Wirtschaftsweg zwischen Grundstücken Unkraut

23. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb549942-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wirtschaftsweg zwischen Grundstücken Unkraut

Hallo,

ich Besitze ein Haus in NRW an meiner Grundstücksgrenze befindet sich ein ca 1,20m breiter Weg aus Erde und Schotter der von den Nachbarn zb. hinter mir ( Haus > mein Garten > Weg < Nachbargarten < Haus ) welche ein Reihenmittelhaus besitzen genutzt wird um zb. ihre Mülltonnen welche in ihrem Garten stehen zur Straße zu bringen das sind ca 3 Parteien obwohl an diesem weg ca 30 Grundstücke angeschlossen sind welche aber alle kein Zugang vom garten in den weg haben.
Ich habe an meiner Grundstücksgrenze einen Holzzaun stehen. Den Weg dorthinter benutzte ich nicht und habe auch keinen Zugang von meinem Grundstück aus.
Ich wurde aber Angesprochen das ich dass Unkraut was hinter meinem Zaun in diesen Weg an meiner Grundstücksseite wächst entfernen soll.
Das sehe ich aber nicht ein da ich mit diesem weg nix zutuen habe und auch in meinem Grundbuch sowie auch im Katasterplan nichts davon vermerkt ist das ich mit diesem weg irgendetwas zu tun habe.Da es sich um ca. 50 Meter weg handelt welches an meinem Grundstück grenzt ist es keine kleine Aufgabe.

Bin ich hier im Recht?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9528 Beiträge, 2020x hilfreich)

Die Frage ist doch: wem gehört der Weg?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
fb549942-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Gute Frage,

ich weiß es nicht es stehen auf dem Katasterplan auf dem Weg Namen von alten Besitzern welche zum teil schon Tod sind und welche noch hier Wohnen. Angeblich gehört er allen die an diesen weg Angrenzen aber ich möchte mit diesem Weg nichts zu tun haben und stehe auch nirgends wo drin .

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41086x hilfreich)

Zitat (von fb549942-17):
Das sehe ich aber nicht ein da ich mit diesem weg nix zutuen habe und auch in meinem Grundbuch sowie auch im Katasterplan nichts davon vermerkt ist das ich mit diesem weg irgendetwas zu tun habe.

Wenn das wirklich nichts drin steht, dann ist das eine freiwillige Sache. Muss man nicht machen, kann man aber.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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