Wem gehört die Einfahrt?!

12. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kaping
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wem gehört die Einfahrt?!

Hallo,

bin vor ca. 6 Jahren in eine neue Wohnung gezogen.
Es ist ein Mehrfamilienwohnung mit seperatem Eingagng.
Unsere Nachbarn wohnen jedoch direkt nebenan, ein älteres Ehepaar.
Es befindet sich ein Hof mit abgesenktem Bordstein, wobei am hinteren Ende eine selbstgebaute Garage vom Nachbarn steht.
Die Ehefrau vom Nachbarn hat das Auto immer in die Garage gefahren.
Da ich damals noch kein Auto hatte, hatte ich es akzeptiert und auch noch keinen Streit.
Als ich seit einem Jahr mein Auto auf dem Hof parken will, beschwert dieser sich, dass ihm die Einfahrt gehöre.
Habe diesen Schwachsinn mit Widerwort mal so stehen gelassen und auf der Straße geparkt.
Jedoch ist seine Frau vor kurzem gestorben und da habe ich mein Auto auf unserem Hof geparkt.
Der Nachbar meint, ich darf dort nicht parken und muss die Einfahrt freihalten.
Dieser Rentner hat echt nicht mehr alle Tassen im Schrank und hat nichts besseres zu tun als zu schauen ob ein Auto dort steht.
Der Hof gehört sowohl mir als auch dem Nachbarn, dieser meint ihm gehöre diese allein und hätte diese gebaut.
Links daneben ist ein kleiner Kellerbereich für beide Parteien und hinter dem Hof zwei Gärten. (Sprich gemeinsamer Hof)
Ich zahle knapp 700€ Miete und der Nachbar ca. 400€.
Dieser meint immer wieder, ich solle das Auto auf der Straße parken. Ich sag immer zu ihm, dass ich dort parke wo ich will und das der Hof auch mir gehört!
Immerhin zahle ich Miete und die selbstgebaute Garage vom Nachbarn steht auch still, da Frau gestorben und Auto verkauft.

Kann ich da rechtlich was machen?

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Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Es kommt ganz darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn dort der Stellplatz auf dem Hof mit vermietet wurde, haben Sie das Recht, Ihr Auto dort zu parken. Anderenfalls nicht. Und der Hof - oder Teile davon - wurde ganz sicher nicht an Sie vermietet, oder? Klar ist, dass der Nachbar anscheinend die Garage gemietet hat und damit muss die freie Zufahrt gewährleistet sein.

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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Sie haben eine Wohnung und einen Keller gemietet. An beiden Dingen haben Sie ein Besitzrecht erworben. Das ist unstrittig.
Es ist korrekt, daß Ihr Nachbar die von ihm gemietete Garage zweifellos nutzen kann. Inbegriffen ist hier die ungehinderte Zufahrt.
Bezüglich Ihrer Nutzung der Hoffläche haben Sie nicht dargestellt, ob es hierfür einen Mietvertrag gibt. Existiert dieser nicht, so sehe ich allenfalls die Möglichkeit, daß Sie z.B. zum Be- und Entladen dort kurzzeitig halten dürfen. Parken dürfen Sie ohne die Genehmigung der Vermieters keinesfalls auf dem Hof. Diese Genehmigung kann auch eine schriftliche Ergänzung zu Ihrem Wohnmietvertrag darstellen, d.h., daß nicht unbedingt ein gesonderter Vertrag geschlossen werden muß.


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#3
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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