Wer zahlt den Schaden?

6. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)
Wer zahlt den Schaden?

Hallo!

Sachstand:
Wir sind Eigentümer von einem Rheineneckhaus. Das Haus unser Nachbarn steht ca. 2 Meter in der Länge nach hinten versetzt.

In diesen zwei Metern befindet sich in unserem Mauerwerk ein Gartenwasseranschluss sowie ein Fallrohr (Dachrinne).

Bei uns dringt nun Wasser in den Kellerraum und es herscht eine hohe Luftfeuchtigkeit. Wir haben unsere Fallrohe überprüfen lassen und diese weisen keinen Schaden auf und wurden gereinigt.

Wir mutmaßen, das der Schaden von der Wasserleitung des Nachbarn oder des Fallrohres (Undicht, Rückstau) herrührt.

Was nun:

Wer zahlt und beseitigt den Schaden, der sich in unserem Keller ausbreitet?
Wer zahlt und beseitigt den Schaden des Rohres/der Leitung?

Kann der Nachbar (oder wir) dies nicht über die Wohngebäudeversicherung regulieren?

Der Nachbar ist nicht wirklich kooperativ! Naja.... er hat ja auch keinen Feuchtigkeitsschaden.

Danke für eure Hilfe.


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-- Editiert am 06.10.2010 08:29

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1536x hilfreich)

Wem gehört denn die Mauer, in der sich die Wasserleitung befindet, und wem gehört die Wasserleitung?

Wenn euch die Mauer gehört, und dem Nachbarn die Wasserleitung, dann solltet ihr den Nachbarn auffordern, die Leitung aus eurer Mauer zu entfernen.

Natürlich könnte die Feuchtigkeit auch andere Ursachen haben - besprecht doch das Problem einfach mal mit eurer Versicherung, die wird ggf. einen Gutachter vorbeischicken!

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#2
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)

Die Mauer, tja... gut zu sagen, das ist die Mauer, welches die Häuser trennt.

Ich weiß leider nicht, ob die Mauer in der Mitte (Eigentum) getrennt wird, oder so....

Die Wasserleitung war schon vor Kauf dort eingebaut, leider weiß ich nicht ob dies damals schon die Grundlage des Bauträgers war. Wir sind erst seit einem Jahr der Eigentümer der Immobilie.

Ich werde dann mal prüfen lassen, wem die Mauer gehört und ob der Mieter einen Rechtsanspruch darauf hat, das diese Wasserleitung dort installiert ist. Wenn dies nicht der Fall ist werde ich diesen Auffordern diese entweder zu sanieren oder entfernen zu lassen.

Ich habe kein Bock auf einen nicht nutzbaren Keller. WIr lassen mom. durchgehend ein Feuchtigkeitsgerät laufen, welches täglich geleert werden muss.

Die Wasserleitung ist nicht unsere! Daher ist es irgendwie unfair, wenn wir diese bezahlen müssten (oder unsere Versicherung).

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#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Bezüglich der Wasserschäden - wenn diese denn tatsächlich von der besagten Wasserleitung des Nachbarn herrühren - haben Sie einen Beseitigungsanspruch gegen den Nachbarn. Dabei ist es unerheblich, ob die Leitung in Ihrer oder seiner Mauer verläuft. Er muss für die Kosten aufkommen.
Stellt sich heraus, dass die Leitung in Ihrer Mauer verläuft und es gibt kein grundbuchlich gesichertes Leitungsrecht, könnten Sie die Beiseitigung der Leitung verlangen.
Gruß cobold64


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#4
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

im Grundbuch ist nichts vermerkt. Daher hätten wir gemäß den Anspruch diese entfernen zu lassen. Aber wenn diese Dicht ist stört sie ja nicht.

Was wir noch überlegt haben ist wie gesagt, dass das Fallrohr (unser) oder das die Dichtungsschicht von außen am Mauerwerk (Bitumen oder was) undicht geworden ist.

Gesetzt dem Fall das die Dichtungsschicht das zeitlich gesegnet hat, ist dies ein Wohngebäudeschaden, welchen die Versicherung bezahlt?

Oder ist dies eine Modernisierung? Das Haus ist jetzt 25 Jahre alt.

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-- Editiert am 06.10.2010 10:52

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#5
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 213x hilfreich)

Erst einmal müsst ihr herausfinden woher das Wasser kommt. Kommt das Wasser aus dem Einflussbereich des Nachbarn, bzw. seinem Fallrohr oder seiner Wasserleitung, sprich ist diese Undicht und beschädigt somit euer Eigentum dann hat euer Nachbar für den Schaden auch zu haften.

Ob dies auch ein Schaden sein könnte den die WGV bezahlt ist schwer zu beurteilen, hierzu müsste man euren Vertrag kennen sowie die Ursache des Schadens. Fragt doch einfach mal euren Versicherungsfuzzy.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Es ist wohl nicht anzunehmen, das eine "Wohngebäudeversicherung" für in die Jahre gekommene und undichte Isolierung oder zerborstene Regenrinne aufkommt.
Das sind ganz normale Verschleißerscheinungen.
Geh der Sache einfach mal richtig auf den Grund und spekuliere nicht mit eventuellen Tatsachen die noch nicht bewiesen sind. Anders wirst du nicht weiter kommen. Zur Not bestell einen Fachman der sich das Ganze mal fachmänisch anschaut.



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