Habe 2005 ein Reihenmittelhaus gkauft und ein Wegerecht vom rechten Nachbar im Grundbuch eingetragen bekommen.
2006 habe ich vom rechten Nachbar Den Weg gekauft. Die Grundstuecke wurden neu Vermessen.Das Wegerecht wurde vom Notar wieder auf auf dem rechten Nachbar eingetragen.
Nun zu meien Problem 2008 meint er hätte kein Wegerecht mehr auf das Grundstück
vom rechten Nachbar.
Wenn ich der Löschung des Wegerechtes nicht zustimme werde ich verklagt auf Löschung des Wegerechtes
bye juergen
Wegerecht - Was wenn ich der Löschung des Wegerechtes nicht zustimme?
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



Hallo Juergen,
ich verstehe die Sache nicht so ganz.
Scheinbar hast du das Grundstück mit dem Wegerecht doch gekauft, somit ist es doch egal, ob das Recht noch eingetragen ist oder nicht.
Du sprichst immer vom rechten
Nachbarn, geht es demnach nicht nur um diesen ?
Vielleicht schreibst du nochmal in der Form 'Nachbar A, Ich B, Weg zwischen A und B gehörte bis xxx B, Wegerecht auf A zugunsten B ...'.
MfG Stefan
Hallo Stefan
Habe 2005 ein Reihenmittelhaus gkauft und ein Wegerecht vom Nachbar A im Grundbuch eingetragen bekommen.
----------------------------
: mein Haus..:Wegerecht :
:............:..........:
:............:..........:
:............:..........:
:............:..........:
:............:..........:
:............:..........:
:............:..........:
-------------------------
2006 habe ich vom NachbarA Den Weg gekauft. Die Grundstuecke wurden neu Vermessen.Das Wegerecht wurde vom Notar wieder auf auf dem rechten Nachbar eingetragen.
----------------------------
: mein Haus : Carport :
: : :
: :-----------:
: :Wegerecht :
: : :
: : :
: : :
: : :
----------------------------
Wenn ich der Löschung des Wegerechtes nicht zustimme werde ich verklagt auf Löschung des Wegerechtes
bye juergen
Möchte das Wegerecht fuer die Kinder und Fahräder benutzen. Auf den Kaufgrundstück
kommt ein Carport Das grundstück ist nur 3 Meter Breit
-- Editiert von juergen555 am 23.06.2008 20:41:39
-- Editiert von juergen555 am 23.06.2008 20:50:57
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
was passiert denn, wenn du das wegerecht löschen lässt?
dann kann doch der rechte nachbar, dem der weg einmal gehörte, ihn nicht mehr benutzen, oder?
oder gibt es ein weiteres wegerecht, ein weg neben dem gekauften weg des nachbarn rechts?
is bissi verwirrend!
Hallo Juergen,
leider immer noch verwirrend, ist für dich wahrscheinlich ganz einfach und logisch, aber ich verstehe es nicht ganz.
Meine Auffassung (bitte korrigieren):
Auf dem Grundstück von Nachbar A war ein Wegerecht zu deinen gunsten eingetragen. Du hast es insoweit genutzt, dass du einen Randstreifen (ca. 3m) befahren hast. Nun hast du diesen Randstreifen (3m breit) gekauft und möchtest dort einen Carport bauen und Autos parken. Um dann auch noch vorbeizukommen, möchtest du/die Kinder weiterhin über das Grundstück des Nachbarn gehen; das Wegerecht ist weiterhin eingetragen (betrifft jetzt aber ein kleineres Grundstück).
MfG Stefan
Hallo Stefan
So ist es wie Du sagtes nun sagt Nachbar A
aber ich hätte kein Wegerecht mehr weil es
Ursprünglich auf dem von Mir Gekauften Grundstueck war. Ich soll es nun löschen lassen.
Kent sich jemannt mit der Gesetzeslage aus.
bye juergen
Hallo jau
Der NachbarA hat kein Wegerecht nur ich habe
eins beim kleineren Grundstück von NachbarA.
NachbarA sagt ich hätte kein Wegerecht da das Wegerecht auf dem Grundstück war was Ich gekauft habe.
Nun die Frage habe ich noch ein Wegerecht oder muss ich es löschen lassen
bye juergen
Wie jetzt du verbaust dir den ursprünglichen Weg (das Stück was du vom Nachbar gekauft hattest) durch den Carport selber und beanspruchst wieder einen Weg beim Nachbar, weil das Wegerecht nicht gelöscht worden ist.
Habe ich das so richtig verstanden?
LG
Ellis
Ist denn beim Notarvertrag, mit dem Du den Weg vom Nachbarn gekauft hast, nicht geregelt worden, was mit dem Wegerecht passiert? Das wäre die beste und eindeutigste Regelung gewesen und wird üblicherweise so gehandhabt. Ich würde auch davon ausgehen, dass der Nachbar Dir das Stück verkauft hat, um sein Grundstück frei von Grunddienstbarkeiten zu bekommen und er nun mit Recht beanspruchen kann, dass Du das Wegerecht löschen lässt.
Es kommt auch darauf an, was in der Bewilligungsurkunde, auf der das ursprüngliche Wegerecht basierte, zur sogenannten "Ausübungsfläche" gesagt ist. Möglicherweise ergibt sich hier schon ein Anhaltspunkt. Denn wenn diese Ausübungsfläche identisch ist mit dem von Dir gekauften Weg, hat der Nachbar recht mit seiner Forderung nach Löschung des Wegerechts. Ich finde, hier hat auch der Notar geschlafen, denn er hätte Euch zumindest danach fragen müssen, was mit dem Wegerecht passieren soll.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten
-
39 Antworten