Vermieter betritt häufig Garten

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)
Vermieter betritt häufig Garten

Gartenpacht

Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob das hier der richtige Ort für mein Problem ist.

Seit 2 Jahren, ab 1.5. also im 3. Jahr, habe ich einen Pachtgarten. Der Eigentümer und zugleich mein Verpächter hat seinen Garten direkt nebenan, ist also mein Gartennachbar.
Immer wieder stelle ich von Anfang der Pachtzeit an fest, dass etwas in dem Garten verändert ist, abgeerntet wurde usw.
Nicht gleich dachte ich an meinen Gartenvermieter und seine Frau.

Nun stelle ich wie in den zwei Vorjahren fest, dass die Rhabarberstaude übel zugerichtet ist:

Alle Blätter sind am Boden zerdrückt, mindestens 10-12 Stängel in der Mitte druchgebrochen, usw. Zarte Blumenstauden ganz in der Nähe hingegen stehen aufrecht. Es war also nicht der Sturm.
Als die Narzissen blühten, fehlten mit einem Male 12 Blüten. Als ich ihm erzählte, da wären wohl Leute hier eingestiegen, sagte er, da steige niemand ein. Die Blumen waren aber sauber mit einem Messer abgeschnitten, nicht ausgerissen, und der Gartenzaun wies keinerlei Beschädigungen auf.

Schon mehrfach habe ich dem Verpächter und seiner Frau gesagt, dass ich nicht möchte, dass mein Garten ohne meine Erlaubnis betreten wird. Aber immer wieder geschieht es!
Dann sagte er, das mit den Narzissen habe gerade so gepaßt....
Und jetzt hat seine Frau eine klaune Rauke einfach abgeschnitten bei mir, weil sie diese für Unkraut hält. DAs sind nur einige von vielen Vorkommnissen, die mich stören. Auch meckert die Frau des Gartenvermieters ständig über dies und das in meinem Garten, während ihm alles genehm ist!
Dazu muß ich sagen, dass der Garten aber von mir super gepflegt wird, ich bin zeitlich in der Lage, viel dort zu arbeiten. Auch nehme ich häufig schöne Blumen und Blatt-Arrangements dort auf. Die Bilder zeigen, dass der Garten gut in Schuß ist. Auch habe ich in den rd. 2 Jahren schon viel Geld an Stauden usw. da rein gesteckt.
Nun habe ich pünktlich am 1.5. wieder 300 Euro Pacht überwiesen. Aber nun ist meine Toleranzgrenze erreicht und ich würde am liebsten fristlos kündigen.

Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus bzw. wäre dann mein Geld futsch?

Danke für jede Antwort.
Inga


-- Editiert am 11.05.2009 22:05

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Der GArten ist wie eine Mietwohnung und ohne deine Einwilligung nicht einfach zu betreten. Ansonsten begeht er Hausfriedensbruch, von der Sachbeschädigung mal zu schweigen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank!

Da ich ihm schon öfter sagte, ich möchte das nicht, ärgert es mich, dass ihn und seine Frau das nicht beeindruckt. Ständig schreiben sie mir vor, was ich alles tun und lassen muß. Dabei habe ich in Sachen Gartenbearbeitung 23 Jahre praktische Erfahrung.

Hat schon mal jemand so was erlebt und den Pachtgarten vor Ablauf des Pachtendes gekündigt?

Inga

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Was steht denn im Pachtvertrag? Welche Bedingungen sind für die Laufzeit der Pacht und die Kündigung vereinbart?

Wenn der Verpächter ohne dein Einverständnis das Grundstück betritt, würde ich an deiner Stelle diesen zunächst schriftlich auffordern, dies künftig zu unterlassen. Hier kannst du auch schon weitere Schritte erwähnen. Wenn der Verpächter weiterhin das Grundstück betritt, dürfte das ausreichend Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Was die Art der Nutzung des Gartens anbelangt, kann der Verpächter im Übrigen auch nicht fordern, dass die Gestaltung nach seinen Vorstellungen erfolgt. Das hätte allenfalls im Pachtvertrag geregelt werden müssen. Wenn das nicht der Fall ist, ist es allein deine Angelegenheit, wie du den Garten bearbeitest, ob du eine Wiesenblumenlandschaft pflegst, einen Steingarten anlegst oder Heckenrosen pflanzt. (Letztere sollten vielleicht in ausreichender Höhe den Garten des Verpächters abgrenzen und würden ihn endlich daran hindern, den von sad oben schon erwähnten Hausfriedensbruch zu begehen. :grins: )



3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie die unerlaubten "Besuche" des Vermieters nachweisen können.

Als Soforthilfe sollten Sie das Türschloss auswechseln.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
imago
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Liebe Inga
Das hört sich nach einer untragbareb Situation an. Wie hat sich das inzwischen entwickelt?
Wenn Sie es nicht zum Rechtsstreit kommen lassen möchten, schlage ich Ihnen eine Schlichtung vor. Möchten Sie an einer solchen Schlichtung teilnehmen, die wir für eine TV Sendung mit der Kamera begleiten? Natürlich ist die Schlichtung für Sie kostenlos und zudem gibt es eine äußerst attraktive
Aufwandsentschädigung für die Dreharbeiten. Sie erreichen mich unter 030-32 77 14 153. Mit herzlichem Gruß, Marion Mayer, Imago-TV

2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
imago
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Es war klar, das genau diese Reaktion kommt. "Zum Obst" wollen wir ganz sicher niemanden machen. Es handelt sich um eine Sendung, in der mittels eines Mediators eine Lösung gefunden wird. Was daran lächerlich sein soll verstehe ich nicht. mit herzlichem Gruß M. Mayer

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@Imago das hier ist ein Laienforum und keine Werbeseite, bitte hören Sie auf dieses Forum zu bespamen

2x Hilfreiche Antwort

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