Hallo,
folgendes Problem:
M hat einen neuen Nachbarn N, der in die zuvor leerstehende Wohnung nebenan gezogen ist. N ist von 01-04 Uhr morgens sehr sehr aktiv. Er lädt gerne Freunde zu sich ein, mit denen er sich angeregt über diverse Themen unterhält und viel und gerne lacht.
M hingegen würde gerne die Zeit von 01-04 Uhr zum Schlafen nutzen. Daran ist er aber gehindert, da die Lautstärke in seinem Wohn- und Schlafbereich nicht auszuhalten ist. Die Wohnung von M und N wird nur durch eine scheinbar gravierend dünne Wand getrennt.
Frage:
Wie kann M sich jetzt helfen?
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Wände zu dünn? Nachbar zu laut?
Ruhezeit:
Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/98
).
Und zulezt gibt es bei einem soliden Vermieter eine Hausordnung.
Zuallererst reden Sie mit dem lauten Nachbarn.
Viele Grüße aus Sachsen
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Ruhezeit:
Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/98
).
Und zulezt gibt es bei einem soliden Vermieter eine Hausordnung.
Zuallererst reden Sie mit dem lauten Nachbarn.
Viele Grüße aus Sachsen
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Vielen Dank für die Antwort!
Was kann M machen, wenn N sich zukünftig zwar an die Zimmerlautstärke hält, die Lärmbelästigung aber aufgrund der dünnen Wand zwischen den Wohnungen weiterhin bestehen bleibt? M kann beinahe jeden noch so kleinen Laut aus der Wohnung des N wahrnehmen. Das Problem scheint nämlich tatsächlich zu 60% an der Wand zu liegen.
Muss bzw. kann der Vermieter des M tätig werden? Wenn ja, wie? Mietkürzung, dickere Wand?
Vielen Dank nochmal!
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Achtung! Zimmerlautstärke bedeutet, dass er sich in seinem Raum entsprechend verhält. Weisst Du, dass er zu laut ist? Nur, weil Du ihn hörst, muss das nicht der Fall sein.
wirdwerden
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Es geht definitiv über die Zimmerlautstärke hinaus. Es ist wirklich so laut, als säßen N und seine Freunde mit M in einem Raum.
Allerdings würde M seinen Nachbarn auch dann noch hören, wenn er und seine Freunde mit normaler Lautstärke redeten und lachten, da die Wand nunmal wirklich verdammt dünn ist. Das würde M aber tolerieren.
Ihm geht es wirklich nur darum, dass er nicht vier mal die Woche gezwungenermaßen durchmachen muss.
Andererseits kann er aber auch verstehen, dass N Besuch empfangen möchte.
Wie löst man das jetzt am besten?
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Entweder der Nachbar hat Besuch, und der lacht auch mal, oder er hat keinen. Besuchern kann man kaum einen Dezibelmesser vor die Nase halten.
Da die Ruhezeit rechtlich geregelt ist, wäre hier schon der Weg über den Vermieter angemessen. Nachweisbar (z.B. per einschreiben) den Mangel melden und Abhilfe fordern.
Nächtlichen Besuch des Nachbarn, der einen stört, ist ein Mangel.
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Vielen Dank für die Hilfe!
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quote:
Was kann M machen, wenn N sich zukünftig zwar an die Zimmerlautstärke hält, die Lärmbelästigung aber aufgrund der dünnen Wand zwischen den Wohnungen weiterhin bestehen bleibt?
1. umziehen und in der neue Wohnung auf ausreichende Schallisolierung achten
2. den Vermieter bitte eine ausreichende Schallisolierung anzubringen
3. ausreichende Schallisolierung selbst anbringen
quote:
Nächtlichen Besuch des Nachbarn, der einen stört, ist ein Mangel.
Tut mir leid, aber DAS ist so formuliert schlicht falsch und würde auch vor Gericht nicht durchsetzbar sein.
Nachtruhe bedeutet nicht 0 dB.
Der Nachbar darf schon Besuch empfangen, auf die Toilette gehen, atmen, husten, leben - auch nachts.
Die mangelnde Schallisolierung kann nicht dazu führen, das der Nachbar nachts das Leben einstellt.
Aber die normale 'Nachtlautstärke' muss er schon einhalten.
Eventuell können sich ja alle 3 mal an einen Tisch setzen und über die Schallisolierung und Kostenteilung reden?
Jeder kann weiterleben wie zuvor, ist zufrieden und zahlt 33,33% der Kosten.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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"Aber die normale 'Nachtlautstärke' muss er schon einhalten."
Die meisten Menschen schlafen nachts, wie laut darf denn so eine "Nachtlautstärke" sein?
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quote:
Die meisten Menschen schlafen nachts, wie laut darf denn so eine "Nachtlautstärke" sein?
Das kommt darauf an. So etwas ist immer einzelfallbezogen.
Schon alleine der Wohnort bzw. dessen Einteilunge ist z.B. sehr relevant.
Es kommt ja auch regelmäßig eine gewisse Lärmmenge von außen hinzu.
In ermangelung anderer Vorlagen ziehen die Gerichte die TA-Lärm als Richtschnur bei der Beurteilung einer wesentlichen / unwesentlichen Beeinträchtigung durch privaten Lärm heran.
Desweiteren gelten jedoch auch noch die jeweiligen Imissionsschutzgesetze des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden.
Bezüglich der Ruhezeiten haben viele Gemeinden auch entsprechende individuelle Regelungen. Diese wären bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.
Zusätzlich wäre noch Mietvertrag und/oder Hausordnung zu berücksichtigen
Einteilung der TA-Lärm
Industriegebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 70 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 70 dB(A)
Gewerbegebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 65 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 50 dB(A)
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 60 dBA
nachts (22.00 - 06.00) 45 dBA
allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 55 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 40 dB(A)
reine Wohngebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 50 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 35 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten:
tagsüber (06.00 - 22.00) 45 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 35 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Hier noch einige Werte zur Orientierung was man "aushalten" muss:
Hauptverkehrsstraße (10 m Abstand): ca. 70 dB(A)
Fernseher auf Zimmerlautstärke (1 m Abstand): ca. 60 dB(A)
Sprechender Mensch (normale Unterhaltung, 1 m Abstand): ca. 50 dB(A)
Sehr ruhiges Zimmer: ca. 25 dB(A)
Blätterrauschen, Atmen: ca. 15 dB(A)
Bei Mietwohnungen können auch wesentlich niedrigere Werte angesetzt werden wenn der Lärm als subjektiv besonders störend empfunden wird.
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"Bei Mietwohnungen können auch wesentlich niedrigere Werte angesetzt werden wenn der Lärm als subjektiv besonders störend empfunden wird."
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