Hallo an alle die es betrifft oder einfach nur interressiert.
A-Eigentümer
B-Wegeberechtigter
A will ein Tor um sein Grundstück
zu schützen, B natürlich nicht. Da ein E-Antrieb baulich einfach nicht möglich ist (bitte net fragen warum, geht wirklich nicht) hat B keinen Bock ständig auszusteigen. A bewegt sein Auto so gut wie nie, B brauch sein Auto da schon öfter.
Reicht denn als Grund für A, dass er sein Grundstück vor 3. schützen will oder kann B argumentieren, dass das ständige Ein- und Austeigen doch recht aufwendig sein würde.
Problem ist, das Wegerecht besteht schon ewig und wurde zwischen den alten Eigentümer geschlossen die verwandt waren und natürlich rein gar nix geregelt haben.
Reden hilft beim besten Willen nicht mehr.
Was tun um das Tor zu verhindern?
bye
Wegerecht und das leidige Thema Tor
B kann das Tor nicht verhindern, wenn A unbedingt eines möchte. Es ist schließlich sein Grundstück und die Bequemlichkeit von B spielt da wirklich keine Rolle.
Ist das Wegerecht denn im Grundbuch eingetragen? Wenn ja, dann müsste es dafür eine sog. Bewilligungsurkunde geben, in der genauere Regelungen stehen könnten. Wenn es kein grundbuchlich eingetragenes Wegerecht gibt, könnte A möglicherweise sogar durchsetzen, dass B gar nicht mehr über sein Grundstück fahren darf, da es dann nur noch ein Notwegerecht gibt, das nicht in jedem Fall auch das Befahren des Grundstücks erlaubt. Es gibt einige Gerichte, die entschieden haben, dass der Zugang zu Fuß ausreichend ist.
Hi,
im Grundbuch ist es eingetragen aber in der Bewilligungsurkunde steht nur, dass der Weg zu Fuss oder per Auto überquert werden darf. Mehr nicht.
Ich hab von Urteile bzw. Fällen gehört, wo man prüft was höher zu bewerten ist. Der Aufwand der durch ein Tor verursacht wird vs. dessen nutzen. Kann man sein Grundstück nicht auch durch ein Schild mit dem Hinweis "Privatgrundstück" vor 3. schützen. Wie hoch sind die Chancen vor Gereicht und wie läuft solch ein Verfahren?
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Ich sehe wenig bis keine Chancen vor Gericht. Ein Wegerecht ist kein Bequemlichkeitsrecht. Das Aussteigen zum Öffnen und Schließen ist dem B zuzumuten. Der Schutz des Eigentums ist i.d.R. jöher zu bewerten als die Bequemlichkeit eines Berechtigten. Anders würde es aussehen, wenn B schwerbehindert wäre, was hier aber wohl nicht vorliegen dürfte.
lg
> Kann man sein Grundstück nicht auch durch ein Schild mit dem Hinweis "Privatgrundstück" vor 3. schützen.
*lol* Was hast du eigentlich an deiner Wohnung? Eine Tür oder ein Loch mit einem Schild "bitte nicht betreten"? Leute gibbet...
Die Idee mit dem Schild ist wirklich lustig. Wir haben leider die Erfahrung gemacht, dass nicht einmal ein Tor manche Neugierige davon abhalten kann, ein fremdes Grundstück zu betreten. Ich kann den Wunsch von A jedenfalls gut verstehen und denke auch, dass B hier vor Gericht keine Chancen hat.
Und jetzt?
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