Wer ist für den Heckenschnitt zuständig?

22. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jürgen H.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer ist für den Heckenschnitt zuständig?

Zum Nachbargrundstück hin ist unser Grundstück durch eine Hecke getrennt. Diese Hecke befindet sich auf dem Nachbarsgrundstück mit einem Abstand von ca. 50cm zur Grenze.

Bisher wurde die Hecke, auch von unserem Grundstück aus, einmal jährlich durch den Nachbarn geschnitten. Da sich in unserem relativ neu angelegten Garten die angepflanzten Sträucher und Büsche immer mehr ausbreiten, verlangt der Nachbar nun die Entfernung einiger Sträucher, damit er auch weiterhin den Heckenschnitt mit dem PKW-Anhänger abtransportieren kann.

Gibt es eine Rechtsgrundlage, für derartige Forderungen?

Besteht die Möglichkeit den Zutritt zum Grundstück zu verweigern und den Heckenschnitt selbst zu übernehmen?
Welche rechtlichen Folgen können daraus entstehen?

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also wenn Sie mit Ihren Anpflanzungen die zulässigen Grenzabstände und Maximalhöhen des für Sie gültigen Nachbarechts eingehalten haben, gibt es keinen Grund für eine Entfernung, mag es mittlerweile auch etwas mühseliger für den Nachbarn geworden sein, seinen Heckenschnitt aufzuklauben.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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