Wasserschaden durch fehlende Dachrinne

13. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Franz Brummer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch fehlende Dachrinne

Auf dem Grundstück meines Nacharn steht eine Maschinenhalle mit einer Grundfläche von ca. 100 m². Abstand zur Grundstücksgrenze ca. 3 Meter.
An dieser Maschinenhalle ist keine Dachrinne angebracht.
Ich hatte nun schon mehrfach einen Wasserschaden in meinem Keller.
Es lässt sich nachvollziehen, dass sich das Wasser vom Dach der Maschinenhalle auf meinem Grundstück sammelt und letztlich über die Lichtschächte tritt.

Besteht eine Pflicht eine Dachrinne anzubringen?
Muss mein Nachbar für den Wasserschäden aufkommen?

-- Editiert von Franz Brummer am 13.06.2004 20:43:09

-- Editiert von Franz Brummer am 13.06.2004 20:44:06

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ken Smith
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

wenn mich nicht alles täuscht, muss der Verursacher des Wasserschadens auch für den Schaden aufkommen und zukünftig dafür sorgen, dass weitere Schäden nicht entstehen können. Auf welche weise bleibt ihm überlassen, ob durch Regenrinne oder ein entsprechendes Drainagesystem um das Wasser aufzufangen.

Gruss
Ken

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Sehe ich genau so wie Ken, es besteht zwar keine Pflicht, eine Dachrinne anzubringen, der Nachbar muss aber verhindern, dass von seinem Grundstück aus Schaden entsteht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
1puma
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo, Sie schreiben nicht, ob das Gefälle des Daches in Ihre Richtung geht und ob Ihr Kellerwasser wirklich vom Dach des Nachbarn dorthin fließt.
Wie ist die Grundstückshöhe? Denn es versickert auf natürliche Weise ja auch viel Wasser. Sie müßten nämlich per Gutachter beweisen, daß Sie das Wasser vom Nachbarn bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

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