Hallo zusammen,
wir teilen uns eine Doppelhaushälfte mit einem offensichtlichen Querulanten. Von seiner Seite kamen erst dauernde Forderungen, oft so dargestellt als wären wir rechtlich dazu verpflichtet (was i.d.R. nicht zutraf). Dabei ging es um die Gestaltung unseres Gartens und um unser Verhalten (Kinderlärm etc.).
Das wurde uns irgendwann zu dreist, daraufhin haben wir es ignoriert. Er hat uns (mir) danach ohne Zeugen gedroht, was ich ebenfalls ignorierte. Danach begann er uns mit Anzeigen bei Ämtern und der Polizei zu schikanieren und schickt seitenlange Anwaltsbriefe mit teils unsinnigen, falschen oder Bagatell-Forderungen und Anschuldigungen.
Auch kam es schon zu Übergriffen (zivilrechtlich, bislang nicht körperlich) gegen die wir uns in einem Fall erfolgreich wehren konnten, der andere ist noch offen.
Das ganze belastet uns psychisch, zumal das ganze Verhalten vermuten lässt, dass der Querulant nicht geneigt ist aufzugeben.
Kann man sich gegen diese Schikane und Belästigung irgendwie zur Wehr setzen? Die Häufigkeit und tw. Widersprüchlichkeit der Forderungen zeigt (dem Menschenverstand, juristisch mag das anders sein) ganz klar, dass es sich um Schikane handelt mit dem Ziel uns - wie angedroht - Ärger zu machen.
Was tun gegen querulanten Nachbarn
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Je nach Art der Belästigung gibt es diverse Möglichkeinten
- strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Unterlassungsklage
- Anzeige wegen falscher Verdächtigung
Ignorieren habt ihr schon geübt. Weitermachen damit ist meine Empfehlung.ZitatKann man sich gegen diese Schikane und Belästigung irgendwie zur Wehr setzen? :
Auch die *Anzeigenverfolger* von Rechts wegen merken irgendwann, wer Querulant oder Nervtöter oder eben leider *gestört* ist. Kinderlärm ist übrigens auch ein sozialadäquates Lebensgeräusch. Damit kannst du ihm begegnen... oder ihn ignorieren.
Er muss sich offenbar beschäftigen...
Abwarten.Zitatder andere ist noch offen. :
Alles hat seinen Höchstpunkt und sinkt dann ab. Nur wann...und wie...Zitatdass der Querulant nicht geneigt ist aufzugeben. :
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ZitatJe nach Art der Belästigung gibt es diverse Möglichkeinten :
- strafbewehrte Unterlassungserklärung
Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung kann nicht zum Inhalt haben:
- Verpflichtung zum Verzicht auf Strafanzeigen/Strafanträge
- Verpflichtung zum Verzicht auf Rufen der Polizei wegen Ruhestörung oder anderer OWis
- Verpflichtung zum Verzicht auf Erheben von Forderungen aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche
- Verpflichtung zum Verzicht auf Zivilklagen
Zitat:Unterlassungsklage
Bringt hier auch nicht, die beschriebenen Vorgänge sind mit Ausnahme der behaupteten Bedrohung nichts, das der Nachbar nicht tun darf. Ob die Forderungen des Nachbarn berechtigt sind oder nicht, das entscheidet dann das Gericht.
Zitat:Anzeige wegen falscher Verdächtigung
Bringt auch nur was, wenn's denn eine ist. Regelmäßige Anzeigen "Der Nachbar ist zu laut!!!" sind keine falsche Verdächtigung im Sinne des StGB, selbst wenn sich herausstellt, daß es dann doch noch im Rahmen des zulässigen war.
Zitat:Kann man sich gegen diese Schikane und Belästigung irgendwie zur Wehr setzen?
Außer durch Ignorieren kaum
Zitat:Die Häufigkeit und tw. Widersprüchlichkeit der Forderungen zeigt (dem Menschenverstand, juristisch mag das anders sein) ganz klar, dass es sich um Schikane handelt mit dem Ziel uns - wie angedroht - Ärger zu machen.
Das sieht der Nachbar offenkundig anders, und Behörden und Justiz prüfen ggf. immer den konkreten Fall.
"Der hat schon 20mal eine Ruhestörung angezeigt, die sich als noch zulässige Lärmemission herausstellte" ändert nichts daran, daß sich Polizei bzw. Ordnungsbehörde trotzdem um die 21.Anzeige wegen Ruhestörung erneut kümmern müssen.
ZitatKinderlärm ist übrigens auch ein sozialadäquates Lebensgeräusch. :
In bestimmten Grenzen. Unbegrenzt dürfen auch Kinder nicht lärmen.
Grenzenlos ist der Kinderlärm nicht. Im Gegenteil, wir hielten das soweit machbar deutlich unter dem rechtlich Zulässigen. Wie man es halt anstandshalber unter vernünftigen Menschen in einem hellhörigen Haus handhabt. Kein lautes Toben nach 20:00 z.B. Sie weinen aber halt auch nachts und feiertags und spielen auch Sonntags. Das macht bei Kleinkindern eben Krach
An und für sich sich sind die einzelnen Anzeigen bzw. Forderungen sicherlich "rechtmäßig" Nur widersprechen sie sich inhaltlich. Er unterstellt z.B. wir würden ihn über die Grundstücksgrenze beobachten, fordert aber gleichzeitig unter einem Vorwand dass wir die mannshohe Grenzmauer einreißen. Hinter den meisten Forderungen ist also vernünftigerweise kein eigentliches Interesse - außer eben jenem uns zu schikanieren - auszumachen. Die Vielzahl der unterschiedlichen Punkte unterstreicht das noch. Zumal uns ja bereits 2019 - wenn auch ohne Zeugen - gedroht wurde uns auf diese Art Ärger zu machen. Was ich damals übrigens auch bei der Polizei angegeben habe, seitdem gab es einige weitere Anzeigen.
Es gibt doch den Paragraphen 226 BGB des Schikaneverbots, der ja genaj diesen Missbrauch des Rechts betrifft. Ab wann greift der denn bzw. kann als erwiesen angesehen werden, dass diese vorliegt.
Aber sie dürfen es eben so lange, bis jemand Grenzen setzt. Was denn sonst? Kinder schauen nicht in die Hausordnung oder ins Gesetz zu Ruhezeiten, oder auch nicht ins BImSchG wegen irgendwelcher dBA...und beenden dann ihr Geschrei.ZitatUnbegrenzt dürfen auch Kinder nicht lärmen. :
Selbst, wenn die Polizei nächtens anrückt, ist im Ergebnis Kinderlärm oft nicht vorbei.
Brauchst jetzt nicht die Eltern ins Spiel bringen.
Ja, das Kümmern muss aber nicht *sofort ausrücken in voller Montur und mit vollem Besteck* bedeuten.Zitatdaß sich Polizei bzw. Ordnungsbehörde trotzdem um die 21.Anzeige wegen Ruhestörung erneut kümmern müssen. :
Immer schön die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten, das macht die zuständige Behörde dann schon.
Eine Ergänzung noch zum Ignorieren:
Schriftstücke würde ich aufheben und nicht etwa genervt in den Papierkorb werfen.
Selbstverständlich haben wir alle Schriftstücke aufgehoben.
Ergänzend gibt es noch zu sagen, dass Durchaus Falschbehauptungen im Spiel sind. Wir wurden fälschlicherweise beschuldigt und mit Hilfe dieser Behauptung auch angezeigt. Die Folge hätte uns mehrere Tausend € gekostet, Auswirkungen auf den Nachbarn hat der Umstand keine. Es wurde jedoch amtlich festgestellt, dass die Behauptung falsch ist und dies dem Nachbarn auch vom Amt mitgeteilt (hab ich schriftlich).
Dennoch wurde die Falschbehauptung nach der amtlichen Klarstellung in einer anderen Sache auch einem Gericht gegenüber wiederholt und wird weiterhin (neben ca. 15 anderen Anschuldigungen) auch als Grundlage von Anwaltsschreiben (Forderungen) gegen uns verwendet.
Frage: Kann ich gegen die Falschbehauptung rechtlich vorgehen und begründet das ganze Vorgehen - auch wenn die konkrete Falschbehauptung keine Folgen hatte - eine Bewertung der Summe aller Maßnahmen als Schikane oder Rechtsmissbrauch o.Ä. Nach dem Motto: Er fordert und zeigt alle erdenklichen Sachen an, die größtenteils keinen oder nur mininalen Nutzen für ihn haben, uns aber großen Schaden zufügen würden. Da es wie gesagt nun rund 15 Einzelvorwürfe sind, ist da ja durchaus ein Muster erkennbar.
-- Editiert von GeplagterVater am 20.08.2020 19:24
-- Editiert von GeplagterVater am 20.08.2020 19:27
Unabhängig von dem rechtlichen Aspekt würde ich ebenso einen Umzug in Betracht ziehen, auch wenn ich verstehen kann, dass man nicht klein bei geben möchte.
Der andauernde Stress und auch die etwaige Angst, was als nächstes kommt, kann ziemlich auf die Psyche gehen und krank machen.
Ich würde es zumindest in Betracht ziehen, wenn der Umstand noch weiter andauert und rechtliche Mittel erschöpft sind.
Ich hoffe aber natürlich, dass Sie es so geklärt bekommen. Alles Gute!
ZitatBringt hier auch nicht, die beschriebenen Vorgänge sind mit Ausnahme der behaupteten Bedrohung nichts, das der Nachbar nicht tun darf. :
Gleich mehrfach falsch...
Es geht nicht darum was er "darf". Dauernde querulantische Forderungen sind durchaus eine Form der Belästigung die man zivilrechtlich unterbinden kann.
Auch die "Bedrohung" darf er durchaus denn nur eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne wäre nicht legal.
Zitat:
Dauernde querulantische Forderungen sind durchaus eine Form der Belästigung die man zivilrechtlich unterbinden kann.
.
Danke für den Hinweis. Wie kann ich konkret dagegen vorgehen. Was für eine Art Anwalt brauche ich hier?
Mit Bedrohung ist im Übrigen nicht der juristische Sachverhalt gemeint sondern dir Aussage oder vielmehr verklausilierte Andeutung uns mit Hilfe von Ämtern und Behörden das Leben schwer zu machen. Was ich erstmal nicht beweisen kann, jedoch genau so vor einem Jahr schon bei der Polizei zu Protokoll gegeben habe und danach auch genau so eingetreten ist. Er sucht ja offensichtlich nach Gründen.
ZitatWie kann ich konkret dagegen vorgehen. :
Das kommt auf den jeweiligen Punkt an, gegen den man vorgehen will. Man kann durchaus auch mehrere zusammenfassen.
ZitatWas für eine Art Anwalt brauche ich hier? :
Er sollte sich auf Nachbarschaftsrecht spezialisiert haben.
Ignorieren oder wegziehen.ZitatKann man sich gegen diese Schikane und Belästigung irgendwie zur Wehr setzen? :
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