Unterstellung von Lärmbelästigung zu Unrecht

29. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Christopher B
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterstellung von Lärmbelästigung zu Unrecht

Hallo,
Wir wohnen über einem älteren Ehepaar ( 85 und 83 Jahre) und diese haben sich jetzt total auf uns eingeschossen. Sie rufen gerade 1-2 mal pro Woche die Polizei wegen Lärmbelästigung (angeblich laute Musik). Hier in unserer Wohnung ist kein Geräusch, also keine Lärmquelle an. Mein Mitbewohner hört nachts Musik mit Kopfhörern in einer Lautstärke dass kein Geräusch durch die Decke kommen kann.
Und ich wurde jetzt schon 3mal von der Polizei aus dem Tiefschlaf gehämmert gegen 0:00Uhr auch wenn mein Mitbewohner nicht da war und nicht mal Kopfhörer Musik an war.
Mein Mitbewohner hat schon mehrfach das Gespräch mit dem Ehepaar gesucht aber Sie verstehen nicht dass kein Lärm von Uns kommen kann.
Ich habe nun auch mit Ihnen geredet ( Ich bin neu in der Wohnung seit 3Monaten, der Konflkt geht schon über Jahre, doch gerade spitz er sich zu). Ich bin sehr verständnissvoll auf Sie eingegangen, habe ihre Verzweifung wahrgenommen und Ihnen versichert dass wir die Lärmquelle finden und beseitigen. Zu dem Zeitpunkt bin ich noch davon ausgegangen dass Sie vll doch irgendwie die Musik der Kopfhörer hören. Und nach dem eigentlich guten Gespräch, wurde ich zwei Tage später wieder von der Polizei aus dem Schlaf geholt um 0:30Uhr, während mein Mitbewohner nicht da war und sie haben Anzeige erstattet wegen Ruhestörung.
Die Polizei hat meine Personalien aufgenommen und aber auch notiert und bestätigt dass Sie mich aus dem Schlaf geholt haben und kein Lärm zu hören war.
Ich habe am nächsten Tag wieder das Gespräch gesucht, nachdem unser letzter Kontakt ja eigentlich ein freundlicher war und sie rissen die Tür auf und brüllten mich fast an mit:``Mit Ihnen reden wir nicht mehr. Mit Ihnen sind wir fertig`` und die tür war wieder zu.
Wir haben schon mehrmals geguckt ob es andere Lärmquellen geben kann, aber die ganze Nachbarschaft ist ruhig und es ist nichts zu hören.
Die Hausverwaltung sagt nur, sie wissen nicht wem Sie glauben sollen und wissen nicht was Sie tun sollen.
Wir sind hier nun etwas verzweifelt. Das Gespräch mit den Nachbarn suchen, hat nichts gebracht.
Und ich will nicht immer wieder von der Polizei aus dem Schlaf geholt werden nachts.
Was kann man tun? Psychosozialen Dienst einschalten? Selbst Klagen wegen Verleumdung oder Mobbing?

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nerv123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Es ist manchmal fast unglaublich, wie sich Schall überträgt.
Ich hatte einen Fall, wo ich nachts dauernd Gebrumme und Gerappel gehört habe. Zunächst vermutete ich den Nachbarn unter mir, wollte aber zu 100 % sicher sein, dass er tatsächlich der dafür Verantwortliche ist. Also bin ich, als das Geräusch wieder losging, durch das Treppenhaus geschlichen. Da war nichts Auffälliges zu hören. Dann bin ich auf die Straße gegangen. Und stellte fest, dass im Nachbarhaus - noch nichtmal beim Nachbarn, der an meine Wohnung grenzt, sondern in der Etage darunter (!) - jemand auf seinem Hometrainer herumsprang. Das konnte ich auch nur erkennen, weil die Person ein großes Fenster ohne Vorhang hatte, welches zudem gekippt war, und genau dahinter ihren Aktivitäten nachging.

Ich vermute daher mal, dass es schon der Wahrheit entsprechen kann, dass Deine Nachbarn von irgendwoher Musik hören. Leider geben Sie Dir die Schuld, ohne der Sache auf den Grund zu gehen. Vielleicht kommt die Musik auch von irgendeiner anderen Etage eines Nachbarhauses.
Wenn Du nicht der "Täter" bist, würde ich das auch beim Vermieter und der Polizei klarstellen (hast Du ja bereits) und darauf bestehen, dass das Paar doch bitte den tatsächlichen Verursacher - falls es einen gibt - ausfindig machen möge, statt Dich zu verleumden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Wohnt denn noch jemand unter dem älteren Ehepaar oder nebendran? Wie der Vorposter geschrieben hat, manchmal ist es gar nicht so einfach, die Lärmquelle festzustellen. Von irgendwo her wird der Lärm vermutlich kommen. Eventuell könnte man es eingrenzen, wenn es immer zur gleichen/ähnlichen Uhrzeit ist etc., dann nochmals im Flur bzw. der Nachbarschaft schauen, ob man da etwas hört.

-- Editiert von crofan am 29.09.2020 10:27

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
linamina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das klingt wirklich sehr anstrengend und nervenaufreibend. Hast du den die Polizisten gefragt, wie du dich im Gegenzug verhalten kannst wenn dir dauernd etwas zu unrecht vorgeworfen wird und du nachts aus dem Schlaf gerissen wirst?
Das darf doch nicht wahr sein, dass die Polizei auch jedes mal kommt obwohl sie wissen, dass IMMER keine Lärmbelästigung vorliegt? Du bist in dem Fall ja total zu unrecht der Leidtragende und der hier an einer Ruhestörung leidet.

Ich wünsche dir viel Geduld und hoffe dass ihr bald eine Lösung dafür findet!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von linamina):
Das darf doch nicht wahr sein, dass die Polizei auch jedes mal kommt obwohl sie wissen, dass IMMER keine Lärmbelästigung vorliegt?


Vielleicht liegt doch eine vor.

Wenn die Polizei kommt, werden die niemanden wecken, wenn kein Geräusch vorhanden ist. Vor allem war das bereits mehrmals der Fall. Und wenn nie ein Geräusch zu hören gewesen wäre, käme die Polizei nicht mehr.

Entweder kommt der Lärm woanders her, oder er stammt doch aus der Wohnung. Wenn es ganz ruhig ist, hört man vermutlich auch leisere Musik.

Zitat (von Christopher B):
Was kann man tun? Psychosozialen Dienst einschalten?


Was soll der veranlassen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Christopher B):

Und ich wurde jetzt schon 3mal von der Polizei aus dem Tiefschlaf gehämmert gegen 0:00Uhr auch wenn mein Mitbewohner nicht da war und nicht mal Kopfhörer Musik an war.

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, denn die herbeigerufene Polizei müsste ja eigentlich hören, daß da kein Lärm verursacht wird...

Zitat:

Die Hausverwaltung sagt nur, sie wissen nicht wem Sie glauben sollen und wissen nicht was Sie tun sollen.

Das ist das Problem der Hausverwaltung. Mietminderung androhen, falls die Störungen durch den anderen Mieter nicht abgestellt werden, und dann ggf. die Miete mindern.

Dann lassen die sich schon was einfallen.
Zitat:
Psychosozialen Dienst einschalten?

Durchaus auch eine Möglichkeit.

Zitat:
Selbst Klagen wegen Verleumdung oder Mobbing?

"Mobbing" ist kein Straftatbestand, und "Nachstellung" im Sinne von §238 StGB ist hier nicht gegeben.
"Verleumdung" auch nicht, aber u.U. "falsche Verdächtigung" (§164 StGB), nur setzt das eine vorsätzliche falsche Verdächtigung voraus, das wird hier ausfallen, weil die Nachbarn ja überzeugt sind, daß der Lärm aus der anderen Wohnung kommt.

Man kann aber auch mal Kontakt zur zuständigen Polizeidienststelle suchen und dort das Problem besprechen. Die Polizei hat ja auch absolut keine Lust, andauernd unnötig auszurücken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Loni12):

Zitat (von Christopher B):
Was kann man tun? Psychosozialen Dienst einschalten?


Was soll der veranlassen?

Mit dem Ehepaar reden und ihm erklären, daß sie mit ihrem Verdacht falsch liegen, und nach einem Weg suchen, die Lärmquelle aufzuspüren.
Genau für sowas ist der "Psychosoziale Dienst" da.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32206 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Christopher B):
Und ich will nicht immer wieder von der Polizei aus dem Schlaf geholt werden nachts.
Das hört bald auf. Wenn die Polizei stets umsonst kommt, lässt das nach.
----------------------------------------
Zitat (von eh1960):
Genau für sowas ist der "Psychosoziale Dienst" da.
Bist du sicher?
Zitat (von eh1960):
Mit dem Ehepaar reden und ihm erklären, daß sie mit ihrem Verdacht falsch liegen, und nach einem Weg suchen, die Lärmquelle aufzuspüren.
Bitte mal das EP lesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Christopher B):
Und ich will nicht immer wieder von der Polizei aus dem Schlaf geholt werden nachts.
Wie Anami geschrieben hat, das wird nachlassen/aufhören, wenn die Polizisten merken, dass die Ruhestörung nicht von euch verursacht wird. Flankierend sollte man sich die Vorgangsnummer und ggfs. den dazu gehörenden Vermerk besorgen. Im Fall einer späteren Auseinandersetzung und/oder als Nachweis für den Vermieter kann das nützlich sein.


Zitat (von Christopher B):
Die Hausverwaltung sagt nur, sie wissen nicht wem Sie glauben sollen und wissen nicht was Sie tun sollen.
Die Hausverwaltung ist in der Tat hier machtlos/rechtlos.


Zitat (von Christopher B):
Psychosozialen Dienst einschalten?
Der wird sich nicht einschalten lassen. Man könnte mal in Erfahrung bringen, ob das Ehepaar Kinder, Verwandte oder "Besorger" hat, die evtl. einen besseren Draht zu den Leuten haben und zur Aufklärung/Befriedung der Situation beitragen können.


Zitat (von Christopher B):
Selbst Klagen wegen Verleumdung oder Mobbing?
Beides ist nicht im Ansatz erkennbar. Man könnte selbst oder über einen RA fordern, dass diese nicht zutreffende (falsche) Beschuldigung zu unterlassen ist.



VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von linamina):
Das darf doch nicht wahr sein, dass die Polizei auch jedes mal kommt obwohl sie wissen, dass IMMER keine Lärmbelästigung vorliegt?

Und woher soll die das wissen? Hellseher sind unter der Polizei nicht wirklich verbreitet...



Zitat (von eh1960):
Genau für sowas ist der "Psychosoziale Dienst" da.

Nö, ist er nicht.



Zitat (von eh1960):
Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, denn die herbeigerufene Polizei müsste ja eigentlich hören, daß da kein Lärm verursacht wird...

Ja, da sollte man die Polizei mal fragen, weshalb sie das machen.
Und ob ihnen nicht aufgefallen ist, das die einzigen die Lärm verursachen die Polizei ist.



Zitat (von Christopher B):
Ich habe am nächsten Tag wieder das Gespräch gesucht,

Das Gespräch würde ich mal mit den zuständigen Revierleiter suchen -insbesondere wegen Missbrauch des Notrufes etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Christopher B
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Also es gab nie einen Lärm oder irgendwelche Geräusche wenn die Polizei da war aber die Polizisten waren meistens auch nicht bereit bzw sind nicht darauf eingegangen, zu notieren dass Sie keinen Lärm gehört haben.

Zu den Verwandten. So weit wir das wissen, hat das Ehepaar sich schon mit seiner ganzen Familie verstritten, da Sie anscheinend Depressiv bzw sehr verbittert sind. Aber es gibt eine Tochter, dei manchmal vorbeikommt, sagte mir mein Mitbewohner. Und ich habe die Hausverwaltung gefragt ob Sie den Kontakt zu dieser herstellen können, damit wir mal mit Ihr reden können.

Und wir werden jetzt nochmal genauer Untersuchen ob wir irgendeinen Lärm von woanders Nachts wahrnehmen können, aber ich schlafe auch meist ab 22Uhr.

Ich habe jetzt noch einen Zettel für die Polizei an meine Wohnungstür gemacht ( da es auch jedes mal andere Beamte sind) und sie gebeten erstmal wahrzunehmen dass kein Geräusch zu hören ist und sich vll mal von der angeblichen Lärmbelästigung aus der Wohnung der Anklangenden zu überzeugen, bevor sie mich aus dem Schlaf hämmern.

Und ich werde den Nachbarn unter uns einen Brief schreiben, in dem Ich erkläre dass kein Lärm von Uns kommt, ich in der Nacht wo sie Anzeige erstattet haben um 22Uhr geschlafen habe und die Polizei dies auch bestätigt und notiert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nerv123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielleicht sollte man den Beamten empfehlen, sich das Musik-Geräusch mal - mit dem Einverständnis der sich beschwerenden Partei - in deren Wohnung anzuhören. Möglicherweise lässt es sich dort dann orten.
Die Empfehlung eines psychosozialen Dienstes halte ich zunächst für Unfug, da es ja durchaus möglich ist, dass aus irgendeiner Wohnung Musik (ggf. im Nachbarhaus, welche gar nicht bis zum TE dringt?) zu den Beschwerdestellern schallt.
Was jedoch gar nicht geht, ist die Schuldunterstellung (sollte diese unpassend sein). Ich würde mir die Vorfälle (nicht nur Polizeieinsätze, sondern auch persönliche Beschwerden) mit Datum & Uhrzeit notieren und den Vermieter schriftlich (Einwurfeinschreiben) mit Fristsetzung auffordern, zu handeln.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32206 Beiträge, 5658x hilfreich)

1. Die Polizisten sind genervt und tun Dienst. Sie schreiben aber dann im Revier ihren Vermerk/Protokoll. Es gibt dazu eine Vorgangsnummer. Es lässt sich also durchaus nachlesen, wie oft sie *umsonst* dorthin gefahren sind. Wenn man sich mal zum Revier-Chef durchfragt, lässt sich das vermutlich eher klären als nachts an der Wohnungstür.

2. Wenn die Alten Streit suchen, hilft auch kein Verwandter und auch kein noch so höfliches Gespräch.
Die Hausverwaltung ist die falsche Adresse! Die macht nichts. Wie käme die HV dazu, irgendwelche Verwandten von Mietern zu suchen und diese dann zu überzeugen, die alten Mieter entspr. zu informieren? Das kann man sich sparen. Hausverwaltungen sind keine Sozialarbeiter, keine Mediatoren und erst recht keine Psychologen.

3. Die Polizei bekommt den Anruf, und wer Dienst hat, muss raus, und wenn er bei dir/euch vors Haus fährt und dann klingelt... hast du längst die Musik ausgemacht...---> das werden die gestörten Nachbarn sagen.
Die hämmern dich aus dem Schlaf? Echt? Klingeln die nicht zunächst wie jedermann? Wer genau kommt dann da? Ein MEK?

Zitat (von Christopher B):
Und ich werde den Nachbarn unter uns einen Brief schreiben,
Ja, das ist möglich. Wird zwar nicht helfen, ob es schadet, wirst du merken.
Wie viele Nachbarn gibts denn in dem Haus?
Könnte Lärm von Nachbarhäusern kommen? Übern Hinterhof o.s.ä.?

Es gibt in Deutschland die sozial-psychiatrischen Dienste in etlichen Kommunen. Die kommen nicht wegen der beschriebenen Vorfälle.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpsychiatrischer_Dienst

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Christopher B):
wenn die Polizei da war aber die Polizisten waren meistens auch nicht bereit bzw sind nicht darauf eingegangen, zu notieren dass Sie keinen Lärm gehört haben.
Du hast Datum und Uhrzeit der Einsätze hoffentlich notiert. Damit kannst du bei der Dienststelle um Auskunft der entsprechenden Tagebuchvorgänge ersuchen. Mach‘ das schriftlich, das steigert die Bereitschaft zur Auskunftserteilung. Im Falle einer Verweigerung, bitte/fordere eine schriftliche Begründung.



Zitat (von Christopher B):
Ich habe jetzt noch einen Zettel für die Polizei an meine Wohnungstür gemacht
Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass die Polizei nach drei „erfolglosen" Besuchen noch oft kommen wird.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Christopher B
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube nicht das die Nachbarn bewusst Streit suchen, wie gesagt, sie sind 85 und 83 und Sie sind einfach sehr verzweifelt. Das habe ich gemerkt im Gespräch mit Ihnen und es tut mir auch sehr leid für Sie. Sie haben die letzten Jahre des Krieges noch miterlebt und es kann auch sein, dass diese Trauma jetzt wieder hochkommen, da es öfters so ist dass die Regulationsmechanismen im Alter nicht mehr funktionieren und öfters ältere Leute wieder in diese Erinnerungen zurückfallen dann. Daher kam auch die Idee mit dem psychosozialen Dienst. Aber wir werden jetzt erstmal weiter auf die Suche nach einer anderen Lärmquelle gehen.

Wir haben leider nur die letzten zwei Einsätze zeitlich dokumentiert leider.

Die Hausverwaltung fand die Idee nicht schlecht, mit Ihrer Tochter in Kontakt zu gehen, da diese uns verstehen kann und ja noch einen intimeren Draht zu Ihren Eltern hat.

Ich habe schon mit einer Nachbarin gesprochen, deren Zimmer direkt an dem von meinem Mitbewohner liegt, und Sie sagt dass sie nachts absolut nichts hört, auch nicht aus anderen Quellen.
Es gibt sehr viele Mieter im Haus und ich werde mich noch weiter Erkundigen ob es irgendwelche Mieter gibt, die auch Lärm nachts wahrnehmen. Aber wie gesagt, es ist nichts hörbar im Innenhof oder auch von unserem Balkon aus.

Den Zettel an der Tür für die Polizei erachte ich schon als sinnvoll, da die jedesmal anderen Beamten, dadurch schon einen Hinweis bekommen, dass dies öfters aufgetreten ist und wir diesen Zettel ja eben nicht schnell angebracht haben können, gerade erst wenn die Polizei kommt.
Und die Polizisten klopfen lautstark und klingeln gleichzeitig natürlich.

Das ältere Ehepaar hat die Polizisten bis jetzt anscheinend nicht in Ihre Wohnung gelassen um die Lärmquelle zu beweisen. Und wir haben das ältere Ehepaar auch schon mehrfach hereingebeten damit Sie sich überzeugen können, dass der Lärm nicht von Uns kommt bzw haben sie auch gefragt ob wir uns von der Lärmquelle aus Ihrer Wohnung überzeugen können, aber das wollen Sie nicht. Wir zwei sind sehr verständnissvolle und freundliche Herren im alter von 34 und 32 und sind Ihnen auch jedesmal sehr freundlich entgegen getreten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32206 Beiträge, 5658x hilfreich)

Na dann, dann habt ihr ja ausreichend Beschäftigung.
Sozialarbeit im MFH.
Warum nicht.

:dance:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.021 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen