Hallo erst mal an alle Leser,
folgende Problematik habe ich zur Klärung.
Habe vor ca 10 Jahren ein Haus gekauft, dies wurde von meinem Nachbarn ( Malerfirma ) neu gestrichen, vor meinem Kauf. Auf der einen Seite hat er sich seine Werbung großflächig aufgemalt.
Nun gibt es leider mit diesem Nachbarn ein paar Probleme. Hier handelt es sich um ein Notwegerecht. Ich habe leider keine Möglichkeit an mein Grundstück
( Garten )zu gelangen ohne über sein Grundstück zu gehen oder zu fahren.
Nun meine Frage 1. kann ich von Ihm eine Miete für die Werbefläche verlangen.
2. Kann er mir ein Notwegerecht verweigern.( abladen von Kies, Sand und Baumaschienen.
Werbung auf Hauswand
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Hast Du das Haus von diesem Nachbar gekauft ?
Wie kam es dass er seine
Werbung an Deiner Hauswand aufmalte ?
Gab es keine Vereinbarung
hierfür bzw. wie lautet
die Vereinbarung ?
Hast Du die Vereinbarung
über Werbefläche in Deinem Kaufvertrag mitübernommen ?
Gab es vorher gar keine Vereinbarung über Notwegerecht ?
Aber dies kannst Du trotzdem nachträglich von
ihm verlangen, und er darf Rente von Dir verlangen.
Es gibt das Hammerschlag und Leiterrecht, in dem wird geregelt, dass du nach Absprache auf das Grundstück des Nachbarn darfst um deine Hausseite, die auf der Grenze steht, zu renovieren etc..
Kann er dir nicht verwehren.
Die Werbung kannst du natürlich überstreichen, ist doch dein Haus.
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