Verleumdung durch Nachbar in Form von Zetteln/Briefen im Treppenhaus

18. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go541590-40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung durch Nachbar in Form von Zetteln/Briefen im Treppenhaus

Hallo zusammen,
Bei mir im Haus lebt eine Frau, die seit 2005 andere Mitbewohner auf verschiedene Art und Weise terrorisiert. Ich bin davon (noch) nicht betroffen, eine Nachbarin, die verängstigt davon ist, hat mich aber um Hilfe gebeten, weswegen ich hoffe, hier Erfahrungen dazu zu hören.
Konkret geht es darum, dass sie hauptsächlich durch Zettel mit den Bewohnern im Haus kommuniziert. Diese hängen im Treppenhaus an und um ihre Wohnungstür. Darauf werden diverse Richter und Anwälte beleidigt, aber eben auch Bewohner des Hauses. Teilweise werden die Zettel auch zu später Stunde (nach 23 Uhr) vor die Tür gelegt und mit Sturmklingeln darauf aufmerksam gemacht. Im Bus sind auch schon mehrmals laut Drohungen ("Dich krieg ich schon auch noch") ausgesprochen worden. Polizeibekannt sind Teile davon, etwa als im Hochsommer Eier auf andere Balkone geworfen wurden und ähnliches. Es handelt sich um eine Wohnungseigentümerin, nicht um eine Mieterin, weswegen man nicht den Weg über den Vermieter gehen kann.

Die falschen Vorwürfe, um die es mir geht, sind zwei:
Ein Wasserrohrbruch vor einigen Jahren in der Wohnung direkt über ihr, war eigentlich Versicherungsbetrug und außerdem dafür da, ihr zu Schaden. Das entspricht nicht der Wahrheit, ein Wasserrohrbruch lag da tatsächlich nachweislich vor.
Nächtliche Ruhestörung durch Maschinenlärm. Ich würde das auch hören, was aber nicht der Fall ist. Außerdem war ich in Wohung der Angeschuldigten, während solche Vorwürfe gemacht wurden und kann bezeugen, dass dort nichts außer ein Fernseher auf normaler Gesprächslautstärke angeschaltet war.

Kann man da irgendetwas tun, obwohl es sich um Bewohner desselben Hauses handelt? Eine Unterlassungserklärung wegen Verleumdung?

Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Eine vorab schnelle Lösung:

Zettel ignorieren, Klingel am Abend abstellen.

Sheinbar hat die Frau ein psych. Problem, vernünftige Argumente oder Bitten werden da nichts nutzen.
Jetzt selbst mit einem Anwalt dagegen zu schießen (Verleumdung, Unterlassung) wird die Lage nur weiter anheizen.

Den VM kann man durchaus ansprechen, aber realistisch gesehen wird der auch nicht weiterkommen, es sei denn, er ist Psychiater.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Jetzt selbst mit einem Anwalt dagegen zu schießen (Verleumdung, Unterlassung) wird die Lage nur weiter anheizen.

Zumal solche Versuche von den betreffeneden auch recht regelmäßig missachtet werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von go541590-40):
Diese hängen im Treppenhaus an und um ihre Wohnungstür.
Damit gäbe es schon mal schriftliche Beweisstücke.


Zitat (von go541590-40):
Darauf werden diverse Richter und Anwälte beleidigt,
Ist dieser Personenkreis darüber informiert - und ist das der Personen egal?


Zitat (von go541590-40):
Teilweise werden die Zettel auch zu später Stunde (nach 23 Uhr) vor die Tür gelegt und mit Sturmklingeln darauf aufmerksam gemacht.
Dagegen könnte man versuchen sich mit einer Unterlassungsforderung zur Wehr zu setzen. Effektiver ist jedoch das bereits vorgeschlagene Abstellen der Klingel.


Zitat (von go541590-40):
Es handelt sich um eine Wohnungseigentümerin, nicht um eine Mieterin, weswegen man nicht den Weg über den Vermieter gehen kann.
Als betroffener Mieter muss man sich an seinen Vermieter wenden. Der kann dann über die Eigentümergemeinschaft versuchen den §18 WEG ins Feld zu führen. Denn Drohungen und Beleidigungen muss man auch von einem Miteigentümer nicht hinnehmen.

Allerdings liegen die Hürden sehr hoch und bei dem geschilderten Verhalten ist auch eine psychische Störung in Betracht zu ziehen. Das macht dann die Sache noch komplizierter.


VG
Roland


Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

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