Hallo zusammen,
ich wohne in einer Doppelhaushälfte bei der eine Garagenzufahrt in den Kellerbereich von der Straße aus besteht. Zwei Jahre später wurde die andere Doppelhaushälfte gebaut ohne eine Garagenzufahrt in den Kellerbereich. Deshalb hat der Nachbar hat gefragt, ob er auf meinem Grundstück eine Stützmauer zu meiner Garagenzufahrt errichten darf u.a. auch aus optischen Gründen. Dem stimmte ich zu, weil es keine Gründe dagegen gab. Nun nach ca. 30 Jahren haben Wurzeln eines Baumes von seinem Grundstück einen Teil der Mauer zerstört. Es ist ein Magnolienbaum mit 133cm Abstand zur Mauer, der sehr groß geworden ist.
Frage: Wenn eine neue Mauer errichtet werden muss, kann ich dann noch verlangen, dass diese nicht mehr auf meinem Grundstück errichtet wird sondern auf seinem oder gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht?
Hat jemand schon etwas vergleichbares gehabt?
-- Editiert von User am 24. April 2024 13:08
Wurzelschaden
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



Die Ursache für die Notwendigkeit der Stützmauer ist DEINE Garagenzufahrt. Du hättest die Mauer errichten müssen.
Sie steht auf Deinem Grundstück und ist Teil der Garagenzufahrt. Es ist formal Eure Mauer.
Ob und inwieweit der Nachbar schadensersatzpflichtig ist, ist ein anderes Thema.
Ich muss noch hinzufügen: Sämtliche Baugrundstücke liegen im Originalzustand unterhalb der aufgeschütteten Straßen. Das heißt, die Zufahrt zur Garage führt von der Straße in die Keller-Garage, die in Originalhöhe des Grundstückes liegt. Da der Nachbar das nicht so geplant hat, hat er sein Grundstück daneben aufgeschüttet und hat deshalb die Stützmauer errichtet. Andere Bereiche meines Grundstückes habe ich auch aufgeschüttet. Habe irgendwo gelesen, dass das eine Rolle spielt.
-- Editiert von User am 25. April 2024 20:37
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ZitatHabe irgendwo gelesen, dass das eine Rolle spielt. :
Ja, kurz gesagt ist derjenige der abgräbt / aufschüttet für die Sicherung zum Nachbarn hin verantwortlich.
lt. Gutachter sind Baumwurzeln vom Baum des Nachbarn verantwortlich für die Teilzerstörung der Mauer, welche er selbst auf meinem Grundstück erstellt hat. Diese Mauer ist mein Eigentum und muss wahrscheinlich von ihm ersetzt werden. Die Frage ist noch offen: Kann ich jetzt verlangen, dass die neue Mauer auf seinem Grundstück erstellt wird und nicht mehr bei mir. Ich kann nicht ausschließen, dass wieder irgendwas vorfällt und dann habe ich den Ärger und Schaden nicht.
ZitatKann ich jetzt verlangen, dass die neue Mauer auf seinem Grundstück erstellt wird und nicht mehr bei mir. :
Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Je nach Länge der verstrichenen Zeit seit Errichtung, käme hier z.B. eine Verwirkung in Betracht
Zitatund dann habe ich den Ärger und Schaden nicht. :
Den Optimismus teile ich nicht.
Wenn die neue Mauer in die Einfahrt fällt / Erde abrutscht hat man sowohl Ärger als auch Schaden.
Zitatbei der eine Garagenzufahrt in den Kellerbereich von der Straße aus besteht. :
Keller - lt. Definition zu mindestens teilweise unterhalb der Geländeoberfläche.
ZitatIch muss noch hinzufügen: Sämtliche Baugrundstücke liegen im Originalzustand unterhalb der aufgeschütteten Straßen. Das heißt, die Zufahrt zur Garage führt von der Straße in die Keller-Garage, die in Originalhöhe des Grundstückes liegt. Da der Nachbar das nicht so geplant hat, hat er sein Grundstück daneben aufgeschüttet und hat deshalb die Stützmauer errichtet. :
unbedeutende Nebensächlichkeit
Ändert zwar den kompletten Sachverhalt, aber egal.
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