Verwalter - Zweifamilienhaus - Nachbar will Beschlüsse zurücknehmen?

19. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
hube
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 9x hilfreich)
Verwalter - Zweifamilienhaus - Nachbar will Beschlüsse zurücknehmen?

Wir wohnen in einer Eigentumswohnung in einem Zweifamielienhaus.Da es mit unseren Nachbarn immer wieder Streit gab haben wir seid Januar einen Verwalter .Wir haben so gehofft das sich die Lage im Haus verbessern würde.Aber das Gegenteil ist der Fall.Unser Verwalter hat bei der Hausbesichtigung einen Elektiker und einen Schlichter dabei gehabt.Er wollte vermitteln.Es wurden dann auch mehere Beschlüsse gefasst.Unter anderem das unser Nachbar un den Strom in der Garage Wiedergibt den eruns abgezwickt hat.Es wurde vereinbart das uns Kostenvoranschläge gemacht werden.Nach drei Wochen hat unser Nachbar alle Beschlüsse rückgängig machen wollen.Kann er das so einfach ? Wir wissen nicht mehr weiter.Unser Verwalter will uns bis zum 31. märz kündigen,falls wir keine Einigung finden.Leider kann mann mit unserem Nachbarn nicht reden.Wer weiss Rat

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Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Beschlüsse kann man nicht kündigen, sondern nur innerhalb von 4 Wochen nach der Sitzung vor Gericht dagegen klagen.
Ich verstehe, dass der Verwalter euch kündigen will, wenn ihr euch nicht friedlich einigt, denn für die Arbeit bekommt er zuwenig Geld.
Eine andere Überlegung, dauert aber lange und kommt nicht oft vor:
Wohnungseigentümerversammlung beschließt, das Eigentümer X seine Wohnung verkaufen muß. Das Gericht prüft nicht, ob die vorgetragenen Arguemente stimmen, sondern nur ob der Beschluß gültig ist. Z.B. darf der betroffene Eigentümer nicht mitstimmen.
Es ist dem Eigentümer dann auferlegt, an "fremde" zu verkaufen (also nicht an seine Ehefrau, Eltern, Kinder), wenn er dies nicht tut, muss er gerichtlich aufgefordert werden.
Ob dies eine Möglichkeit ist, wenn eure Gemeinschaft nur aus 2 Eigentümern besteht, ist natürlich fraglich, weil sich dann die Frage stellt, ob die WEG beschlussfähig ist und wie diese Sache bei einer 2er WEG gehandhabt wird.

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