscheinlich jetzt in so einem "Durchsetz - Motz-Alter" ist. Läßt sich nicht beruhigen.
1) Wir machen dort ja sauber. Interessiert die aber nicht.
2) Ich werde denen gerne Säcke bereit stellen und die auch wegbringen - Interessiert die sicher auch nicht
Und de bakel: Was soll dieses: "Recht haben" und " ich will aber"
Ich frage hier, wie man mit Nachbarn umgeht, die meine 90 jährige Mutter telefonisch bedrängen und böswillig unseren Garten verschmutzen?
Aber wie gesagt: Morgen oder übermorgen werde ich mal mit denen reden....
ZitatP.S.: Der Nachbar hat den längeren Hebel, auch wenn er nicht RECHT hat. :
Wo hat er den denn her?
Ganz ehrlich, mit den richtigen Mitteln, kann man dem Nachbarn den Hebel so stutzen (lassen), dass er sich bei Wiederholung mit Teelöffeln begnügen darf.
ZitatIch muss es dir - glaube ich - gaaanz langsam erklären: :
Nö, ich hab's schon verstanden...
Zitat:machen wir doch auch. Würde er es zusammenkehren und in einen Sack tun, würde ichs an meinem freien Tag zur Deponie fahren. Aber zusammenkehren und es dann auf unser Grundstück böswillig verstreuen, geht gar nicht!
Er kann es maximal über den Zaun oder die Hecke werfen, das Nachbargrundstück darf er ja gar nicht betreten. Mit "verstreuen" ist es also eher schwierig.
Zitat:Ich habe ihn leider bis jetzt noch nicht gesehen, sonst würd ichs ihm mal laut und deutlich sagen, was ich davon halte.
Ich sehe deutlich, daß der Nachbar dann demnächst einen Grund konstruieren wird, das der Laubfall ihn in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt.
Und dann müssen Sie dafür sorgen, daß gar kein Laub mehr auf sein Grundstück fällt. Selber zusammenfegen reicht dann nicht mehr.
ZitatSpätestens jetzt bin ich raus. :
Hier scheint es nur noch um "Recht haben" und "Ich will aber" zu gehen.
P.S.: Der Nachbar hat den längeren Hebel, auch wenn er nicht RECHT hat.
Ja.
Vor allem würde es schwierig werden nachzuweisen, daß das Birkenlaub erst beim Nachbarn niedergegangen ist, dann von diesem eingesammelt und anschließend über den Zaun geworfen wurde.
"Nö - dieses Laub da ist von den Ästen gefallen, die über dem Grundstück des Birkeneigentümers hängen. Hab ich nix mit zu tun."
Eine friedensstiftende Maßnahme wäre es zweifellos, die Äste der Birke so zu stutzen, daß gar kein Laub mehr auf das Nachbargrundstück fallen kamn. (Starkwind etc. mal ausgenommen, da fliegt ja nun alles mögliche auf alle möglichen Grundstücke...)
ZitatIch sehe deutlich, daß der Nachbar dann demnächst einen Grund konstruieren wird, das der Laubfall ihn in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt. :
Sorry, aber für wie blöd hältst Du bitte Gerichte?
Laubfall auf Nachbargrundstücke ist mittlerweile sowas von ausgeurteilt....
Zitatin der Nutzung seines Grundstücks :
ZitatDas Nachbarhaus besteht aus 5 oder 6 Familien. Und keine davon beschwert sich. Nur ein älteres Ehepaar, :
Er ist nicht Eigentümer. Er ist nur Mieter. Und zwar einer von 5 anderen. Und die anderen beschweren sich nicht, sondern kehren, was ich vor wenigen tagen sogar gesehen habe.
Unsinn. Laubfall ist i.d.R. hinzunehmen. Für die Entsorgung muss derjeminge sorgen auf dessen Grundstück das Laub zu liegen kommt.ZitatDas Laub kommt von Ihrem Baum, also entsorgen Sie es gefälligst auch, wenn der Nachbar so nett ist, es für Sie schon mal zusammenzufegen. :
Sehe ich nicht so.ZitatP.S.: Der Nachbar hat den längeren Hebel, :
Können kann er wohl nur dürfen tut er es nicht.ZitatEr kann es maximal über den Zaun oder die Hecke werfen, :
Also manche Kommentare kann ich hier echt nicht nachvollziehen.
Der Nachbar hat den Laubfall hinzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Punkt Ende Aus.
ZitatDer Nachbar hat den Laubfall hinzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Punkt Ende Aus. :
Ein besseres Schlusswort gibt es für den "Fall" nicht.
Es geht trotzdem weiter:
Jetzt sorgen sich die Nachbarn, dass die Äste in die Stromleitung wachsen, und deshalb der Baum gefällt werden muss. https://share-your-photo.com/71c8e3bd49/album
Ich habe im Netz das dazu gefunden:
Wenn Bäume in die Leitung rein wachsen von dem Grundstück, für das die Grunddienstbarkeit besteht, muss der Netzbetreiber selbst aktiv werden und auch die Kosten dafür tragen, wenn er seine Leitung nicht abschalten möchte. Auch darf er dann keine Flurschäden anrichten bzw. muss dies nach getaner Arbeit beseitigen (lassen).
Heißt das: Der Stromversorger schneidet dann ab und entsorgt?
ZitatJetzt sorgen sich die Nachbarn, dass die Äste in die Stromleitung wachsen, und deshalb der Baum gefällt werden muss. :
Wie nett das sie sich so sorgen ...
Ich würde antworten das man um die Sorge dankt, man sich da aber gar nicht sorgen muss, denn im Bedarfsfall wird dann ein wenig geschnibbelt und dann sind es 287 Blätter weniger - der Rest bleibt.
ZitatHeißt das: Der Stromversorger schneidet dann ab und entsorgt? :
Mit viel Glück ... kommt halt darauf an, was sich aus den Gesetzen und der Grunddienstbarkeit ergibt.
Es ist zwar Winter, und der Baum hat kein Laub mehr, aber es scheint ernst zu werden.
Wie mir gerade meine Mutter mitteilte, hat sie über eine befreundete Nachbarin erfahren, dass die Hausbewohner (von drüben) einen Gemeinschafts-Drohbrief zum Fällen des Baumes schreiben werden!
Gut: Juckt mich wenig! Sie bekommen ihre Antwort wenn der Brief kommt.
Zitateinen Gemeinschafts-Drohbrief zum Fällen des Baumes schreiben werden! :
Wenn die Birke Ortsbild prägend ist, bzw. Vögel nisten, kann so ein Baum kaum gefällt werden.
Zumindest erging es einem Nachbarn so.
Das Umweltamt der Kommune müsste Auskunft geben können, selbiges verbot die Fällung und die Birke steht immer noch.
Zitatdass die Hausbewohner (von drüben) einen Gemeinschafts-Drohbrief zum Fällen des Baumes schreiben werden! :
Ich bin schon ganz gespannt, was da gemeinschaftlich zusammengeklempnert wird ...
ZitatSie bekommen ihre Antwort wenn der Brief kommt. :
Manchmal ist es auch besser nicht zu antworten.
ZitatManchmal ist es auch besser nicht zu antworten. :
In diesem Fall aber nicht!
Das "Nicht-Antworten" würde so viel heißen wie: Sie haben uns in die Enge gedrückt.
Außerdem sollen sie wissen, dass das Laub rüber werfen ehr strafbar ist.
Und: Wenn der Baum seit 30 Jahren niemanden gestört hat, warum jetzt?
Und: Vögel brüten da drin und selbst ein Eichhörnchen ist ab und an im Baum zu sehen
ZitatWenn die Birke Ortsbild prägend ist, bzw. Vögel nisten, kann so ein Baum kaum gefällt werden. :
Zumindest erging es einem Nachbarn so.
Das Umweltamt der Kommune müsste Auskunft geben können, selbiges verbot die Fällung und die Birke steht immer noch.
Richtig. enn es eine Baumschutzsatzung gibt, bleibt der Baum stehen oder es gibt hohe Auflagen entsprechenden Ersatz zu schaffen
Hallo,
Das Umweltamt kommt aber in der Regel nur hinzu, wenn es darum geht einen Baum zu fällen. Hier soll er aber gerade nicht gefällt werden, und das interessiert das Amt dann eigentlich nicht.Zitat:Das Umweltamt der Kommune müsste Auskunft geben können, selbiges verbot die Fällung und die Birke steht immer noch.
Selbst wenn das Fällen legal wäre sehe ich kaum eine Chance, dass Nachbarn das durchsetzen können (solange es keine Auflagen im Bebauungsplan o.ä. gibt).
Das Argument "ist verboten" braucht man daher gar nicht.
Stefan
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