Wanddurchbruch durch Nachbarn

9. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
qwert226
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wanddurchbruch durch Nachbarn

Hallo zusammen,

ich habe mich hier angemeldet um einen Rat von euch zu bekommen.

Meine Mutter und ich haben ein Haus geerbt. Direkt an unser Haus, grenzt das Haus unseres Nachbarn welcher gerade am renovieren ist.

Heute mussten wir feststellen, dass unser Nachbar unsere Wand eingerissen hat. Hierzu muss man sagen, dass die Häuser beide alt sind und sich eine gemeinsame Wand teilen. Diese ist, wie in alten Häusern üblich, aus Lehm. Da unser Nachbar auf seiner Seite Schimmelbefall an dieser Wand hatte, wollte er die Lehmwand einreißen und mit einer neuen Wand ersetzen.
Dies hat er uns gestern mitgeteilt.

Wir haben daraufhin erstmal gesagt, dass wir uns vorher informieren möchten bevor wir dem ganzen zustimmen.

Unserem Nachbar ging dies wohl nicht schnell genug und er hat auf eigene Faust die Wand eingerissen und meinte dann noch zu uns, wir teilen uns die Kosten.

Nun haben wir Ihn heute zur Rede gestellt, Bilder gemacht und uns mündlich mit ihm geeinigt, dass er die Wand erneuern muss auf seine Kosten. Hierbei handelt es sich wohl gemerkt um eine tragende Wand, welche nun vorerst nur noch durch Holzbalken gehalten wird.

Sollten wir es bei der mündlichen Abmachung belassen, oder das ganze von der Polizei dokumentieren lassen, falls in Zukunft hierdurch Schäden am Haus entstehen ?

Hier noch ein Bild der Wand https://prnt.sc/1vg0a27

Ärgert der Nachbar?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von qwert226):
dass unser Nachbar unsere Wand eingerissen hat.

Zitat (von qwert226):
und sich eine gemeinsame Wand teilen.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von qwert226):
dass er die Wand erneuern muss auf seine Kosten.

Sehr großzügig von ihm, das er euch euren Tel erlassen hat.



Zitat (von qwert226):
oder das ganze von der Polizei dokumentieren lassen,

Wie meinen? Seit wann ist das eine Vereinigung von Bausachverständigen / Ingenieuren?
Hat man sich mal mit den Aufgaben der Polizei beschäftigt?

Wenn man was dokumentieren will, dann Fotos machen (auch von Details) oder einen Bausachverständigen / Ingenieur beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
qwert226
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es handelt sich ja meiner Meinung nach eher um Sachbeschädigung. Er kann ja nicht einfach wie er gerade lustig ist den Vorschlaghammer nehmen und die Wand einreißen. Kann ich umgekehrt ja auch nicht machen wenn er im Wohnzimmer sitzt mal kurz die Wand einreißen ....

Zumal unser Haus damals zuerst Stand und das andere Haus drangebaut wurde. Somit sollte es ja eigentlich sogar eher "unsere" Wand sein die er eingeschlagen hat.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von qwert226):
Zumal unser Haus damals zuerst Stand und das andere Haus drangebaut wurde.

Bisher ging ich davon aus, das die Wand tatsächlich eine gemeinsame Wand ist.

Man müsste also erst mal prüfen, ob das tatsächlich eine gemeinsame Wand ist.


Klar kann man den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige bringen, nur werden die da nichts groß dokumentieren.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von qwert226):
Sollten wir es bei der mündlichen Abmachung belassen,
Das ist ja eher wenig hilfreich.
Zitat (von qwert226):
und uns mündlich mit ihm geeinigt, dass er die Wand erneuern muss auf seine Kosten.
Ganz toll. WAS genau soll der Nachbar dort erneuern? DIESE Wand? Oder was meint ihr mit *erneuern*? Was meinst du, hat der Nachbar unter dieser Abmachung verstanden?
Ist das ein Wohnraum?

Zitat (von qwert226):
Er kann ja nicht einfach wie er gerade lustig ist den Vorschlaghammer nehmen und die Wand einreißen.
Das Foto sagt, er HAT es bereits getan.
Zitat (von qwert226):
Zumal unser Haus damals zuerst Stand und das andere Haus drangebaut wurde.
Je nachdem, wann dort an euer Haus angebaut wurde, ist das eine weitere Frage, die zu klären wäre.
Zitat (von qwert226):
eine tragende Wand, welche nun vorerst nur noch durch Holzbalken gehalten wird.
Was meinst du damit? Ist ja nicht mehr viel Wand, die was zu tragen hätte.

Ich würde heute dem zuständigen Bauamt eine E-Mail schicken, den Sachstand ohne Vorwürfe kurz beschreiben, das Foto anhängen. Das Amt höflich auffordern, zeitnah tätig zu werden.

Eine Sachbeschädigung ist doch hier noch die kleinste Fliege an der Wand.

Die Polizei kannst du rufen, wenn du Angst hast, dass das Haus jetzt bald einstürzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
LangsamReichtEs
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Nur mal so als kleine Info am Rande, wenn anstelle der ehemaligen Wand nun Holzbalken zu sehen sind, dann handelt es sich ja vermutlich um ein Haus in Fachwerkbauweise. In diesem Fall sind die Holzbalken sowieso das einzige tragende Element in der Wand, die Ausmauerung der Gefache dient lediglich dazu, dass eben keine „Löcher" in den Wänden sind. Auf der Gefachfüllung (Ausmauerung) darf überhaupt keine Last liegen.

Gruß
Susanne,
die während der letzten 5 Jahre mit ihrem Mann ein Fachwerkhaus kernsaniert hat (unter fachkundiger Anleitung)

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich würde heute dem zuständigen Bauamt eine E-Mail schicken, den Sachstand ohne Vorwürfe kurz beschreiben, das Foto anhängen. Das Amt höflich auffordern, zeitnah tätig zu werden.


Und warum sollte das Bauamt da tätig werden?

Zitat (von qwert226):
Naja es handelt sich ja meiner Meinung nach eher um Sachbeschädigung.


Das könnte sein.

Zitat (von qwert226):
oder das ganze von der Polizei dokumentieren lassen, falls in Zukunft hierdurch Schäden am Haus entstehen ?


Das wird die Polizei aber auch dann nicht machen, wenn es sich um Sachbeschädigung handelt. Die werden dann so ein Foto machen, wie Du es auch schon gemacht hast und das war es.

Zitat (von qwert226):
Nun haben wir Ihn heute zur Rede gestellt, Bilder gemacht und uns mündlich mit ihm geeinigt, dass er die Wand erneuern muss auf seine Kosten.


Mehr könnt Ihr durch eine Strafanzeige auch nicht erreichen.

Zitat (von qwert226):
Hierbei handelt es sich wohl gemerkt um eine tragende Wand, welche nun vorerst nur noch durch Holzbalken gehalten wird.


Die Wand wurde vorher auch nur durch die Holzbalken gehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von Anami):
Ich würde heute dem zuständigen Bauamt eine E-Mail schicken, den Sachstand ohne Vorwürfe kurz beschreiben, das Foto anhängen. Das Amt höflich auffordern, zeitnah tätig zu werden.

Und warum sollte das Bauamt da tätig werden?

Weil eine tragende Wand nicht ohne vorherige Prüfung durch einen Bausachverständigen (Statiker) entfernt werden darf - und der kann das sogar untersagen. Wird eine tragende Wand ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen eingerissen, besteht Einsturzgefahr.

Und das interessiert die Bauaufsichtsbehörde sehr wohl - sie kann dann sogar das Betreten der Gebäude untersagen, bis die Stabilität wieder hergestellt ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Weil eine tragende Wand nicht ohne vorherige Prüfung durch einen Bausachverständigen (Statiker) entfernt werden darf

Dummerweise gibt es hier keine tragende Wand die entfernt wurde...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von qwert226):
Hierbei handelt es sich wohl gemerkt um eine tragende Wand, welche nun vorerst nur noch durch Holzbalken gehalten wird.


Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise gibt es hier keine tragende Wand die entfernt wurde...


Doch und ohne Genehmigung eines Statikers hätte die nicht entfernt werden dürfen. Ein Sachverständiger sollte dringend die Angelegenheit ansehen, bevor größerer Schaden entsteht.

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#10
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1739 Beiträge, 382x hilfreich)

Bevor Ihr euch hier über "tragend" und "nicht tragend" die Köpfe einschlagt.
Jede Wand die, außer dem Eigengewicht, zusätzliche Lasten abträgt ist eine tragende Wand.
Insbesondere sind oft auch Querwände, die nur der Gebäudeaussteifung dienen, tragende Wände.

Es dürfte sich also zwar um eine tragende Wand handeln, durch die Entfernung der Gefacheausmauerungen wurde die Holztragkonstruktion aber nicht negativ verändert.

Zitat (von eh1960):
Und das interessiert die Bauaufsichtsbehörde sehr wohl - sie kann dann sogar das Betreten der Gebäude untersagen, bis die Stabilität wieder hergestellt ist.

Nur in der Theorie. Die werden sich gaaanz tief ducken. Sobald sie reagieren oder gar rauskommen würde massiv Arbeit anfangen.
Das Maximale, wenn es den schriftlich angezeigt wurde und nicht "vergessen" werden kann, ist eine Aufforderung an den Eigentümer die Standsicherheit nachweisen zu lassen.

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#11
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von qwert226):
Sollten wir es bei der mündlichen Abmachung belassen, oder das ganze von der Polizei dokumentieren lassen, falls in Zukunft hierdurch Schäden am Haus entstehen ?

Bisher wurde die bautechnische Seite nicht in vollem Umfang berücksichtigt. Dass das Fachwerk die Tragefunktion erfüllt wird nicht bestritten. Aber auch die Ausfachung hat einige Ansprüche an den Erbauer. Physikalisch gesehen trocknet der Mörtel u. verliert an Volumen. Somit würde die Ausfachung locker im Gefach stehen. Es ist wichtig, dass auch die kraftschlüssigen Verbindungen zw. Mörtel u. Holz hergestellt sind bzw. werden.

Ich würde alles schriftlich festlegen incl. der Fotos u. Kostenübernahme sämtlicher Wiederherstellungsarbeiten beider Wandseiten. Dabei auch in Betracht ziehen, dass die Ausfachung mit kraftschlüssigen Verbindungen hergestellt wird bzw. ist. Zumal die Ausfachung bzw. Mörtelfugen nicht besonders professionell aussehen.

Als Argument würde ich den Nachbarn mit § 922 (BGB) Art der Benutzung und Unterhaltung (Grenzanlagen) konfrontieren.
Wenn sich die Wand hälftig auf dem Grundstück jeweils beider Nachbarn befindet, handelt es sich um eine Grenzanlage. Auch bei einer seit langen bestehenden Wand kann davon ausgegangen werden. In diesem Fall hätte der Nachbar gegen §922 BGB verstoßen. Die Wand darf nicht ohne beidseitiger Zustimmung geändert oder beseitigt werden.
Ob weitere Schritte in Anspruch genommen werden würde ich aus meiner Sicht entscheide, wenn der Nachbar sich weigert auf meine Bedingungen einzugehen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
...ohne Genehmigung eines Statikers hätte die nicht entfernt werden dürfen.
Falsch. Die tragenden Teile sind noch vorhanden. Es wird kein Statiker benötigt.
Vermutlich hat der Nachbar längst mit dem *Neubau* einer Trennwand begonnen.

Zitat (von Nachgehakt 1):
Aber auch die Ausfachung hat einige Ansprüche an den Erbauer. Physikalisch gesehen trocknet der Mörtel u. verliert an Volumen. Somit würde die Ausfachung locker im Gefach stehen. Es ist wichtig, dass auch die kraftschlüssigen Verbindungen zw. Mörtel u. Holz hergestellt sind bzw. werden.
Wem gibst du denn *Fachhinweise*?
Zitat (von Nachgehakt 1):
Ich würde alles schriftlich festlegen incl. der Fotos u. Kostenübernahme sämtlicher Wiederherstellungsarbeiten beider Wandseiten.
Und dann? :grins:

Der bestürzte TE ist seit 8.10. wech...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Doch

Nein, es wurde nur der Lehm entfernt, der tragende Teil steht noch.
Das der TS als Laie das anders interpretiert ist irrelevant.


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#14
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Na wer weiß schon, was das für eine Wand wirklich ist. Ohne es zu sehen, wird hier keiner wissen, was genau Sache ist.

Fakt ist: es freut sich keiner, wenn der Nachbar plötzlich mit dem Vorschlaghammer im Zimmer steht. Wäre man sich nicht grün, würde ich es durchaus als Sachbeschädigung auslegen.

Kann man miteinander reden, war es eben ein übereiltes Versehen. Ich würde es durchaus per Mail und Fotos mal an die zuständige Gemeinde schicken und zumindest so dokumentieren. Wenn in 5 Jahren irgendwas sein sollte, kann der Nachbar sich nicht einfach raus reden.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Na wer weiß schon, was das für eine Wand wirklich ist.

Jeder der sie gesehen hat...



Zitat (von Janina1190):
Ohne es zu sehen, wird hier keiner wissen, was genau Sache ist.

Was hindert Dich daran sie anzusehen?


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