Hallo,
ich hoffe mir kann jemand behilflich sein.
Wir haben seit 1978 ein Wochenendhaus das aber ich den letzten 10 Jahren nur spärlich benutzt wurde. Demzufolge ist der Zaun auch nicht mehr der beste.
Alter Maschendrahtzaun der an div. Stellen kleine Löcher hat oder wo die Säulen schräg stehen.
Seit 2 Jahren haben wir nun einen Nachbarn der seine Beete mit VIEL LIEBE sagt er, anlegt. Nur leider ist unser Zaun zu ihm nicht in bester Verfassung so daß angeblich Rehe und Hasen auf sein Grundstück
hüpfen und die Beete zerstören.
Nun fordert er uns auf, umgehend einen Zaun zu bauen bzw. diesen komplett zu erneuern. Dieser soll min. 2,50m hoch sein das kein Reh daruber kommt.
(Diese Wochenend Häuschen liegen am Waldrand ohne Wasser und Stromanschluss) also wirklich kleine Häuschen. Schreibe dies nur mit hin, kann ja von Bedeutung sein.
Wir werden den Zaun natürlich auch mal erneuern, jedoch nicht mehr dieses Jahr. Denke erst nächstes oder das drauffolgende.
Kann der Nachbar sich nicht selbst ein Zaun bauen wenn ihn die Rehe stören ?
Er hat ja schließlich auch ein Grundstück ?
Wer ist beim Zaunbau auf Grundstücksgrenzen in der Pflicht.
Alle beide, also 2 Zäune an der Grenze oder ist dies eine Geldliche Teilung von 50/50. Kann es uns vorschreiben einen Zaun zu bauen ?
PS: Komme aus Thüringen
Bitte euch um Hilfe.
LG
Michael
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-- Editiert am 28.10.2009 19:53
Zaun an Grundstücksgrenze ?
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Besteht dort überhaupt die Pflicht zur Einfriedung der Grundstücke?
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er kann mit deiner Erlaubnis auch deinen Zaun wegreissen und einen neuen nach seinen Vorstellung im Rahmen des gesetzlich erlaubten hinsetzen.
Eine 50/ 50 Teilung kenne ich nicht i.d.R. trifft man sich irgendwo oder halt auch nicht.
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Da sich das Grundstück am Waldrand befindet, wäre zu prüfen, ob es sich überhaupt der im 'Zusammenahng bebauten Ortschaft' zuordnen lässt, denn nur für diese findet die Einfriedungspflicht Anwendung. Und auch dann kann der Nachbar eine Einfriedung nur verlangen, wenn von dem Nachbargrundstück eine Beeinträchtigung seines Grundstücks ausgeht. Beides scheint hier fraglich. Außerdem könnte der Nachbar selbst bei Einfriedungspflicht nur einen 1,20m hohen Maschendrahtzaun verlangen.
Lesen Sie doch am besten selbst mal im Thüringer Nachbarrecht nach, da steht alles ganz genau.
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Nur mal so angemerkt: Nach dem BERLINER Baurecht muß der Grundstückseigentümer den rechten Zaun, der zu seinem Grundstück gehört, erstellen und warten.
Eine Höhe von 2,50 m dürfte jedoch deutschlandweit unüblich sein.
Erkundigen Sie sich nach der Bauordnung in Ihrem Bundesland.
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