Wir benutzen seit sechs Jahren einen Weg über ein unbebautes Grundstück . Der Weg ist vom früherem Eigentümer angelegt, damit man das angrenzende Waldgebiet erreichen kann. Nach einer Grundstückteilung und Eigentumwechsel vor sechs Jahren hat der neue Eigentümer keine Einwände gegen die Benutzung geltend gemacht. Seit kurzem hat er den Durchgang gesperrt, indem er ein vorhandenes offenes Tor verschlossen hat. Der Weg ist gepflastert und grenzt an ein anderes Grundstück.
Ist das rechtens oder muß er mir weiterhin den Durchgang erlauben. Oder darf ich das Schloß entfernen.
Wegerecht jahrelang geduldet, seit kurzem Durchgang gesperrt
19. Juni 2004
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Frage vom 19. Juni 2004 | 16:42
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht jahrelang geduldet, seit kurzem Durchgang gesperrt
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 23. Juni 2004 | 17:52
Von
Status: Unbeschreiblich (48396 Beiträge, 17073x hilfreich)
Ob er den Durchgang über sein Grundstück
erlaubt oder nicht, ist alleinige Entscheidung des Eigentümers.
Er kann daher auch das Tor verschließen.
Eine eigenmächtige Entfernung des Schlosses wäre Diebstahl.
#2
Antwort vom 23. Juni 2004 | 17:57
Von
Status: Unbeschreiblich (48396 Beiträge, 17073x hilfreich)
Ob er den Durchgang über sein Grundstück erlaubt oder nicht, ist alleinige Entscheidung des Eigentümers.
Er kann daher auch das Tor verschließen.
Eine eigenmächtige Entfernung des Schlosses wäre Diebstahl.
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