Was tun gegen querulanten Nachbarn

20. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
GeplagterVater
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Was tun gegen querulanten Nachbarn

Hallo zusammen,

wir teilen uns eine Doppelhaushälfte mit einem offensichtlichen Querulanten. Von seiner Seite kamen erst dauernde Forderungen, oft so dargestellt als wären wir rechtlich dazu verpflichtet (was i.d.R. nicht zutraf). Dabei ging es um die Gestaltung unseres Gartens und um unser Verhalten (Kinderlärm etc.).

Das wurde uns irgendwann zu dreist, daraufhin haben wir es ignoriert. Er hat uns (mir) danach ohne Zeugen gedroht, was ich ebenfalls ignorierte. Danach begann er uns mit Anzeigen bei Ämtern und der Polizei zu schikanieren und schickt seitenlange Anwaltsbriefe mit teils unsinnigen, falschen oder Bagatell-Forderungen und Anschuldigungen.

Auch kam es schon zu Übergriffen (zivilrechtlich, bislang nicht körperlich) gegen die wir uns in einem Fall erfolgreich wehren konnten, der andere ist noch offen.

Das ganze belastet uns psychisch, zumal das ganze Verhalten vermuten lässt, dass der Querulant nicht geneigt ist aufzugeben.

Kann man sich gegen diese Schikane und Belästigung irgendwie zur Wehr setzen? Die Häufigkeit und tw. Widersprüchlichkeit der Forderungen zeigt (dem Menschenverstand, juristisch mag das anders sein) ganz klar, dass es sich um Schikane handelt mit dem Ziel uns - wie angedroht - Ärger zu machen.

Ärgert der Nachbar?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Je nach Art der Belästigung gibt es diverse Möglichkeinten
- strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Unterlassungsklage
- Anzeige wegen falscher Verdächtigung


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32114 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von GeplagterVater):
Kann man sich gegen diese Schikane und Belästigung irgendwie zur Wehr setzen?
Ignorieren habt ihr schon geübt. Weitermachen damit ist meine Empfehlung.
Auch die *Anzeigenverfolger* von Rechts wegen merken irgendwann, wer Querulant oder Nervtöter oder eben leider *gestört* ist. Kinderlärm ist übrigens auch ein sozialadäquates Lebensgeräusch. Damit kannst du ihm begegnen... oder ihn ignorieren.
Er muss sich offenbar beschäftigen...
Zitat (von GeplagterVater):
der andere ist noch offen.
Abwarten.
Zitat (von GeplagterVater):
dass der Querulant nicht geneigt ist aufzugeben.
Alles hat seinen Höchstpunkt und sinkt dann ab. Nur wann...und wie...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Je nach Art der Belästigung gibt es diverse Möglichkeinten
- strafbewehrte Unterlassungserklärung

Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung kann nicht zum Inhalt haben:

- Verpflichtung zum Verzicht auf Strafanzeigen/Strafanträge
- Verpflichtung zum Verzicht auf Rufen der Polizei wegen Ruhestörung oder anderer OWis
- Verpflichtung zum Verzicht auf Erheben von Forderungen aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche
- Verpflichtung zum Verzicht auf Zivilklagen
Zitat:
Unterlassungsklage

Bringt hier auch nicht, die beschriebenen Vorgänge sind mit Ausnahme der behaupteten Bedrohung nichts, das der Nachbar nicht tun darf. Ob die Forderungen des Nachbarn berechtigt sind oder nicht, das entscheidet dann das Gericht.
Zitat:
Anzeige wegen falscher Verdächtigung

Bringt auch nur was, wenn's denn eine ist. Regelmäßige Anzeigen "Der Nachbar ist zu laut!!!" sind keine falsche Verdächtigung im Sinne des StGB, selbst wenn sich herausstellt, daß es dann doch noch im Rahmen des zulässigen war.
Zitat:
Kann man sich gegen diese Schikane und Belästigung irgendwie zur Wehr setzen?

Außer durch Ignorieren kaum
Zitat:
Die Häufigkeit und tw. Widersprüchlichkeit der Forderungen zeigt (dem Menschenverstand, juristisch mag das anders sein) ganz klar, dass es sich um Schikane handelt mit dem Ziel uns - wie angedroht - Ärger zu machen.

Das sieht der Nachbar offenkundig anders, und Behörden und Justiz prüfen ggf. immer den konkreten Fall.

"Der hat schon 20mal eine Ruhestörung angezeigt, die sich als noch zulässige Lärmemission herausstellte" ändert nichts daran, daß sich Polizei bzw. Ordnungsbehörde trotzdem um die 21.Anzeige wegen Ruhestörung erneut kümmern müssen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kinderlärm ist übrigens auch ein sozialadäquates Lebensgeräusch.

In bestimmten Grenzen. Unbegrenzt dürfen auch Kinder nicht lärmen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
GeplagterVater
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Grenzenlos ist der Kinderlärm nicht. Im Gegenteil, wir hielten das soweit machbar deutlich unter dem rechtlich Zulässigen. Wie man es halt anstandshalber unter vernünftigen Menschen in einem hellhörigen Haus handhabt. Kein lautes Toben nach 20:00 z.B. Sie weinen aber halt auch nachts und feiertags und spielen auch Sonntags. Das macht bei Kleinkindern eben Krach

An und für sich sich sind die einzelnen Anzeigen bzw. Forderungen sicherlich "rechtmäßig" Nur widersprechen sie sich inhaltlich. Er unterstellt z.B. wir würden ihn über die Grundstücksgrenze beobachten, fordert aber gleichzeitig unter einem Vorwand dass wir die mannshohe Grenzmauer einreißen. Hinter den meisten Forderungen ist also vernünftigerweise kein eigentliches Interesse - außer eben jenem uns zu schikanieren - auszumachen. Die Vielzahl der unterschiedlichen Punkte unterstreicht das noch. Zumal uns ja bereits 2019 - wenn auch ohne Zeugen - gedroht wurde uns auf diese Art Ärger zu machen. Was ich damals übrigens auch bei der Polizei angegeben habe, seitdem gab es einige weitere Anzeigen.

Es gibt doch den Paragraphen 226 BGB des Schikaneverbots, der ja genaj diesen Missbrauch des Rechts betrifft. Ab wann greift der denn bzw. kann als erwiesen angesehen werden, dass diese vorliegt.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32114 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Unbegrenzt dürfen auch Kinder nicht lärmen.
Aber sie dürfen es eben so lange, bis jemand Grenzen setzt. Was denn sonst? Kinder schauen nicht in die Hausordnung oder ins Gesetz zu Ruhezeiten, oder auch nicht ins BImSchG wegen irgendwelcher dBA...und beenden dann ihr Geschrei.
Selbst, wenn die Polizei nächtens anrückt, ist im Ergebnis Kinderlärm oft nicht vorbei.
Brauchst jetzt nicht die Eltern ins Spiel bringen.
Zitat (von eh1960):
daß sich Polizei bzw. Ordnungsbehörde trotzdem um die 21.Anzeige wegen Ruhestörung erneut kümmern müssen.
Ja, das Kümmern muss aber nicht *sofort ausrücken in voller Montur und mit vollem Besteck* bedeuten.
Immer schön die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten, das macht die zuständige Behörde dann schon.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Eine Ergänzung noch zum Ignorieren:
Schriftstücke würde ich aufheben und nicht etwa genervt in den Papierkorb werfen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#8
 Von 
GeplagterVater
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbstverständlich haben wir alle Schriftstücke aufgehoben.

Ergänzend gibt es noch zu sagen, dass Durchaus Falschbehauptungen im Spiel sind. Wir wurden fälschlicherweise beschuldigt und mit Hilfe dieser Behauptung auch angezeigt. Die Folge hätte uns mehrere Tausend € gekostet, Auswirkungen auf den Nachbarn hat der Umstand keine. Es wurde jedoch amtlich festgestellt, dass die Behauptung falsch ist und dies dem Nachbarn auch vom Amt mitgeteilt (hab ich schriftlich).

Dennoch wurde die Falschbehauptung nach der amtlichen Klarstellung in einer anderen Sache auch einem Gericht gegenüber wiederholt und wird weiterhin (neben ca. 15 anderen Anschuldigungen) auch als Grundlage von Anwaltsschreiben (Forderungen) gegen uns verwendet.

Frage: Kann ich gegen die Falschbehauptung rechtlich vorgehen und begründet das ganze Vorgehen - auch wenn die konkrete Falschbehauptung keine Folgen hatte - eine Bewertung der Summe aller Maßnahmen als Schikane oder Rechtsmissbrauch o.Ä. Nach dem Motto: Er fordert und zeigt alle erdenklichen Sachen an, die größtenteils keinen oder nur mininalen Nutzen für ihn haben, uns aber großen Schaden zufügen würden. Da es wie gesagt nun rund 15 Einzelvorwürfe sind, ist da ja durchaus ein Muster erkennbar.

-- Editiert von GeplagterVater am 20.08.2020 19:24

-- Editiert von GeplagterVater am 20.08.2020 19:27

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#9
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Unabhängig von dem rechtlichen Aspekt würde ich ebenso einen Umzug in Betracht ziehen, auch wenn ich verstehen kann, dass man nicht klein bei geben möchte.
Der andauernde Stress und auch die etwaige Angst, was als nächstes kommt, kann ziemlich auf die Psyche gehen und krank machen.
Ich würde es zumindest in Betracht ziehen, wenn der Umstand noch weiter andauert und rechtliche Mittel erschöpft sind.

Ich hoffe aber natürlich, dass Sie es so geklärt bekommen. Alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Bringt hier auch nicht, die beschriebenen Vorgänge sind mit Ausnahme der behaupteten Bedrohung nichts, das der Nachbar nicht tun darf.

Gleich mehrfach falsch...

Es geht nicht darum was er "darf". Dauernde querulantische Forderungen sind durchaus eine Form der Belästigung die man zivilrechtlich unterbinden kann.

Auch die "Bedrohung" darf er durchaus denn nur eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne wäre nicht legal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
GeplagterVater
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Dauernde querulantische Forderungen sind durchaus eine Form der Belästigung die man zivilrechtlich unterbinden kann.
.


Danke für den Hinweis. Wie kann ich konkret dagegen vorgehen. Was für eine Art Anwalt brauche ich hier?

Mit Bedrohung ist im Übrigen nicht der juristische Sachverhalt gemeint sondern dir Aussage oder vielmehr verklausilierte Andeutung uns mit Hilfe von Ämtern und Behörden das Leben schwer zu machen. Was ich erstmal nicht beweisen kann, jedoch genau so vor einem Jahr schon bei der Polizei zu Protokoll gegeben habe und danach auch genau so eingetreten ist. Er sucht ja offensichtlich nach Gründen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von GeplagterVater):
Wie kann ich konkret dagegen vorgehen.

Das kommt auf den jeweiligen Punkt an, gegen den man vorgehen will. Man kann durchaus auch mehrere zusammenfassen.



Zitat (von GeplagterVater):
Was für eine Art Anwalt brauche ich hier?

Er sollte sich auf Nachbarschaftsrecht spezialisiert haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von GeplagterVater):
Kann man sich gegen diese Schikane und Belästigung irgendwie zur Wehr setzen?
Ignorieren oder wegziehen.

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