Hallo,
ich bin neu hier und komm am Besten gleich zu meiner Frage.
Vorerst noch zur Vorgeschichte:
Als meine Eltern vor 11 Jahren ihr Haus bauten hatten sie ein mündliches Abkommen mit dem Nachbarn, dass seine Wasseruhr bei meinen Eltern im Keller verbaut werden kann, da dort die Wasserleitung zu seinem Gewächshaus vorbeiführt.
Im Gegenzug durften meine Eltern ihr Grüngut bei Nachbars Gärtnerei abladen.
Das ging alles 10 Jahre lang gut, bis der Nachbar, dem die Gärtnerei gehörte, verstarb und nun ein anderer Besitzer die Gärtnerei führt.
Der neue Besitzer hat nun aber was dagegen, dass meine Eltern ihr Grüngut bei ihm abladen. Die Wasseruhr ist aber immer noch bei meinen Eltern im Keller. Im Winter kommt der Besitzer und möchte, dass die Wasseruhr zugedreht wird und im Frühling wieder aufgedreht...
So, ich hoffe ihr konntet da etwas durchblicken.
Welche Chancen haben meine Eltern? Was, oder wie könnten sie jetzt vorgehen?
Danke schon mal,
Gruß Simon
Wasseruhr vom Nachbar im eigenen Keller
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Deine Eltern könnten dem Nachbarn eine Nutzungsentschädigung für den durch die Wasseruhr beanspruchten Platz im Keller sowie eine Aufwandsentschädigung für das Auf- und Zudrehen der Uhr in Rechnung stellen.
(Da deine Eltern sicherlich schon etwas älter sind, und daher die Kraft für das Drehen des Kranes nicht mehr ausreicht, kommt da auch km-Geld für deine An- und Abfahrt hinzu. ;-)
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ahh, ok.
Das hört sich ja schon mal ganz gut an.
Danke ;-)
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Zuerst sollte mal geprüft, werden, ob es nicht für die Wasseruhr + dazugehöriger Leitung ein Leitungsrecht im Grundbuch gibt. Dann wäre es nämlich Essig mit Aufwandsentschädigung, wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart wäre.
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heißt das jetzt im Klartext, wenn es ein Leitungsrecht im Grundbuch gibt, kann ich auch nicht verlangen, dass er mit seiner Leitung und der Wasseruhr aus dem Keller ausziehen soll und eventuell wo anders seine Wasseruhr verlegen soll?
Korrekt, dann hat er ein Recht darauf.
Wobei er natürlich gegen entsprechend moneträre Kompensation darauf verzichten könnte und der Löschung zustimmen könnte ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Also könnte ich in jedem Fall eine Nutzungsentschädigung sowie eine Aufwandsentschädigung verlangen?
Das käme darauf an ob etwas z.B. im Grundbuch steht und wie genau es formuliert wurde.
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Ja, das sind diese Abmachungen und das Vertrauen an die Menschen. Doch man weiß nie, wie es endet.
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Ich würde sagen, das hast du falsch verstanden: Grundbucheinträge sollen ja gerade Willkür verhindern und Rechtssicherheit für die Beteiligten schaffen. Damit man eben nicht einfach alle bisherigen Abmachungen über den Haufen werfen kann.
Wenn es ein Leitungsrecht gibt, könnte man dem Nachbarn einen Verzicht darauf durch einen finanziellen Anreiz schmackhaft machen. (Ganz deutlich ausgedrückt: man zahlt ihm Bares, damit er der Löschung des Leitungsrechtes zustimmt und seine Leitung anderswo verlegt.)
Wenn bei der Bestellung des Leitungsrechtes keine Regelung über eine Entschädigungszahlung durch den Nachbarn getroffen wurde, ist da jetzt auch nichts mehr zu holen.
Gibt es kein Leitungsrecht, könnte hingegen die Aussicht auf eine weitere Duldung der Leitung und der Wasseruhr den Nachbarn vielleicht zur Zahlung einer Entschädigung bewegen, wenn er im Gegenzug die Kosten für die Verlegung der Leitung sparen kann.
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ahh, ok.
Jetzt hab ich`s verstanden.
Also, wir haben auf der Gemeinde nachgefragt, ob es ein Recht auf diese Leitung gibt.
Antwort: Es gäbe kein Recht auf die Leitung und wir sollten das mit dem Gärtner, der die Leitung nutzt, schriftlich klären.
So wie ich das jetzt verstanden habe, könnten wir ihm jetzt auch mit Entschädigungen drohen?!
Danke schon mal für alle Antworten.
Du hattest also Einblichk in das Flurverzeichnis, das Grundbuch, Baulastenverzeichnis etc.?
Hast du dir Kopien angefertigt/anfertigen lassen?
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Meine Eltern waren im Rathaus und haben dort nachgefragt, aber Kopien haben sie sich nicht aushändigen lassen.
Ich denke mal, das sollten sie dann noch tun, damit sie auch was in der Hand haben...
Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, aber seit wann ist das Grundbu im Rathaus?
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"Mir Egal wer Dein Vater ist, wenn ich hier angel läuft keiner über den See!!!"
@unheiliger: vielleicht solltest du mal genauer lesen, was ich geschrieben habe, bevor du patzig wirst!
Ich hab nie erwähnt, dass meine Eltern oder ich Einblick ins Grundbuch hatten!
Genau das solltet Ihr aber, denn nur dort - und im Baulastenverzeichnis - findet man das Leitungsrecht (wenn es denn eins gibt).
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@cmon, was war denn jetzt an meiner Antwort patzig? Man hat Dir mehrmals gesagt Du sollst ins Grundbuch schauen, weil dort und nur dort ein Leitungsrecht steht, und Du erzählst hier was vom Rathaus.
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"Mir Egal wer Dein Vater ist, wenn ich hier angel läuft keiner über den See!!!"
@ cobold64
vielen Dank für die normale und präzise Antwort.
Ich werde nun meine Eltern darauf aufmerksam machen, sich nicht nur auf eine "so daher gesagte" Antwort der Gemeinde zu verlassen, sondern am besten sich einen Einblick ins Grundbuch oder Baulastenverzeichnis zu verschaffen.
Danke, so wird geholfen...
so, meine Eltern hatten definitiv Einsicht in das Baulasten- oder Flurverzeichnis, dass bei unserer kleinen Gemeinde im Rathaus ist!
Also, besteht auch kein Recht auf diese Leitung.
Könnten meine Eltern denn eigentlich auch einfach das Wasser an der Wasseruhr abstellen? Oder wäre das gesetzl. verboten?
-- Editiert am 19.04.2011 11:33
Ein Abdrehen ohne Vorwarnung wäre eine Kriegserklärung, die doch vermutlich nicht im Interesse der Eltern liegt.
Ich würde dem Nachbarn schriftlich mitteilen, das er eure Vereinbarung mit seinem Vorbesitzers nicht eingehalten hat, und das daher keine Veranlassung mehr besteht, die Wasserleitung weiterhin zu dulden. In diesem Schreiben sollte man einen Termin nennen, an dem die Leitung abgedreht wird, falls er nicht bis dahin eine neue schriftliche Vereinbarung abschließt. Der Termin sollte 2 - 4 Wochen in der Zukunft liegen, damit der Nachbar ausreichend Zeit hat, sich um eine andere Lösung zu kümmern.
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sowas in der Richtung haben wir dem Gärtner per Einschreiben geschrieben, der aber das Einschreiben verweigert hat und der Brief kam ungeöffnet zurück...
Dann geht es ja offenbar nur noch um die Absicherung gegen Schadensersatzforderungen wegen 'überraschenden Abstellens der Wasserversorgung'.
Hier ist das billigste Verfahren die Einschaltung von zwei Bekannten, die den Brief während der Öffnungszeit der Gärtnerei dort dem Chef in die Hand drücken. Vorher sollten die Zeugen auch noch den Brief lesen, damit sie nicht nur die Abgabe, sondern auch den Inhalt des Briefes bezeugen können.
Es fehlt aber noch die Absicherung gegen ein eventuelles Leitungsrecht im Grundbuch, das sollte man sicherheitshalber einsehen.
(ist dem Amtsgericht angegliedert, außer in BaWü)
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-- Editiert am 19.04.2011 16:07
quote:
sowas in der Richtung haben wir dem Gärtner per Einschreiben geschrieben, der aber das Einschreiben verweigert hat und der Brief kam ungeöffnet zurück...
Brief zulassen
Hat er verweigert oder nur nicht abgeholt?
Die nächste Zustellung würde ich durch Gerichtsvollzieher erfolgen lassen, da gibt es kein 'Annahme verweigert'
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Er hat die Annahme verweigert und der Brief kam zurück. Mit Gerichtsvollzieher? Das geht dann bestimmt nur über einen Anwalt, oder?
Wieso läuft denn überhaupt die Leitung der Gärtnerei durch das vor 11 Jahren erbaute Haus?
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quote:
Das geht dann bestimmt nur über einen Anwalt, oder?
Nein, das geht ganz ohne.
Kurz gesagt: du gibst das Schreiben an den GV und er stellt dies zu bzw. lässt es zustellen.
Da er auch beurkundet WAS zugestellt wird (also den Inhalt) ist dies die gerichtsfeste zustellung überhaupt.
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@HvS, was kostet der Spaß?
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ja, das würd mich auch interessieren...
Kostenlos, aber natürlich nicht so spektakulär, ist die Übergabe durch zwei Boten, die bei Bedarf als Zeuge auftreten können...
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Eine GV-Zustellung kostet zwischen 20-50 EUR.
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