Hallo zusammen.
Vor dem Amtsgericht wurde ein Vergleich geschlossen, das besagt; Der Nachbar darf während dem Zeitraum X für max. 4 Wochen ein Gerüst aufstellen und Arbeiten an seiner Hauswand durchführen. Die Arbeiten müssen bis spätestens zum Tag X abgeschlossen und das Gerüst abgebaut sein. Als Zusatz wurde vom Gericht die Auflage erteilt, dem Nachbarn 4 Wochen vor den Maßnahmen per Rechtsanwalt die Arbeiten anzukündigen.
Die Frist ist abgelaufen und nun möchte der Nachbar verspätet mein Grundstück nutzen, zwecks Gerüstaufbau etc...
Wie schaut das jetzt rechtlich aus. Welche Möglichkeiten hat man, wenn das Gerüst bis zum Datum X nicht abgebaut wurde? Natürlich ohne lange Verfahren. Grüße
Vergleich zum Arbeiten an der Grenzwand und aufstellen eines Gerüstes
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



Dann setzt man ihm eine höfliche angemessene Frist.ZitatWelche Möglichkeiten hat man, wenn das Gerüst bis zum Datum X nicht abgebaut wurde? :
Das geht schnell.
Ist das Gerüst dann noch nicht weg, setzt man ein kurze, deutliche Nachfrist und behält sich weitere Schritte vor.
Das geht auch schnell
Die Ankündigungsfrist von 4 Wochen vor Beginn ist auch abgelaufen?
Dann kann man dem Nachbarn schnell mitteilen, was vor Gericht verglichen wurde.
Man kann sich so verhalten, dass man wieder zum Gericht und einem langen Verfahren muss.
Danke! Die Ankündigungsfrist von 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten ist abgelaufen.
Vor 2 Jahren gab es schon mal einen Streitpunkt, der im Vergleich festgehalten wurde. Der Nachbar hat sich damals an keine Auflagen im Vergleich gehalten, erst durch das Gericht angedrohte Vollstreckungsmaßnahmen, wurde man tätig.
Also ein sehr schwieriges nachbarliches Verhältnis.
-- Editiert von User am 20. August 2023 15:06
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Schreibt denn sein Anwalt jetzt eine solche Ankündigung? So wie es vereinbart wurde?Zitatnun möchte der Nachbar verspätet mein Grundstück nutzen, zwecks Gerüstaufbau etc... :
Vielleicht hat er im Zeitraum X keine Handwerker und/oder Gerüstbauer gefunden?
Man könnte ihm nun (gnädig) die Zustimmung geben (nachweislich), ab dem xxDatum für Zeitraum X an der Grenzwand zu arbeiten und bis spätestens xxDatum das Gerüst wieder abzubauen.
Sonst wird es vermutlich wieder ein längeres Verfahren.
Vielleicht will man es selbst auch endlich zu Ende haben?
Bei dem Vergleich vor Gericht waren beide Parteien mit Anwälte anwesend. Die Sachlage ist bereits 24 Monate vor Gericht anhängig und es wurde dem Nachbarn schon letztes Jahr einen Termin zur Sanierung eingeräumt + dieses Jahr.
Damit es keine Unstimmigkeiten gibt, hat der Richter das empfohlen, die rechtzeitige Ankündigung durch die Anwälten zu gewährleisten, dar der Nachbar, wie bereits erwähnt, sich auch im Vorfeld an keine Einigung gehalten hatte.
So wäre zumindest gewährleistet, dass die Termine eingehalten werden.
Der Nachbar hat mir selbst ein Einwurfeinschreiben im Briefkasten hinterlegt. Die Frist zur Ankündigung ist bereits um 14 Tage abgelaufen.
Nun möchte er das Gerüst noch 14 Tage länger auf meinem Grundstück stehen lassen, als im Vergleich vereinbart. Von anwaltlicher Seite aus gibt es bedenken, da das Gerüst auch in diesem Fall erheblich länger steht und nur mit Zwangsmaßnahmen seitens des Gerichts abgebaut werden müsste. Nur wer baut das Gerüst ab, da alles von privater Hand und in Eigenleistung erledigt wird.
-- Editiert von User am 20. August 2023 15:38
-- Editiert von User am 20. August 2023 15:39
-- Editiert von User am 20. August 2023 15:41
ZitatWelche Möglichkeiten hat man, wenn das Gerüst bis zum Datum X nicht abgebaut wurde? :
Die Möglichkeiten die als entsprechenden Maßnahmen für solche Fälle im Vergleich festgelegt wurden.
Im Vergleich sind keine Zwangsmaßnahmen enthalten. Mein Anwalt hat letztes Jahr schon mal eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs erhalten.
Der Richter ging erst mal davon aus, dass ein Vergleich von beiden Parteien eingehalten wird. Was nach seiner Aussage und Erfahrungen auch zu 90% aller Fälle zutrifft.
Konnte man die Sachlage nicht im Erstbeitrag so formulieren, dass die Fakten gleich bekannt sind?ZitatNun möchte er das Gerüst noch 14 Tage länger auf meinem Grundstück stehen lassen, als im Vergleich vereinbart. :
Man darf trotzdem gnädig sein und ihm die Zustimmung nun geben. Aber man muss nicht.ZitatDie Frist zur Ankündigung ist bereits um 14 Tage abgelaufen. :
Woher soll das hier jemand wissen?ZitatNur wer baut das Gerüst ab, da alles von privater Hand und in Eigenleistung erledigt wird. :
Das sagt dir dein Anwalt, wenn es soweit ist. Der weiß ja jetzt schon, dass der Nachbar länger als vereinbart braucht.
Wenn man unbedingt auf diesem Zeitraum X und den Ankündigungsfristen und dem Vergleich besteht, dann antwortet man dem Nachbarn nicht.
Dann wird es irgendwann oder gar nicht weitergehen.
Behindert die Bummelei des Nachbarn dich bei irgendetwas, wenn er später beginnt und länger braucht und noch keiner weiß, ob er das Gerüst wieder abbaut?
Oder gehts ums berühmte Prinzip?
Ich wollte den Text nicht überlang gestalten, sorry.
Die nachbarlichen Baumaßnahmen stören meinen Parkplatzbau direkt an der Grenze.
Der Parkplatz sollte vor 2 Jahren schon gebaut werden und der Nachbar wollte zeitgleich seine Hauswand sanieren.
Ich genehmigte dem Nachbarn vor 2 Jahren schon das aufstellen des Gerüstes und die Arbeiten an seiner Fassade. Ich selbst habe daraufhin meine Baumaßnahme nach hinten verschoben. Das Gerüst stand dann ungefähr 2,5 Monate und es wurden keinerlei Arbeiten durchgeführt und das Gerüst wurde vom Gerüstbauer wieder abgebaut.
Dann wollte der Nachbar das Jahr darauf wieder mein Grundstück nutzen, um seine Arbeiten zu erledigen. Ich genehmigte ihm wieder für 3 Monate mein Grundstück zu nutzen, aber er machte gar nichts.
Danach habe ich wieder die Baufirma beauftragt und einen Termin abgesprochen. (Bau eines PKW Stellplatz) Dann kamen 2 Schiedstermin, die der Nachbarn nicht wahrgenommen hatte.
Ein 3/4 Jahr später kam es gerichtlich zu einem Vergleich, in dem ich dem Nachbarn wieder letztes Jahr 2 Monate Zeit zur Verfügung stellte und auch für dieses Jahr im Zeitraum X, mit Ankündigungsfrist von 4 Wochen, wie vom Richter vorgeschlagen, damit es keine Unstimmigkeiten wegen dem Zeitplan gibt.
Die Frist ist nun abgelaufen und nun habe ich erneut die Baufirma zum Termin X bestellt, mit der Zusage den Parkplatz vor Herbst fertiggestellt zu bekommen.
2 Wochen später meldet der Nachbar per Einwurfeinschreiben seine Ansprüche an, die vom Termin des Vergleichs abweichen.
Normalerweise sollte das über die Anwälte laufen.
Meine beauftragte Baufirma wird zum Termin aber nicht erscheinen, sollte dort ein Gerüst stehen, was die Baumaßnahmen beeinträchtigt. Ich solle das erst mal klären. Mein Anwalt sagt, nach der Erfahrung mit dem Nachbarn wäre ihm nicht zu trauen und das Gerüst, auch per Zusage am Tag X nicht abgebaut wäre. Da er sich in der Vergangenheit als sehr unzuverlässig entpuppt habe. Vom Standpunkt des Anwaltes aus, hat er seinen Anspruch für dieses Jahr verwirkt, also wie im Vergleich beschlossen.
Die Hauptfrage die sich mir stellt, sollte ich dem Nachbarn das Aufstellen wieder genehmigen, aber das Gerüst zum Termin X nicht abgebaut sein, ich meine Baumaßnahmen ebenfalls nicht durchführen kann. Man sieht ja schon 1 Woche vor Termin X, wie weit die Baumaßnahmen des Nachbarn noch von der Fertigstellung entfernt ist und ob man sich eine einstweilige Anordnung per Gericht holen kann, zwecks Zwangsabbau des Gerüstes und das dann zügig durchgezogen wird.
ZitatMeine beauftragte Baufirma wird zum Termin aber nicht erscheinen, sollte dort ein Gerüst stehen, was die Baumaßnahmen beeinträchtigt :
Logischerweise ...
Zitatsollte ich dem Nachbarn das Aufstellen wieder genehmigen, :
Ich würde es nicht machen.
Ich würde dem Nachbarn sogar mit entsprechender Abmahnung / strafbewehrter Unterlassungerklärung / -klage untersagen da irgendwas aufzustellen.
Falls er dennoch anfängt, würde ich das Gerüst unverzüglich wieder abreißen, die Teile auf sein Grundstück werfen (legen) und die Strafzahlungen eintreiben.
Es gibt Neuigkeiten.
Das Bauamt hat sich eingeschaltet, da anscheinend lose Dacheindeckung auf den Gehweg/Straße vom Dach des Nachbarn fällt.
Habe ein Einschreiben vom Nachbarn bekommen, in dem er wieder ein Gerüst auf meinem Grundstück aufstellen möchte und zwar für 4 Wochen, um Sanierungsarbeiten durchzuführen.
Ich habe mich diesbezüglich mit dem Bauamt kurzgeschlossen und erfahren, dass es ihnen egal ist, wie die Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit Plane oder Gerüstbaustaubnetze, bzw Arbeitsbühne etc...
Das wäre meine Entscheidung, ob ich dem Nachbar das gewähre.
Da sich der Nachbar als sehr unzuverlässig entpuppt hat, habe ich ihm schriftlich genehmigt, von meinem Grundstück aus per Arbeitsbühne das Dach zu sichern.
Daraufhin bekam ich gestern ein Einschreibend es Nachbarn, das er die Arbeiten ohne Gerüst nicht ausführen könnte und ich ihm nicht vorzuschreiben hätte, wie er die Sicherungsmaßnahme durchzuführen hätte. Er hätte dies auch dem Bauamt und dem Gericht mitgeteilt.
Ich bin da aber ganz anderer Meinung. Er hatte die letzten 2 Jahre ausreichend Gelegenheit, wie bereist mehrfach angekündigt zu sanieren, auch das Dach von maroder Eindeckung zu reparieren.
Er versucht nun wieder seine Unfähigkeit auf mich abzuwälzen und Zeit zu schinden. Das Bauamt hat ihm eine Frist bis zum 30.09.2023 eingeräumt.
Es geht hier nicht um Verschönerungsmaßnahmen, sondern um Teile des Daches zu sichern, bei dem kein Gerüst aufgebaut werden müsse. Ich habe mich bei einem Dachdeckermeister, der auch Gutachten erstellt erkundigt. Die Sache wäre an einem Tag per Arbeitsbühne erledigt.
Wie schaut das rechtlich aus, kann mein Nachbar ein Gerüst erzwingen, obwohl die Frist laut Vergleich abgelaufen ist?
Es geht auch darum, dass ich zum 02.10 eine Baufirma für den Parkplatzbau erneut beauftragt habe.
-- Editiert von User am 2. September 2023 13:54
ZitatDaraufhin bekam ich gestern ein Einschreibend es Nachbarn, das er die Arbeiten ohne Gerüst nicht ausführen könnte :
Seine Inkompetenz ist irrelevant, dann muss er halt jemanden beauftragen der es kann.
Zitatich ihm nicht vorzuschreiben hätte, wie er die Sicherungsmaßnahme durchzuführen hätte. :
Richtig, muss er halt selber schauen wie er mit den verbleibenden Alternativen zurecht kommt.
Es besteht weder Anspruch auf die billigste noch auf die bequemste Art der Durchführung.
Das heißt im konkreten Fall, ich muss einer Gerüstaufstellung nicht zustimmen, auch wenn Sicherungsmaßnahmen durch das Bauamt eingefordert werden? Gruße
-- Editiert von User am 2. September 2023 18:29
ZitatDas heißt im konkreten Fall, ich muss einer Gerüstaufstellung nicht zustimmen :
Würde ich so sehen.
Hier sind auch besonders gute Gründe vorhanden, denn die 4 Wochen kollidieren mit dem eigenen Termin.
Im Nachbarrecht habe ich folgenden Satz gefunden....
Das gilt immer dann, wenn sonst überhaupt nicht
oder nur zu unzumutbaren Mehrkosten notwendige Bauarbeiten durchgeführt werden
können. Typisch ist der Fall, dass die Grenzwand renoviert wird, an die man nur vom
Nachbargrundstück aus herankommen kann.
Das heißt also, wenn ich auch ohne Gerüst und ohne Nachbars Grundstück zu nutzen, die Arbeiten erledigen kann? Was bedeutet unzumutbare Mehrkosten? Wie hoch sind die und wer legt die fest?
Ich befürchte das der Nachbar jetzt mir die schuld zuweisen wird, da er kein Gerüst aufbauen dürfe und deshalb die Sicherungsmaßnahmen vom Bauamt aus nicht durchführen konnte. Mein Anwalt ist jedenfalls der Meinung, dass es auf diese Schiene hinausläuft. Bei dem Richter am Amtsgericht wäre er auch nicht so überzeugt, was die ganze Situation anbelangt. Das könnte ausgehen wie das Hornberger Schießen.
ZitatIch befürchte das der Nachbar jetzt mir die schuld zuweisen wird, da er kein Gerüst aufbauen dürfe und deshalb die Sicherungsmaßnahmen vom Bauamt aus nicht durchführen konnte. :
So wie der Nachbar hier geschliddert wurde, ist er grundsätzlich nie an etwas schuld ...
ZitatDas heißt also, wenn ich auch ohne Gerüst und ohne Nachbars Grundstück zu nutzen, die Arbeiten erledigen kann? :
Ja
ZitatWas bedeutet unzumutbare Mehrkosten? :
nicht hinnehmbar / nicht tragbar / nicht vertretbar
Wenn also das Gerüst nur 2000 EUR kosten würde, die Arbeitsbühne jedoch 20000 EUR, könnt man mit "unzumutbare Mehrkosten" argumentieren.
Oft sind Arbeitsbühnen jedoch wesentlich preiswerter als ein Gerüst.
ZitatWie hoch sind die und wer legt die fest? :
Die Beweisast für die Notwendigkeit des Gerüstes trägt der Nachbar. Diese hat er wohl noch nicht erfüllt.
Am Ende entscheidet das dann das Gericht.
ZitatBei dem Richter am Amtsgericht wäre er auch nicht so überzeugt, was die ganze Situation anbelangt :
Das ist im wesentlichen abhängig von der Güte der Argumente, welche die jeweilige Partei vorträgt
Ich habe dem Bauamt die Situation bereits geschildert, auch Dokumente zukommen lassen, damit sie wissen, mit wem sie es zu tun haben und das es ausreichend Gelegenheit gegeben hatte, die Bauschäden zu beseitigen. Die Bauschäden sind ja nicht erst in den letzten 2 Jahren entstanden.
Zusätzlich habe ich auch darauf hingewiesen, dass meine Arbeiten am 02.10 anfangen und ein Gerüst hinderlich wäre.
Der Nachbar kommt sogar direkt von der Straße aus an sein Gebäude, an die marode Dacheindeckung und zwar mit einer Arbeitsbühne, ohne mein Grundstück zu benutzen.
Für ihn ist es halt der einfachste und bequemste Weg, dass Gerüst kostet ihn auch nichts, da von seinem Kumpel ausgeliehen und aufgebaut werden könnte. Das dürfte aber laut Nachbarrecht keine Rolle spielen.
Das Bauamt besteht nur auf Sicherungsmaßnahmen. Sicherungsmaßnahmen bedeutet für mich, keine Abriss Arbeiten und neu eindecken, Verschönerungsarbeiten, wie Streichen.
So wie es bis jetzt ausschaut, hat sich der Nachbar bisher um nichts gekümmert.
ZitatZusätzlich habe ich auch darauf hingewiesen, dass meine Arbeiten am 02.10 anfangen und ein Gerüst hinderlich wäre. :
Das Gerüst wäre nicht hinderlich, es würde die Arbeiten definitiv bis zu einem unbestimmten Zeitpunkt verhindern.
ZitatFür ihn ist es halt der einfachste und bequemste Weg :
Das Hammerschlag und Leiterrecht ist eine Notlösung für den Fall, dass gar nicht mehr anders geht.
Es findet keine Anwendung bei stinkefaulen Exemplaren deren einzige Leistung offenbar darin besteht, ein Loch ins Kissen von der Couch zu sitzen...
Haha, genial. Den letzten Satz muss ich mir merken und bei einer ev. erneuten Verhandlung als sinngemäß vortragen
Auch wenn das bisher gesagte mehr oder weniger zutrifft,
was passiert, wenn auf Grund der Mängel jemand zu Schaden kommt.
Dabei geht es mir nicht um die rechtliche Position, sondern um die eigene Mentalität.
Könntest Du dann noch ruhig schlafen?
Ein "bestehen" auf den eigenen, ggf. sogar rechtlich richtigen, Standpunkt, ist nicht immer die richtige Lösung.
Es geht auch darum, dass ich meine eigene Arbeiten auf meinem Grundstück nicht durchführen kann. Habe die Arbeiten bisher schon 3 mal verschoben, weil der Nachbar nichts auf die Reihe bekommt. Wenn ich die Arbeiten ein 4 mal verschieben muss, kann ich das mit den Handwerker komplett vergessen. Die haben mich sowieso schon mehrmals gefragt, warum sich das Gericht und mein Anwalt von diesem Nachbarn so veräppeln lässt und warum nicht mal konsequent durchgegriffen wird, gerade wo Personen zu schaden kommen könnten.
Bisher sind Teiles des Daches nur auf mein Grundstück gefallen, hat niemanden wirklich interessiert, auch das Gericht nicht. Hat dem Nachbarn immer wieder neue Zeiträume und auch immer wieder Wochen mehr Zeit eingeräumt.
Mein Anwalt hat mit diesem Amtsgericht noch nichts zu tun gehabt und wundert sich jedes mal, wenn vom Nachbarn immer wieder neue Märchen vorgetragen werden und das Gericht dem auch noch glauben schenkt.
Das ich mein Grundstück nicht gefahrenlos mähen kann, interessiert niemanden. Das ganze Geplänkel geht jetzt schon fast 3 Jahre so und nichts, aber auch nichts kam bei beiden Vergleichen heraus, außer das man mit Widerwillen dem Nachbarn die Kosten der Verfahren auferlegt hatte.
Der Vergleich ist nun abgelaufen und die Kosten für meinen Anwalt stehen auch noch aus. Der Richter ist momentan in Urlaub.
Mein Anwalt sprach schon davon, einen Befangenheitsantrag zu stellen und ist gegenüber dem Richter sehr misstrauisch. Bei ihm wüsste man nicht, wo man dran ist, einmal hü und einmal hott.
Mein Anwalt ist auch über das Bauamt verwundert, warum man dem Nachbarn 6 Wochen Zeit lässt, um die Gefahren zu beseitigen. Wer kommt für den Schaden auf, wenn zwischenzeitig jemand zu Schaden kommen würde? Das Bauamt?
Der Nachbar hat sich bis heute an keinen der beiden Vergleiche gehalten. Hat alle Fristen kommentarlos verstreichen lassen und kommt nur mit Lügen um die Ecke und das alles ohne Konsequenzen. 2018 sollten die Schäden schon beseitigt werden und bis heute ist nichts geschehen.
Mein Anwalt möchte schon hinschmeißen, weil er keine Lust mehr hat, den Zirkus weiter mitzumachen.
Mein Anwalt geht auch davon aus, dass wir das Gerüst auf meinem Grundstück später weg klagen müssen und das kann Monate dauern. Auf die Frage meines Anwalts, wer baut das Gerüst ab, wenn die Zeit verstrichen ist? Antwort des Richters, ich nicht. Auch auf eine einstweilige Verfügung hat mir mein Anwalt aufgrund des Richters abgeraten. Dann bleiben wir auf den Kosten sitzen.
Der Nachbar hat noch bis zum 30.09 Zeit die Schäden zu beseitigen, also das Dach zu sichern. Nur ich erlaube aus den bereits genannten Gründen kein Gerüst auf meinem Grundstück. Ich stelle mein Grundstück für das Aufstellen einer Arbeitsbühne zur Verfügung, obwohl ich das auch nicht mal müsste, weil man auch von der Straße aus mit einer Arbeitsbühne an das Dach herankommt.
Ich drücke das jetzt mal salopp aus und habe meinen Frust runtergeschrieben. Habe keine Lust mehr mich veräppeln zu lassen. Weder vom Gericht, noch von meinem Nachbarn.
WER will denn hier was?
NÖ. Da stört doch nichts, denn der macht ja nichts.--- und das erlaubt tatsächlich nicht, dass du deinen Parkplatzbau jetzt realisierst? Du musst dazu hoffentl. nicht auf sein Grundstück?ZitatEs geht auch darum, dass ich zum 02.10 eine Baufirma für den Parkplatzbau erneut beauftragt habe....Die nachbarlichen Baumaßnahmen stören meinen Parkplatzbau direkt an der Grenze. :
Ich verstehe anhand der bisherigen Streitigkeiten und der unverständlichen *Nachsicht und Geduld* des Gerichts nicht, warum DU nicht endlich im Oktober den Parkplatzbau über die Bühne bringen lässt. Termin steht, Nachbar kann sofort informiert werden, möglichst mit anwaltlichen Hinweisen zur Sicherung während der Arbeiten auf deiner Fläche.
Hmm. Wie oft wird dort gemäht? Wie oft ist während des Mähens schon was runtergefallen?ZitatDas ich mein Grundstück nicht gefahrenlos mähen kann, interessiert niemanden. :
Evtl. die Versicherung des Nachbars, nicht der Richter und nicht dein Anwalt.ZitatWer kommt für den Schaden auf, wenn zwischenzeitig jemand zu Schaden kommen würde? :
Ist ja alles verständlich, allerdings wirst du doch schon seit Jahren veräppelt.ZitatIch drücke das jetzt mal salopp aus und habe meinen Frust runtergeschrieben. :
ICH würde am 2.10. endlich mal Nägel mit Köpfen machen.
p.s.
in der historischen Altstadt von X steht seit >>30 Jahren ein ruinöses, mehrfach den privaten Eigentümer gewechseltes Haus, noch unter Denkmalschutzauflagen. Grenzbebauung zu privatem Grundstück mit Kundenparkplätzen. Die noch als Fachwerk erkennbare Giebelseite wurde vor ca 12-15 Jahren *gesichert*, seitdem flattert die verwitterte Plane im Winde, bald ist sie verweht... ab und an fällt wohl auch mal Moos vom Rest des Daches...Dort tut sich nichts, stop...nur Behörden, Gerichte, Versicherungen und Anwälte erzeugen unablässig meterweise Schriftverkehr.
Die Stadtführer für die Touris haben dieses Glanz-Stück längst mit entspr. Beschreibung in ihr Repertoire aufgenommen... was sagen die Touristen, wenn sie genug mit dem Kopf geschüttelt haben?... das kann doch nicht sein.
KANN=IST.
Für den Bau des Parkplatzes brauche ich nicht auf Nachbars Grundstück.
Mein Anwalt hat den Nachbarn schon mehrmals schriftlich auf Sicherungsmaßnahmen hingewiesen, mit Fristsetzung. Nichts ist geschehen.
Beim Rasen mähen ist schon mehrmals Bauschutt und Schieferstücke auf mein Grundstück gefallen. Mein Anwalt war auch selbst vor Ort und hat das mit Fotos dokumentiert.
Wenn bis zum 30.09 keine Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden, müssen die Bauarbeiter selbst für eine Absicherung sorgen. Das kostet natürlich Geld und Zeit.
Schon mal gut.ZitatFür den Bau des Parkplatzes brauche ich nicht auf Nachbars Grundstück. :
Jajaja, man liest es hier mehrfach.ZitatMein Anwalt :
Also dann immer gefährlich. Also lieber nicht mehr mähen, bis dort Parkplätze sind.ZitatBeim Rasen mähen :
Ja und Ja. Das sollte der Anwalt oder du dem Nachbarn rechtzeitig/sofort nachweislich mitteilen. Die *Sicherung* entspricht in etwa der Ersatzvornahme. (und sieht dann evtl. so aus wie in der Altstadt von X und hält >10 Jahre??)ZitatWenn bis zum 30.09 keine Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden, müssen die Bauarbeiter selbst für eine Absicherung sorgen. Das kostet natürlich Geld und Zeit. :
Vermutlich käme das dem Nachbarn ganz gelegen, er würde es aber wohl nie zahlen können... müsste aber vorerst kein Gerüst/Arbeitsbühne stellen, nichts tun... du hättest die Grenzwand vorerst gesichert, der Parkplatzbau könnte ab dem 2.10. beginnen.
Die *Sicherungsmaßnahme an der Grenzwand * würde vermutlich kein Parkplatzhersteller machen, sondern sich einen **Fachmann dazu holen. Könnte an einem Tag erledigt/gesichert sein.
Neue mögliche Probleme:
1.Der Nachbar erlaubt doch nicht, dass wer seine Grenzwand berührt.
2.Ist der Parkplatz fertig, könnten statt auf den Rasenmähenden dann evtl. trotzdem noch Stücke auf parkende Autos fallen. Zumindest die Gefahr bestünde trotzdem.
Es könnte weitergehen wie in der Altstadt von X.
Jahr um Jahr, viel Papier, Geld und Zeit...alle haben zu tun. KÖNNTE sein.
Die Sicherungsmaßnahme kostet laut Dachdecker um die 2000 Euro. 2 Mann + 8 -10 Stunden + Arbeitsbühne um die 400,- Euro.
Die Baufirma würde als Sicherung nur Gerüstböcke aufstellen und mit dicken Planen abspannen.
Das bringt mir aber nichts, wenn der Parkplatz fertig ist und diesen dann nicht nutzen kann, wegen herabfallender Bauteile vom Nachbarn.
-- Editiert von User am 11. September 2023 19:54
ZitatWer kommt für den Schaden auf, wenn zwischenzeitig jemand zu Schaden kommen würde? Das Bauamt? :
Nö, der Eigentümer natürlich.
Zitatmüssen die Bauarbeiter selbst für eine Absicherung sorgen. :
Nö, das ist Sache des Bauherren.
Es sei denn, man hat es vertraglich anders vereinbart.
ZitatDas bringt mir aber nichts, wenn der Parkplatz fertig ist und diesen dann nicht nutzen kann, wegen herabfallender Bauteile vom Nachbarn. :
Das Problem ist also wesentlich komplexer ...
Aber nun verstehe ich wohl des Nachbarn Taktik ... der Geizknochen hofft darauf, das DU den Absicherung machst und zahlst ...
Eine Dachdecker Firma haut natürlich richtig drauf und lässt sich Sicherungsmaßnahmen fürstlich bezahlen.
Ich zahle auf jeden Fall nichts. Für die Sicherungsmaßnahme ist der Nachbar zuständig.
Die Taktik des Nachbarn ist ja jetzt schon klar.
Er kann die Arbeiten nicht ausführen, weil ich kein Gerüst dulde und schiebt die Verantwortung von sich weg.
Es kann doch nicht sein, dass eine Gefahrenquelle von einem Haus ausgeht und niemand kümmert sich darum und man lässt von allen Seiten die Nachbarschaft einfach sich selbst überlassen.
Im Vergleich stand sogar etwas von Zwangsgeld, obwohl das niemand beantragt hatte. Weder mein Anwalt noch ich. Eine Ersatzvornahme stand im Raum, ich glaube § 887. Diese wurde zurückgestellt, nach Rücksprache während des Vergleiches, was mein Anwalt auch verwundert hat. Darüber wurde gar nicht gesprochen.
Es ist eine absolute Farce, was da abgeht.
Ich müsste die Sicherungsmaßnahme einklagen, so mein Anwalt. Unglaublich ist das und zum Schluss ist man wieder der Veräppelte.
Ob das Bauamt nach dem 30.09 die Sache weiter verfolgt, dürfte auch in den Sternen stehen. Die schicken einen hausinternen Baugutachter, der alles nicht so dramatisch sieht und schon sind die aus der Nummer raus. So mein Anwalt.
ZitatZitat (von Helene1972): :
müssen die Bauarbeiter selbst für eine Absicherung sorgen.
Nö, das ist Sache des Bauherren.
Es sei denn, man hat es vertraglich anders vereinbart.
Wo DU sonst SO korrekt bist?
Zunächst ist es Sache des Arbeitgebers über eine Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen abzuschätzen und dann die entsprechenden Maßnahmen festzulegen [ArbSchG]. Wer dann die daraus folgenden Kosten trägt, ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen

P.S.: Wenn die anscheinend tatsächlich vorhandene Gefahr droht, dass Dachteile in den Arbeitsbereich stürzen, würde ich meine Leute dort nicht arbeiten lassen.
So ganz nebenbei gibt es auch noch eine BaustellV. - Die legt dem Bauherren Pflichten auf, die er eigentlich nicht erfüllen kann

... insbesondere, wenn die tatsächliche Gefährdung schon bekannt ist.
ZitatBeim Rasen mähen ist schon mehrmals Bauschutt und Schieferstücke auf mein Grundstück gefallen. :
Viel Spaß.
Dann wünsche ich auch weiterhin viel Beschäftigung--- vermutlich mit Geldausgaben und ohne Ergebnis.ZitatIch zahle auf jeden Fall nichts. Für die Sicherungsmaßnahme ist der Nachbar zuständig. :
Dann kommt auch bald der Winter, evtl. vorher Herbststürme...

Sorry, was soll der Spruch? Es IST seit längerer Zeit genau so.ZitatEs kann doch nicht sein, :
Ja. Dein Anwalt *meint* ja sehr vieles, kennt auch den juristischen Instrumentenkasten. Warum er nicht tut, was möglich wäre---weiß nur er. Oder lässt du ihn nicht...wegen der Kosten?ZitatEs ist eine absolute Farce, was da abgeht. :
Nö. Wenn da kein Straßenbenutzer verletzt wird und zeitnah zum Amt rennt, wird das Bauamt nichts lostreten.ZitatOb das Bauamt nach dem 30.09 die Sache weiter verfolgt, dürfte auch in den Sternen stehen. :
Habe mich erst mal Tage lang wund telefoniert, um überhaupt einen Anwalt zu finden. Nachbarrecht machen hier die meisten gar nicht mehr und ich musste mir auch anhören, da verdient man kein Geld.
Habe mir extra einen Anwalt genommen, damit ich nicht über den Tisch gezogen werde.
Der Anwalt wird von meiner Rechtsschutzversicherung bezahlt, die übernehmen alle Kosten.
Ich habe das Gefühl, beim Amtsgericht nicht weiter zu kommen. Da wird alles hinausgezögert, die ganze Sachlage verkompliziert, kommen nicht aus den Socken. Werde nur hingehalten und der Nachbar kann eine Märchenstunde nach der anderen vortragen und das wird alles akzeptiert. Anträge von Ersatzvornahme wird gar nicht angenommen, oder drüber entschieden, stattdessen stehen im Vergleich Dinge, die nie jemand beantragt oder besprochen wurden.
Ja. Grundsätzlich bereits bekannt, weil hier schon mehrfach geschrieben. Und jetzt?
Was meinst du, warum ich das Beispiel aus Stadt X hier geschildert hatte?---> Weil : So könnte es auch bei dir weitergehen. Dort sind aber seit den >30 Jahren entschieden mehr Beteiligte beschäftigt worden und ob RSV dabei waren, ist mir nicht bekannt. Aber mind. Erben und ausgeschlagene Erbschaften...
ODER du nimmst einfach Geld in die Hand und nimmst nach juristisch korrekter Information des Nachbars und allerletztem Fristablauf diese Ersatzvornahme auf eigenes Risiko vor.
Dann hat sich das mit dem Sicherungsmaßnahme muss eingeklagt werden erübrigt.
Da hast du eine Hausnummer. Die kann man dem Nachbarn durchaus auch zur Kenntnis geben.ZitatDie Sicherungsmaßnahme kostet laut Dachdecker um die 2000 Euro. :
Wie viele Parkplätze willst du dort an die Grenze bauen lassen?
Carports kommen nicht in Frage?
Und jetzt?
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