Wieviel Lärm im Doppelhaus??

28. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
CH19781405
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Wieviel Lärm im Doppelhaus??

Hallo,
nun ist es soweit,wir brauchen Hilfe.
Folgendes Szenario,wir haben uns vor ca. 7 Monaten eine Doppelhaushälfte gekauft,mit damals echt ruhigen Nachbarn.Alles war super,doch diese sind jetzt ausgezogen und eine italienische Familie ist eingezogen.Seitdem ist von Ruhe keine Spur mehr.Vor allem auf der Terasse ist es nun vorbei mit der Ruhe.Sie haben fast täglich Besuch von 2-3 Leuten und reden dann nicht sondern schreien mehr.Am Wochenende sind es dann meißtens 5-8 Personen+die Famiele,da wird schon mal die Gitarre raus geholt und gespielt.Weiterhin wird ca. 3-4 Stunden unter extremer Rauchbildung gegrillt,so dass wir alle Fenster schließen müssen und die frisch gewaschene Wäsche wieder von der Terasse herein holen müssen.Wir selbst können uns dann nur noch ins Innere des Hauses verziehen.Wir haben schon 2mal das Gespräch gesucht,leider ohne Erfolg.Im Gegenteil.Uns wurde mitgeteilt, dass im Sommer noch mehr Besuch kommen wird und sie ihren Gästen es nicht vorschreiben könnten leiser zu sprechen. Ich bin dazu auch noch ziehmlich krank (morbus chron) und das schlägt mir total auf meine Gesundheit.Was können wir nur gegen diese Bande nur tun?Immerhin sind wir Eigentümer der Haushälfte und sie "nur" Mieter(bitte nicht falsch verstehen).Haben wir denn gar kein Recht auf unsere Ruhe??Danke für eure Antworten.
Carsten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119532 Beiträge, 39735x hilfreich)

Nach § 906 BGB i.V.m. § 1004 BGB existiert bezüglich des Lärms ein theoretischer Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstückes vorliegt.

Diesbezüglich existieren aber keine verbinlichen Richtwerte, es gilt die Würdigung des Einzelfalls unter Zugrundelegung des Empfindens eines Durchschnittsmenschen.

Hier würden also die Punkte "Recht auf Besuch" und die kulturelle Eigenart der intalienischen Sprechweise mit einfliesen.


Ich würde eher geringe Chacen sehen, gegend den Lärm außerhalb der Ruhezeiten hier erfolgreich vorzugehen.



Bezüglich der Grill-Immissionen sieht es schon etwas besser aus. Die Rechtsgrundlage wäre die gleiche.
Hier wären die Erfolgschancen schon etwas höher.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CH19781405
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
Danke für die schnelle Antwort,und ich habe absolut nichts gegen Besuch.Nur wenn es fast täglich ist und ich dadurch von meiner Terasse vertrieben werde sehe ich rot.Eigentlich sollte man doch denken daß in einem Doppelhaus miteinander gelebt wird,und nicht einer immer zurück steckt und der andere lebt wie der König.Ich finde es eine Bodenlose Frechheit absolut keine Rücksicht auf den anderen zu nehmen.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119532 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
ich habe absolut nichts gegen Besuch.Nur wenn es fast täglich ist

Die Frequenz mit der soziale Kontakte gepflegt werden dürfte von Nachbarn nicht beschränkbar sein - auch nicht mit richterlicher Hilfe.



quote:
Eigentlich sollte man doch denken daß in einem Doppelhaus miteinander gelebt wird,

Du hast eine sehr lobenswerte Einstellung.
Nur sollte man sich nicht darauf verlassen, das die neuen Nachbarn genaus leise sind wie die Alten.

Auch wenn man außerhalb der Ruhezeiten nicht unbegrenzt Lärm veranstalten kann, dürfte es nicht gelingen die Lautstärke der Nachbarn zu reduzieren. Aber das ist immer eine Einzelfallbetrachtung, in solchen Fällen wird dann eine gerichtsfeste Messung und Protokollierung des Lärms unumgänglich sein.

Innerhalb der Ruhezeiten kann man durchaus Ordnungsamt/Polizei bemühen wenn es ausartet.
Gerne auch regelmäßig.
Immer die Tagebuch-Nr./Protokoll-Nr. geben lassen, damit man im Falle einer Verhandlung auch entsprechende Nachweise hat.



Bein Grillen wären Videobeweise hilfreich, welche Intensität und Dauer des Grillens beweisen.





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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@HarryvanSell,
seit wann darf man denn ohne Erlaubnis der Betroffenen diese auf Video aufnehmen?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119532 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
seit wann darf man denn ohne Erlaubnis der Betroffenen diese auf Video aufnehmen?

Die grillen die Besucher?
:grins:



1. Darf ich zur Beweissicherung durchaus Aufnahmen von Personen auch ohne deren Einwilligung anfertigen.
2. Ist das hier gar nicht notwendig, denn denn es geht um den Rauch, die Zugrichtung und Stärke desselben und die Dauer.





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