Hallo, mein Nachbar ist dabei seine riesigen Tannen die an der Grenze zu meinem Grundstück
(außerorts) stehen, zu fällen. Er möchte allerdings die Bäume nur komplett abschneiden und den Stamm vermodern lassen. Nun ist es so, dass ich auf meiner Seite Pferdehaltung habe und genau auf diesem Grundstück in 1-2 Jahren einen Reitplatz errichten möchte. Die Wurzeln seiner Bäume ragen ca. 1,5-2m in mein Grundstück. Er ist nicht bereit diese zu entfernen. Wie ist die Rechtslage? Muss ich das Entfernen bezahlen, ist er nicht dazu verpflichtet diese Wurzeln mitzuentfernen? Durch das vermodern wird natürlich auch mein Boden undicht und locker. Das ist ein weitere Nachteil.
Vielen Dank vorab!
-----------------
""
-- Editiert Pepper1403 am 18.01.2012 15:49
Wurzeln Nachbar Grunstück
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Die Wurzeln gehören zum sog. ´´Überhang´´ werden also wie auf ein Grundstück überhängende Äste behandelt.
Wenn Wurzeln/Äste/Zweige ein Nachbargrundstück beeinträchtigen, kann die Entfernung verlangt werden.
Über das weitere Vorgehen (Fristsetzung an den Nachbarn, eigene Entfernung und in Rechnungstellung usw.) kann ich keine detaillierte Hilfe bieten, aber hier meldet sich bestimmt noch jemand dazu.
-----------------
" "
Desweiteren würde mich noch interessieren, da dies auch ein super unnötiges Streitthema war, ob ich den Grünstreifen (so genanntes WEGBEGLEITGRÜN) vor seinem eingefriedeten Grundstück betreten darf und ggf. nutzen darf? Man muss ja hier bei uns 50cm zum Weg (dies ist ein Feldweg, geschottert) freihalten und dahinter den Zaun setzen. Hat er auch brav getan, genauso wie ich. Nun sind wir mit unseren Landwirtschaftlichen Maschinen und wohl auch 1mal mit den Pferden auf diesen Grünstreifen vor seinem Grundstück gekommen. Dort ist jetzt eine kleine Fahrgleise entstanden. Leider sind die landwirtschaftlichen Maschinen etwas breiter und man kann es nicht genau abschätzen. Er hat mich direkt angemahnt es sei sein Grundstück und ich soll dies bitte unterlassen. Sind diese 50cm die an den Weg angrenzen nicht frei betretbar?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich habe mal gelesen, dass es in landwirtschaftlich genutzten Gebieten das sogenannte Schwengelrecht gibt, das besagt, das 50cm(?) an der Grundstücksgrenze frei bleiben müssen, damit der Landwirt seinen angrenzenden Acker voll bewirtschaften kann. Kann es sein, dass das bei Euch diese 50cm sind, die freigehalten werden müssen?
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
39 Antworten