Zaun - Einfriedung

1. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dahlia.123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Zaun - Einfriedung

Nachbar A und Nachbar B haben ein Problem - beide Häuser stehen an der selben Strasse, nur der Zugang ist verschieden A an der Strasse vor, B jedoch über das Grundstück von A

Nachbar A rechte Grundstückseite ist der Haupteingang von Nachbar B, heisst Nachbar B hat ein Wegerecht durch den Garten von Nachbar A um aus sein Grundstück zu kommen

Zaun rechts will Nachbar A machen, B meint auch das Tor muss Nachbar A machen.

A muss rechts einfrieden, B aber eigentlich doch auch, ist doch sein Haupteingang ?

Muss A zusätzlich zum Zaun, ein Tor für B machen ?

Kompliziert, ich hoffe es ist halbwegs verständlich

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1742 Beiträge, 384x hilfreich)

Zitat (von Dahlia.123):
ich hoffe es ist halbwegs verständlich

Nein. Versuch es mal mit einer Lageskizze und der Angabe des Bundeslandes.

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#2
 Von 
Dahlia.123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Nachbar A rechte Seite ist der Haupteingang von Nachbar B

A macht den Zaun, B will auch noch das Tor gemacht haben.


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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1525x hilfreich)

Immernoch keine Skizze?

Zitat (von Dahlia.123):
A macht den Zaun, B will auch noch das Tor gemacht haben.


A macht den zaun, B bezahlt das Tor - mein Vorschlag. Und das ganze hält man schriftlich fest

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17001 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ich kann mit der Beschreibung absolut nichts anfangen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Dahlia.123):
Muss A zusätzlich zum Zaun, ein Tor für B machen ?

Da B ein Wegerecht hat, könnte das gut sein, den A muss das Wegerecht ja gewähren.
Kommt ganz darauf an, wie das Wegerecht im Grundbuch formuliert ist, da müsste man mal den Wortlaut kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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