Hallo,
habe ein Problem mit einem Verwalter von Eigentumswohnungen.
seit 2 Jahren ist meine Abrechnung fehlerhaft, es werden eingezahlte Wohngelder nicht berücksichtigt, obwohl diese auf das Verwalterkonto eingezahlt wurden. Belege sind vorhanden.
Der Verwalter kümmert sich nicht um diese Dinge, solange noch die Hälfte der Eigentümer ihm eine Entlastung gibt. An eine reguläre Abberufung ist daher nicht zu denken.
Im vergangenen Jahr habe ich die Nachforderung des Verwalters um den Betrag der nichtberücksichtigten Wohngelder entsprechend gekürzt, ihm dies auch schriftlich mitgeteilt. Eine Reaktion des Verwalters blieb aus.
In diesem Jahr erwarte ich eine Rückzahlung aus meinen eingezahlten Wohngeldzahlungen, da der Verwalter im vergangenen Jahr die Umlagekosten kräftig (25%) angehoben hat. Der Wirtschaftsplan wurde genehmigt!
Es ist für mich schon absehbar, daß sich das Verhalten des Verwalters auch in diesem Jahr wiederholt.
Nun die Fragen:
Kann ich den Verwalter im Alleingang strafrechtlich belangen? bringt das was?
Kann mir durch das Zurückhalten einer offensichtlichen unberechtigten Forderung ein Nachteil entstehen?
Da ich in diesem Jahr eine Rückerstattung erwarte, wie komme ich an mein Geld?
Wie wird man so einen Verwalter los, wenn es vermutlich nicht zu einer Mehrheit zur Abberufung kommt?
Vielen Dank für die Hilfe.
Hoffbär
fhoff2605@aol.com
WEG Verwalter fehlerhafte Abrechnungen
14. Januar 2003
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Frage vom 14. Januar 2003 | 11:33
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG Verwalter fehlerhafte Abrechnungen
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#1
Antwort vom 23. Januar 2003 | 08:10
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
jemand im Forum?
MfG
Hoffbär
#2
Antwort vom 23. März 2004 | 16:27
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 100x hilfreich)
Hallo,
haben selbst massive Probleme mit dem Verwalter.
Ich würde die Entlastung anfechten, dafür braucht man keine Mehrheit. Es muss immer der Einzelbetrag des aktuellen Wirtschaftsplanes von Ihnen überwiesen werden. Ich würde mir an Ihrer Stelle ein WEG-Handbuch kaufen, da kann man alles nachllesen und muss nicht bei jeder Frage zum Anwalt, der meist aus eigener Tasche bezahlt werden muss.
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"Viele Grüße Jacqueline"
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