Hallo allerseits!
Ich besitze eine Eigentumswohnung, die ich auch bewohne. Der dazugehörige Stellplatz ist laut Teilungserklärung "PKW-Stellplatz". Ich habe darauf seit sechs Jahren meinen Wohnwagen stehen. Dagegen hat nun ein Mitbewohner über die Verwaltung "gemeckert" nachdem er über Jahre keine Unmutsäußerungen verlauten ließ. Hat sich schon jemand mit der Frage beschäftigt, ob der Stellplatz in dieser Situation tatsächlich ausschließlich zum Abstellen des PKWs genutzt werden kann?
Für Antworten schon jetzt herzlichen Dank!
Frank Rennhack
WEG - Teilungserklärung - Stellplatz
18. Mai 2002
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Frage vom 18. Mai 2002 | 09:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG - Teilungserklärung - Stellplatz
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