Wurzeln Nachbar Grunstück

18. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Pepper1403
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wurzeln Nachbar Grunstück

Hallo, mein Nachbar ist dabei seine riesigen Tannen die an der Grenze zu meinem Grundstück (außerorts) stehen, zu fällen. Er möchte allerdings die Bäume nur komplett abschneiden und den Stamm vermodern lassen. Nun ist es so, dass ich auf meiner Seite Pferdehaltung habe und genau auf diesem Grundstück in 1-2 Jahren einen Reitplatz errichten möchte. Die Wurzeln seiner Bäume ragen ca. 1,5-2m in mein Grundstück. Er ist nicht bereit diese zu entfernen. Wie ist die Rechtslage? Muss ich das Entfernen bezahlen, ist er nicht dazu verpflichtet diese Wurzeln mitzuentfernen? Durch das vermodern wird natürlich auch mein Boden undicht und locker. Das ist ein weitere Nachteil.

Vielen Dank vorab!

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-- Editiert Pepper1403 am 18.01.2012 15:49

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)


Die Wurzeln gehören zum sog. ´´Überhang´´ werden also wie auf ein Grundstück überhängende Äste behandelt.

Wenn Wurzeln/Äste/Zweige ein Nachbargrundstück beeinträchtigen, kann die Entfernung verlangt werden.

Über das weitere Vorgehen (Fristsetzung an den Nachbarn, eigene Entfernung und in Rechnungstellung usw.) kann ich keine detaillierte Hilfe bieten, aber hier meldet sich bestimmt noch jemand dazu.


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#2
 Von 
Pepper1403
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Desweiteren würde mich noch interessieren, da dies auch ein super unnötiges Streitthema war, ob ich den Grünstreifen (so genanntes WEGBEGLEITGRÜN) vor seinem eingefriedeten Grundstück betreten darf und ggf. nutzen darf? Man muss ja hier bei uns 50cm zum Weg (dies ist ein Feldweg, geschottert) freihalten und dahinter den Zaun setzen. Hat er auch brav getan, genauso wie ich. Nun sind wir mit unseren Landwirtschaftlichen Maschinen und wohl auch 1mal mit den Pferden auf diesen Grünstreifen vor seinem Grundstück gekommen. Dort ist jetzt eine kleine Fahrgleise entstanden. Leider sind die landwirtschaftlichen Maschinen etwas breiter und man kann es nicht genau abschätzen. Er hat mich direkt angemahnt es sei sein Grundstück und ich soll dies bitte unterlassen. Sind diese 50cm die an den Weg angrenzen nicht frei betretbar?

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#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Ich habe mal gelesen, dass es in landwirtschaftlich genutzten Gebieten das sogenannte Schwengelrecht gibt, das besagt, das 50cm(?) an der Grundstücksgrenze frei bleiben müssen, damit der Landwirt seinen angrenzenden Acker voll bewirtschaften kann. Kann es sein, dass das bei Euch diese 50cm sind, die freigehalten werden müssen?

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