Hallo,
ich wohne seit jahren in einem mehrfamilienhaus, nebenan sind noch andere mehrfamilienhäuser der selben wohnungsgemeinschaft/sozial Bau.Es gibt einen gemeinsamen zugangswegs, der ca. von 20 parteien genutzt wird.Da ich auch keine auto etc. besitze, und an bandscheibenproblemen leider, habe ich nie winterdienst gemacht und niemand hatte sich beschwert.Nun will sich eine mieterin bei mir im Haus bei der Wohnungsgesellschaft beschweren.Was mache ich nun am besten?Kann ich mit meinem rückenleiden argumentieren bzw. wie ist das geregelt?
Winterdienst/nicht gemacht
Wenn du dieser Regelung mit deinem Mietvertrag zugestimmt hast, dann hast du dich daran zu halten. Wie du das machst ist dein Problem, Engagier halt jemanden der die Arbeit für dich erledigt.Zitat :Kann ich mit meinem rückenleiden argumentieren bzw. wie ist das geregelt?
ok, danke für die antwort, kann dies nun zu einer Abmahnung durch den vermieter also die gesellschaft führen, wenn sich die mieterin beschwert?Ist dies ein Kündigungsgrund?
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Abmahnung wäre denkbar, wenn sich das bei sovielen Parteien mal beweisen ließe. Erstmal im Mietvertrag schauen und klar haben, dass die Pflicht besteht.
Sicherlich nicht, aber es kann so weit kommen, dass auf deine Kosten eine Firma beauftragt werden kann diese Arbeit zu erledigen.Zitat :Ist dies ein Kündigungsgrund?
Mal zurück zum Anfang.
Besteht überhaupt eine Vereinbarung darüber, dass die Mieter den Winterdienst des Gemeinschaftsweges übernehmen müssen?
Falls ja, gibt es einen Plan, wer wann den Weg zu räumen hat?
Bei einem Großvermieter und mehreren betroffenen Objekten finde ich das relativ unwahrscheinlich.
Normalerweise beauftragen die eine externe Firma / Hausmeister mit solchen Aufgaben und rechnen das über die Nebenkostenabrechnung ab.
Zitat:Da ich auch keine auto etc. besitze
Was hat das Nichtvorhandensein eines Autos mit einer etwaigen Räumpflicht zu tun?
Hallo,
Der Hinweis "kein Auto" deutet darauf hin, dass es um eine Zufahrt geht (wohin eigentlich, zum Haus oder zum Parkplatz?).Zitat:Was hat das Nichtvorhandensein eines Autos mit einer etwaigen Räumpflicht zu tun?
Und dann müsste man wissen was genau vereinbart wurde.
Wenn es nur um die gesetzliche Räumpflicht geht, dann muss nur ein Gehweg gestellt werden (zum Haus und entlang der Straße), nicht aber die gesamte Zufahrt frei sein (was vielleicht die besagte Mieterin wünscht).
Wie lief das denn ab? Also was war in der Zeit als du dran warst? Oder gibt es gar keinen Plan, und es wurde irgendwie zufällig geräumt? (kenne ich beispielsweise von Garagenhöfen, da räumt in manchen Anlagen der der zuerst raus will)Zitat:... habe ich nie winterdienst gemacht und niemand hatte sich beschwert.
Stefan
Und jetzt?
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