Guten Tag,
wir wohnen in einer Siedlung mit Doppelhäusern, Baujahr 1954. Zwischen den Häusern befinden sich die Zufahrten zum Hof, je 2,40m pro Grundstück
breit. Die Mitte der Zufahrt ist die Grundstücksgrenze, sie gehört also dem jeweiligen Hausbesitzer.
Die Mieter des Nachbarn nutzen sowohl Auffahrt als auch Hof als Parkraum und somit unser Grundstück als Zufahrt zur Straße. Auf unsere Beschwerde wurde angedroht, einen Zaun zu ziehen.
Ist das überhaupt so einfach zu machen bei diesen schmalen Zufahrten? Können wir uns dagegen wehren? Niemand hat was dagegen, dass die Mieter durch das geparkte Fahrzeug zu Fuß, mit Kinderwagen, Fahrrad und Rasenmäher ständig unsere Seite nutzen müssen, aber ein permanentes Überfahren werden wir nicht weiter hinnehmen. Die Pflasterung wird dadurch nicht besser.
Gibt es allgemeinverbindliche Regeln dafür?
Wegerecht - Nachbarn nutzen unser Grundstück als Zufahrt zur Straße
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ja, die gibt es: wenn der Nachbar kein eingetragenes Wegerecht über Ihr Grundstück hat - wovon ich mal ausgehe - dann hat er dort auch nichts zu suchen - weder zu Fuß noch mit dem Auto.
Ob Sie allerdings einen Zaun setzen dürfen, hängt auch von der Ortssatzung ab, die unter Umständen dazu Vorschriften macht, auch was die Höhe der Einfriedung anbelangt.
Sie sollten den Nachbarn in jedem Fall schriftlich auffordern, das Befahren Ihres Grundstücks zu unterlassen.
Vielen Dank für den Rat.
Ich habe mich bezüglich des Zaunes wohl etwas mißverständlich ausgedrückt, nicht wir sondern unser Nachbar möchte die Auffahrt wohl durch einen Zaun teilen. Die Folge wäre natürlich, dass wir bei einer Breite von 2,40m mit unserem Fahrzeug ( 1,85 breit ) fast nicht mehr das Grundstück verlassen könnten ohne Kratzer in Kauf zu nehmen.
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Hallo Chrissy,
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