Zum Nachbargrundstück hin ist unser Grundstück durch eine Hecke getrennt. Diese Hecke befindet sich auf dem Nachbarsgrundstück mit einem Abstand von ca. 50cm zur Grenze.
Bisher wurde die Hecke, auch von unserem Grundstück aus, einmal jährlich durch den Nachbarn geschnitten. Da sich in unserem relativ neu angelegten Garten die angepflanzten Sträucher und Büsche immer mehr ausbreiten, verlangt der Nachbar nun die Entfernung einiger Sträucher, damit er auch weiterhin den Heckenschnitt mit dem PKW-Anhänger abtransportieren kann.
Gibt es eine Rechtsgrundlage, für derartige Forderungen?
Besteht die Möglichkeit den Zutritt zum Grundstück zu verweigern und den Heckenschnitt selbst zu übernehmen?
Welche rechtlichen Folgen können daraus entstehen?
Wer ist für den Heckenschnitt zuständig?
22. Juli 2002
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2002 | 17:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer ist für den Heckenschnitt zuständig?
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juli 2002 | 22:16
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Also wenn Sie mit Ihren Anpflanzungen die zulässigen Grenzabstände und Maximalhöhen des für Sie gültigen Nachbarechts eingehalten haben, gibt es keinen Grund für eine Entfernung, mag es mittlerweile auch etwas mühseliger für den Nachbarn geworden sein, seinen Heckenschnitt aufzuklauben.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Und jetzt?
Schon
266.543
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
26 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
Top Nachbarschaftsrecht Themen
-
39 Antworten