Vorgarten pflastern und als Stellplatz benutzen

30. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)
Vorgarten pflastern und als Stellplatz benutzen

Guten Tag,

muß man es in einer Reihenhaussiedlung hinnehmen, daß der direkte Nachbar seinen Vorgarten pflastert und als Stellplatz für einen Kleinwagen, z.B. Smart nutzen möchte?
Die Vorgärten sind in der Siedlung alle begrünt, vor den Häusern befindet sich ein Privatweg der den Anwohnern ermöglicht, zum Be-und Entladen vor das Haus zu fahren. Allerdings befindet sich unser Schlafzimmer in der 1. Etage nach vorne, so daß wir dann nachts die Einparkerei des Filius erwarten können, wenn der von seinen Partygängen kommt. Oder morgens die Orgelei, wenn er zur Arbeit fährt. Die Grünfläche betrug vorher 380cm x 300cm etwa, nun kann er ja auch noch seinen vorher vorhandenen Gehweg zum Haus mitbenutzen (90cm breit), sodaß er auf eine gepflasterte Gesamtfläche vor dem Haus von etwa 450cm Breite x 300cm Tiefe kommt.
Pflastern lassen hat er bereits, der Führerschein und das Fahrzeug sind noch nicht vorhanden. Zu jeder HE gehört eine Garage und ein Stellplatz, die Plätze sind jedoch schon mit 2 weiteren Fahrzeugen des Nachbarn belegt.

Viele Grüße

thoren.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Guten Morgen,
wir hatten das Problem das wir einen Stellplatz zu wenig hatten.
Doppelhaushälfte,grosser Vorgarten. Bekannten beim Bauamt gefragt
und nun haben wir den zweiten Stellplatz vorm Haus.

Und ich denke ein Smart hat nur einen geringen Geräuschpegel :wipp:

Mit freundlichem Gruß

45x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Das tolle ist, man kann sich aussuchen was den TE mehr stört, das der da Parkt und "rumorgelt" oder das er 70 cm mehr platz hat

quote:
Grünfläche betrug vorher 380cm x 300cm etwa, nun kann er ja auch noch seinen vorher vorhandenen Gehweg zum Haus mitbenutzen (90cm breit), sodaß er auf eine gepflasterte Gesamtfläche vor dem Haus von etwa 450cm Breite x 300cm Tiefe kommt.


Vorallem muss ich doch mal sagen, es ist doch echt löblich und vorbildlich von dem Nachbarn das er sich um die Parksituation Gedanken macht!

17x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Informieren sie sich am besten im Bauamt, Bauaufsicht... ihrer Gemeinde.
Wenn es erlaubt ist, müssen sie es hinnehmen.
Bitte begründen sie aber ihre Abneigung nicht mit... unser Schlafzimmer usw.

10x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Was? Der Nachbar wagt es arbeiten zu gehen? Tzzz....

Mal im Ernst, er muß bestimmt nicht Euch Nachbarn fragen, wenn er SEIN Grundstück pflastern will.

Reihenhaussiedlungen sind das spießigste, was ich kenne.
Merkt man an diesem Thread auch wieder.
Da möchte ich nicht tod überm Zaun hängen.

23x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@anonym

quote:
Da möchte ich nicht tod überm Zaun hängen

schon gar nicht über dem Zaun vor Nachbarsschlafzimmer, dass gäbe nur Zoff;)

8x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

´´Allerdings befindet sich unser Schlafzimmer in der 1. Etage nach vorne,´´

Ob der Nachbar nun 300 Zentimeter näher oder weiter von eurem Fenster weg parkt, dürfte bei einer Lärmpegelmessung nur im Nano-Bereich ins Gewicht fallen.

8x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Piet_HB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Die Vorgärten sind in der Siedlung alle begrünt, vor den Häusern befindet sich ein Privatweg der den Anwohnern ermöglicht, zum Be-und Entladen vor das Haus zu fahren.

... Also versuche ich mal sachlich und allgemein zu bleiben:

1. Das Reihenhaus befindet sich nicht, wie vorne angenommen, an einer öffentlichen Straße, sondern an einem Privatweg der von allen zum Be- und Entladen der Bewohner genutzt werden soll/darf/muss.

2. Die notwendigen Stellplätze sind räumlich getrennt untergebracht.

3. Dieses Siedlungskonzept von allen Bewohnern so gewollt oder zumindest akzeptiert worden. Es ist jetzt nicht "einfach so" über den Haufen zu werfen, weil ein "Filius" einen eigenen Stellplatz erhalten soll.

4. Die Errichtung eines Stellplatzes ist ein Baumaßnahme die m. E. nicht in den Bereich der verfahrensfreien Bauvorhaben fällt. (Landesbauordnung zu Rate ziehen.)

5. Also ist für diesen Stellplatz eine Baugenehmigung zu beantragen die "schwarze" Errichtung ist weder sinnvoll noch ratsam.

6. .... über die Schönheit der Siedlung möchte ich hier lieber nicht diskutieren, ... auch nicht über die Frage ob "Junior" seine Harley direkt vor dem Haus abstellen darf wenn er die Eltern besucht und ob es den Nachbarn zu zumuten ist wenn diese beim Starten jeden Jet übertönt ...

... nein, das will ich nicht diskutieren ...

... auch ne Mofa kann nerven ...

... und ne Fahrradklingel auch ...

;-)





9x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

@ muran: Ich werde es versuchen, dort eine vernünftige Antwort zu erhalten. Sofern das möglich ist.

@ Piet_HB:

Herzlichen Dank erstmal für die Sachlichkeit. Der Dummheit der Spamer ist anscheinend keine Grenze mehr gesetzt. Gibt es hier keinen Admin oder Mod., der sich um den Schwachsinn kümmert? Es ist dringend nötig...

Zu 1: Absolut korrekt!

Zu 2: Richtig, in einem separaten Garagenhof. Luftlinie 50m, getrennt durch eine öffentliche Strasse. Der Privatweg sollte nicht öffentlich sein, ein Schild weist zumindest auf die Privatstrasse hin! Früher war die Privatstrasse getrennt insofern, als daß es einen Poller gab, für den jeder Anwohner einen Schlüssel hatte. Also so ein Teil, welches man durch einen Dreiecksschlüssel umlegen konnte um die freie Zufahrt zu ermöglichen.

Zu 3: Ja richtig. Es gibt 2 6er Blogs an Reihenhäusern, niemand hat einen Stellplatz im Vorgarten. Wohl haben 2 Eckhäuser eine Garage neben dem Haus auf dem Grundstück und parken gerne auch davor. Wir wohnen mitten drin! Diese Eckhäuser haben aber auch keine separate Garage und haben ein entsprechend größeres Grundstück.

Zu 4: Das weiß ich leider nicht, deshalb hier die Nachfrage. Das Kind ist wahrscheinlich schon in den Brunnen gefallen, denn der Vorgarten ist bereits gepflastert. Ich bezweifle jetzt mal, daß ein Bauantrag gestellt wurde. Kann man das im Nachhinein nachprüfen? Ausgehängt am Grundstück während der Maßnahme wurde nichts! Selbst wenn, sagt das ja nichts über eine möglicherweise gegebene Änderung der Nutzungsfläche aus!

Zu 5: ...

Zu 6: Der Junior wird gerade 17, hat gerade seine Lehre begonnen, also steht das "Problem" noch bevor und wird eine Zeit erhalten bleiben...

Zu deinem Nachtrag: In der Tat nervt der Zeitungszusteller mit seinem Roller auch gewaltig, aber das ist eine andere Geschichte... Können sich wohl auch Mieter, die in einem 20-Geschoß Wolkenkratzer wohnen und viel Zeit zum Rumspamen haben wohl eher nicht vorstellen... ;-)
Huch, ich werde unsachlich...

Grüße

thoren.

10x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Thoren,

ich frage mich, wer denn Eigentümer des Privatweges ist.
Vermutlich die Hausbesitzer gemeinschaftlich. Dann dürfen diese auch festlegen, zu welchem Zweck er genutzt werden darf (gelegentliches Befahren zum Transport von Gegenständen - oder regelmäßiges Befahren, um zum Parkplatz zu gelangen). Eventuell steht dazu bereits etwas im Grundbuch.

PS: Über die Idioten weiter oben musst du hier (und im Mietrechthread) hinweglesen, das ist hier leider schon immer so :kotz: .

MfG Stefan


-- Editiert am 02.05.2009 17:36

18x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

1. Es gibt das Baurecht (Bebauungsplan) das gehört dem Bauamt das einschreiten kann. Wird es aber kaum, denn die sind froh um jeden Parkplatz. Aber man kann sie ja mal anspitzen. Hat man Pech dulden die.
Oft gibt es keine Regeleung, dann darf der Nachbar. Bauantrag für Pflastern wird es keinen bedürfen. Ruf an frag nach.
2. Dann gibt es das Nachbarrecht, falls Ihr echte eigene Grundstück habt und keine WEG. Aber da ist wenig zu holen Abstandsflächen zum Parkplätzen gibt es nicht
3. Seit ihr eine WEG dann darf eh keiner irgendwas machen - Verwalter kann dann verbieten, Kann man aber auch selber.
4. Dann gäbe es es das Recht dessen dem der Weg gehört. Aber wenn der Weg zu Fahrt vor das Haus angelegt wurde, ist das genau das was der Nachbar macht.

in 2,3,4 könnte es noch Regelungen im Grundbuch geben wie Baulasten, Grunddienstabarkeiten.
Es könnte auch direkte Verträge geben.

Das musst du nun mal recherchieren. Ansonst www.nachbarschaftsstreit.de das steht wie man sich gegenseitig erfolglos ärgertt+

Signatur:

Ich hab wirklich keine Ahnung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Das musst du nun mal recherchieren.

Nach 13 Jahren dürfte sich das Problem erledigt haben. Der Beitrag ist von 2009.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Nach 13 Jahren dürfte sich das Problem erledigt haben. Der Beitrag ist von 2009.


Nur insofern, als dass wir verkauft haben und jetzt freistehend wohnen.
Inwieweit sich der neue Besitzer des Hauses mit gewissen Begebenheiten anfreunden konnte und/oder musste, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es besteht auch kein Kontakt mehr zu den ehemaligen Nachbarn und wir waren nie mehr dort gewesen.

Herzlichen Dank an die Leute, die sachliche Hilfe geben konnten und das auch wollten.

Grüße

thoren.

0x Hilfreiche Antwort

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