Im Grundbuch ist ein Wegerecht über unser Grundstück zu drei hinter unserem Grundstück liegenden, mittlerweile bebauten, Grundstücken eingetragen, da diese zu diesem Zeitpunkt nicht anders zu erreichen waren. Mit der Bebauung ging eine Anbindung der 3 Grundstücke an eine öffentliche Strasse einher. Daher wurde von dem Wegerecht bisher auch noch kein Gebrauch gemacht. Nun aber will einer der Nachbarn sein eingetragenes Wegerecht einfordern. Daher meine Frage: Können wir das Wegercht aus dem Grundbuch streichen lasen, da es seit 30 Jahren besteht, aber noch nie in Anspruch genommen wurde und/oder weil die Notwendigkeit des Wegerechtes, durch Anbindung der 3 Grundstücke an eine öffentliche Straße, nicht mehr ersichtlich ist??
Vielen Dank schon einmal
Mit frdl. Grüßen
Harry Köhler
Wegerecht, Dienstbarkeit
2. November 2001
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Frage vom 2. November 2001 | 14:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht, Dienstbarkeit
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2004 | 15:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem und möchte wissen, ob man Wegerecht aus dem Grundbuch streichen lassen kann?!
viele Grüße
mamadu14
#2
Antwort vom 9. Januar 2004 | 12:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Das Wegerecht lässt sich nur mit Zustimmung des Inhabers dieses Rechts streichen.
Wenn er dieses Recht jetzt einfordert, wird er die Zustimmung kaum geben. Dass das Wegerecht nicht genutzt wurde, bzw. dass auch eine andere Zuwegung vorhanden ist, ist dabei irrelevant.
Und jetzt?
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