Wasserschaden

19. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 109x hilfreich)
Wasserschaden

unsere Garage und die des Nachbarn stehen aneinander auf der Grenze.
Die Garage des Nachbarn ist etwas Zurückgesetzt von der Straße und ca. 30cm höher wie unsere Garage.
Das Dach von der Garage des Nachbarn ist seit langer zeit undicht das ist ihm auch bekannt.
Dadurch das die Nässe nun seitlich an den Wänden herunter läuft ist der Teil unser Garagenwand welcher an die Garage des Nachbarn grenzt sichtbar nass.
Wir haben unsere Garagenwand mit Kalksteinen Gemauert da besteht die Gefahr weil die se Steine die Feuchtigkeit richtig aufsaugen das die Wand im Winter bei Frost zerbröselt.

Was kann man machen?

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

es ist nicht erlaubt, dass vom Nachbargrundstück aus Ihr Eigentum geschädigt wird. § 1004 BGB !!

Mit dem Nachbar in aller Ruhe und Sachlichkeit den Nässeschaden gemeinsam besichtigen und zunächst die Bitte äußern, die Ursache der Nässe unverzüglich abstellen. Wenn das nix nützt, Schiedsmannverfahren einleiten und Schadenersatz fordern.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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