Wer entscheidet über bevoratung von Heizöl

2. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Wer entscheidet über bevoratung von Heizöl

Hallo erstmal,

also folgendes Thema ist mal wieder Brandaktuell bei uns im Haus :
Wir haben einen Gemeinsamen Ölvorrat für ein 3Fam-Haus Wir eigentümer zu 38/100 der Rest der anderen Partei ( die angeblich Bettelarm ist trotz 2 Eigentumswhg )
der Jahresdurchschnitt an Verbrauch liegt bei ca.5500l für das gesamte Objekt.
Da uns der Zutritt zum Heizraum erst jetzt gestattet wurde ( das mussten wir gerichtlich erkämpfen ) stellten wir fest, das keine 20l öl mehr an Vorrat vorhanden war. jetzt hat die andere Partei ohne mit uns zu Kontakten entschieden, das sie 500l. in den Tank pumpt, bei einem Verbrauch von 5500/Jahr lässt sich leicht hochrechnen das das keine 6Wochen reicht ( über den Winter sowieso nicht)
Das zweite Mango ist das daß Öl bei derart kleinen Mengen wesentlich teurer ist als bei einem 5000l Auftrag macht das in etwa 30Euro pro 100l aus.
Da wir nur noch über die Rechtsanwälte kontakten würde ich gern wissen : Muß ich mir diesen Mist gefallen lassen ?? Muß ich diese Rechnung anteilig zahlen ??
Und kann ich dem Öllieferant nen eigenen Auftrag geben mit einer Grösseren menge, und was mach ich wenn die andere Partei nicht zahlen will oder kann ??

Bitte meldet euch mit allem was ihr für mich habt, wer meine Geschichten hier drin kennt, weiß das die andere Partei ständig Mobbt ich zwei Kinder hab die so wie ich auch eine Warme Whg haben wollen dank euch erst mal

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dschoeki
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 42x hilfreich)

Werden denn keine Umlagen gemacht ?

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wer ist der Verwalter dieser Wohnung? Verklagen, da nicht ordnungsgemässe Verwaltung (500 l bei Verbrauch von 5500 l) usw. Eigentumsgemeinschaften müssen immer einen Verwalter haben (der durchaus ein Eigentümer sein kann).

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#3
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Wir haben leider keinen Verwalter, aufgrund der ständigen Streitigkeiten konnte bis heute kein Verwalter in Abstimmung bestellt werden, die Gegenpartei hat sich unaufgefordert dieser Sache angenommen. Es gibt auch kein Konto wo irgendwelche Einlagen angespart werden, so das jede Rechnung auf die jeweilige Partei umgelegt wird anteilig den Eigentumsverhältnissen.
Was das Verklagen angeht, bin mit dieser Partei regelmäsig vor Gericht, und ich hab auch noch keinen Prozess verloren ( was wohl die Mutwilligkjeit der Gegenpartei beweisen dürfte ), aber hab den Sch.... langsam satt, da ich trotz überlegenheit vor Gericht den ganzen Spaß aus eigener Tasche zahl. Daher nochmal meine Frage :
Kann ich nen Auftrag an einen Öllieferanten geben mit einer angemessenen Menge, und was ist wenn die Gegenpartei sich dann weigert zu zahlen oder nicht zahlen kann ??

Kann ich dann Pfänden lassen ? (Schlieslich hat sie zwei Eigentumswhg ) und wenn wie lange dauert es bis so eine pfändung ( oder ähnliches ) greift ??

-- Editiert von Popey am 04.01.2005 18:43:57

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hier muß ein Verwalter ran! Ohne eine angemessene Betriebskosten-Vorauszahlung und Umlagen für Reparaturen, die auf Grund der Kosten in der Vergangenheit errechnet werden müssen, (€ 3,- bis 4,-je qm je Monat? ) werden die Streitereien nie aufhören.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 04.01.2005 19:46:52

-- Editiert von ikarus02 am 04.01.2005 19:48:53

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#5
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Gibt es nur einen Tank? Wir hatten in unserer letzten Wohnung für jede Partei einen getrennten Tank - den jeder auch selbst befüllen und zahlen musste! Hat sehr gut funktioniert!
lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Die Einsetzung eines Verwalters bein Wohnungseigentum ist eine gesetzlich Pflicht. Besorg dir das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Vielleicht hilft ja auch eine Eigentumsentziehung (ist sehr knifflig und kann bis zu x-Jahren dauern).
Ohne ordnungsgemässe Wahl gibt es keinen ordnungsgemässen Verwalter. Eine Bestellung kann nur durch Wahl und Bevollmächtigung (Beschlussprotokoll) erfolgen.
Sieh dich doch erst mal nach einem Verwalter um, sprich mit dem über die Problematik (da kann er gleich seinen Kompetenz beweisen) und lass dir das Vorgehen beschreiben.
Allerdings so kleine Eigentumsgemeinschaften nimmt ein Verwalter ungern.

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