Werkstattlärm in Wohnräumen

16. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kaffeefreak
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstattlärm in Wohnräumen

Ich habe da mal eine Frage, bezüglich Werkstattlärmes in unseren Wohnräumen durch den Vermieter.

Wir haben einen Teil eines Hauses gemietet in dem sich zu an unsere Wohnräume grenzende Räume unseres Vermieters befinden.
Nun hat der Herr ein Hobby, das offensichtlich mit viel Lärm verbunden ist.
In mehr oder weniger unregelmäßigen Abständen betreibt der Herr dort Schleifmaschienen und anderes Gerät, welche für eine sehr laute und nervige Geräuschkulisse sorgen. Eine normale Unterhaltung ist nicht mehr möglich und die Geräusche übertönen ein Radio auf Zimmerlautstärke betrieben, sehr deutlich.
Versuche das Thema anzusprechen waren bisher erfolglos. Eher das Gegenteil wurde ereicht, der Herr ist mir jetzt gram, weil ich so empfindlich bin.
Ich muss dazu sagen, er selbst ist schwerhörig und trägt bei aber seinen Arbeiten einen Gehörschutz.

Kann ich gegen so ein rücksichtsloses Verhalten vorgehen und wenn ja wie?

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Kaffeefreak):
In mehr oder weniger unregelmäßigen Abständen betreibt der Herr dort Schleifmaschienen und anderes Gerät, welche für eine sehr laute und nervige Geräuschkulisse sorgen

Zu welchen Zeiten?
Wie lange?



Zitat (von Kaffeefreak):
Wir haben einen Teil eines Hauses gemietet in dem sich zu an unsere Wohnräume grenzende Räume unseres Vermieters befinden.

Bedutet, das der Vermieter wohl die erleichterte Kündigung nutzen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Kaffeefreak):
Kann ich gegen so ein rücksichtsloses Verhalten vorgehen und wenn ja wie?


Ich würde die Bewertung rücksichtslos aus dem Satz streichen, denn sie ist subjektiv. Auch Hobbyhandwerkern ist erlaubt. Von morgens 6 Uhr bis Abends 22 Uhr darf damit sogar Lärm verbunden sein.

Und ja, Du kannst durchaus reagieren, denn jeder Mietvertrag ist kündbar, hier möglicherweise sogar durch den Vermieter.

Ob man in Richtung Unterlassung etwas erreichen kann, hängt davon ab, ob der Vermieter gegen Vorschriften verstößt. dass ist aus Deiner Beschreibung aber nicht ersichtlich.

Allein ein "es ist zu laut" reicht nicht. Und erst recht nicht, wenn der Zustand nur fakultativ anfällt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Von morgens 6 Uhr bis Abends 22 Uhr darf damit sogar Lärm verbunden sein.

Auch zu den restlichen Zeiten darf das mit Lärm verbunden sein - er muss dann eventuell nur geringer sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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