Wegerecht: Nachbar baut Wassermühle

2. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bantian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht: Nachbar baut Wassermühle

Ein Hallo an diese kompetente Forengemeinschaft!

Ich habe einige Threads gelesen und den Eindruck gewonnen, dass ihr mir vielleicht bei meinem Problem helfen könnt.
Situationsbeschreibung:
Ein altes Bauernhaus, Fachwerk, ist Mitte der 60er Jahre geteilt worden. Magd und Knecht bekamen den rechten Teil des Hauses zuzüglich vorgelagerter kleiner Scheune. Den linken Teil des Hauses erwarben meine Eltern 1968. Die Zufahrt zu diesem Ensemble ist vollständig auf unserem Grundstück. Sie gabelt sich und führt dann an unserer Haushälfte vorbei zur Haushälfte des Nachbarn, wo sie auf seinem Eigentum weiterführt und auch endet. Wir haben etwa 20 m Straßenfront, während unsere Nachbarn ca. 30 Meter Straßenfront haben. Parallel zur Straße fließt ein Bach, der im Bereich der Grundstückszufahrt verrohrt ist. Etwa 10 Meter bis zur Scheune gehört der Bach uns, die folgenden 30 Meter an der Scheune vorbei und auch weiter zum Nachbargrundstück ist er das Eigentum des Nachbarn.
Das Wegerecht des Nachbarn ist bei uns im Grundbuch nicht eingetragen. Die Nachbarn hatten nie ein Auto. Deren Tochter und Freund wiederum kauften sich ein Auto und hatten dieses 2-3 Jahre, während sie im Elternhaus lebten.
Über viele Jahre war es ein Ärgernis, wenn die Verwandtschaft der Nachbarn (5 Kinder) am Wochenende zu Besuch kamen und auf unserem Grundstück parkten, da der eigene Platz nicht ausreichte. Sie haben ihre eigene Hoffläche um die Hälfte reduziert und mit einem Zaun abgetrennt. Hätten sie diesen Zaun nicht gesetzt, hätte die Parkfläche auf dem eigenen Hof ausgereicht. Die abgetrennte Fläche ist auch noch immer betoniert.
Wir haben wiederholt darum gebeten, unser Grundstück nicht als Parkplatz zu verwenden.
Nachdem die o. g. Tochter verstarb und deren Ehemann die gemeinsamen beiden Söhne aus dem Haus warf, um es zu veräußern, zogen diese bei ihrer Oma, unserer Nachbarin ein. Das Eigentum wurde inzwischen auf die älteste Tochter und deren Mann überschrieben. Sie bewohnen das Haus nicht. Die beiden Enkel haben jeweils ein eigenes Auto und nutzen die Einfahrt ohne jeder Rücksichtnahme auf Rasenflächen etc. zudem parken nun regelmäßig ihre Freunde auf unserem Grundstück. Wieder haben wir gebeten, dieses zu unterlassen.
Trotzdem wir die Eigentümer, die ältere Tochter und ihren Ehemann, mehrfach darauf angesprochen haben, dass wir diesen Zustand nicht tolerieren, änderte sich nichts. Wir teilten ihnen daraufhin schriftlich mit, dass es angebracht ist, eine eigene Zufahrt zu erstellen, da die Nutzung den ursprünglichen Umfang weit übersteigt und die Enkel und deren Freunde unser Eigentum nicht achteten. Die Oma hatte keine Macht positiv auf die Enkel einzuwirken. Das Ganze blieb wirkungslos.

Die Eigentümer verpachteten die vorgelagerte Scheune teilweise an einen Heimatverein, um diese zu einer Mühle umzubauen. Wir wurden in diese Maßnahme zu keinem Zeitpunkt einbezogen. Das Mühlrad befindet sich auf der Straßenseite der Scheune. Das Wasser muss durch ein überirdisches Rinnensystem auf Stelzen vom nahegelegenen Weiher zugeleitet werden. Das Wasser wird oberschlächtig auf das mächtige Mühlrad (ca. 4 m Durchmesser) geleitet. Die Mühle ist eine besondere Attraktion des Dorfes.

Habe ich die Möglichkeit, das Wegerecht zur Mühle, die auf einem eigenen Flurstück steht, zu verhindern? Habe ich die Möglichkeit, die Errichtung einer eigenen Zufahrt zu erzwingen? Die Hoffläche wird nur durch den Bach von der öffentlichen Straße getrennt.
Es findet zur Zeit eine Flurbereinigung statt. Die Gemeinde erklärt ausdrücklich, eine Fußgängerbrücke an der von mir als Zufahrt gedachten Stelle zu errichten. Sieht sich aber außer Stande, sie als vollständige Zufahrt zum Nachbargrundstück auszubauen. Auch mit der Erklärung, dass große LKWs nicht unter dem Mühlenzulauf passieren könnten. Muss jedes Grundstück mit großen LKWs zugänglich sein?
Nochmals, ich wurde zu keinem Zeitpunkt in die Aktivitäten rund um die Mühle einbezogen, obwohl alles über meine Einfahrt läuft (momentan dient das Haus als Wochenendhaus).
Was könnt ihr mir empfehlen? Wie seht ihr die Rechtslage?

Hat bis hierher überhaupt noch jemand mitgelesen?

Gute Nacht
Christian

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Der Bebauungsplan wird in der Gemeinde öffentlich ausgehängt worden sein, dieses gilt dann als öffentliche Bekanntmachung. Sie müssen Einspruch erheben, dann wird das Ganze noch einmal überplant. Es gibt das gewisse "Gewohnheitsrecht", man geht davon aus, dass nach solch langer Zeit die Gewohnheit zum Recht wird. Ist im Prinzip ja immer geduldet worden und nur mündlich bekanntgegeben, versuchen Sie es doch noch mal mit der Gemeinde, ich kann mir das Ganze zwar bildlich vorstellen, aber ein Liegenschaftsplan würde das Ganze vielleicht besser verdeutlichen......

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#2
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Steht evtl. eine Enteignung an?

-- Editiert von Evamaria am 03.03.2004 13:07:20

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Ein Wegerecht schließt eigentlich nur die Autos der Bewohner ein. Freunde und Verwandte müssen draussen bleiben.
Haben Sie die Möglichkeit, die Zufahrt zum Nachbargrundstück einzugrenzen, z.B. durch große Steine auf die reine Zufahrtsgröße zu beschränken? Ihren eigenen Parkplatz könnten sie dann mit einer Absperrung kenntlich machen. Falls dann da jemand parkt, verhindern sie doch irgendwie, das er wieder wegkommt. Heilt manchmal.

1x Hilfreiche Antwort

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