Guten Tag,
zur Klärung einer Aufforderung meines Nachbars hinsichtlich seines Zauns/der Grundstücksgrenze hoffe ich auf die Hilfe dieses Forums.
Wir wohnen seit Anfang 2023 in einem Bungalow in Rheinland-Pfalz. Jahre vor unseres Erwerbs des Einfamilienhauses hat die Vorbesitzerin den größten Teil des Gartens an den Nachbarn verkauft.
Daraufhin hat besagter Nachbar einen Zaun errichtet, welcher knapp 5-10 cm hinter der Grundstückslinie auf seinem Grundstück verläuft.
Nach dessen Auskunft gehöre somit auf unserer Seite seines Zauns ein schmaler Streifen zu seinem Grundstück.
Im Rahmen von Renovierungsarbeiten im Garten hatten wir Erde aufgeschüttet, um den Rasen später ebenerdig zur Terrasse zu halten. Zuvor haben wir direkt am Zaun Erde ausgegraben und Platten im Boden gegen den Zaun gestellt, um zu verhindern, dass bei Starkregen die Erde wegrutscht.
Nun behauptet der Nachbar, besagte Platten stünden auf seinem Grundstück und wir sollen diese wieder ausgraben und so platzieren, dass sie auf unserer Seite entlang der Grundstückslinie verlaufen.
Er befürchte, die Platten im Boden können seinen Zaun beschädigen.
Ich finde das mehr als fragwürdig. Wie können wir hier am Besten verfahren?
Mit freundlichen Grüßen,
D. Kraft
Zaun auf Grundstück des Nachbarn - Aufforderung
9. Juli 2024
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Frage vom 9. Juli 2024 | 21:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zaun auf Grundstück des Nachbarn - Aufforderung
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 9. Juli 2024 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (124124 Beiträge, 40326x hilfreich)
ZitatIch finde das mehr als fragwürdig. :
Wieso konkret?
Wer abgräbt muss in der Regel so abfangen, dass das andere Grundstück nicht abrutschen kann.
Eure Platten haben nichts auf seinem Grundstück zu suchen, also entfernen und anders losen.
Und jetzt?
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