Hallo zusammen,
es gibt bei uns in der Nachbarschaft aufgrund der Lage der Grundstücke bisher noch nicht geklärte Einfriedungsthemen.
Irgendwie will niemanden aufgrund der Kosten einen Anwalt beauftragen der dies letztlich bestätigt.
Jetzt möchte mein Nachbar im Frühling seinen Zaun, der auf seinem Grundstück
(seit 40 Jahren) steht und
unsere Grundstücke trennt steht entfernen. Ich denke das ist auch sein gutes Recht, ist ja seiner.
Aber - darf er das einfach so oder muss er mich vorher informieren, da danach vorerst bis zur Klärung keine Einfriedung vorhanden sein wird?
Darf er dabei mein Grundstück dabei einfach betreten, von Seiner Seite aus wird es nicht allein möglich sein?
Da er einen Pool hat, muss der dann extra gesichert werden (Stichwort Kinder in der Nachbarschaft)?
Dankeschön
Zaun wird entfernt
15. März 2018
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Frage vom 15. März 2018 | 10:05
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 26x hilfreich)
Zaun wird entfernt
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 15. März 2018 | 10:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120126 Beiträge, 39832x hilfreich)
ZitatAber - darf er das einfach so :
Die Frage hat man sich eigentlich schon selbst beantwortet:
ZitatIch denke das ist auch sein gutes Recht, ist ja seiner. :
Der Eigentümer darf mit seinem Eigentum nach belieben verfahren (§ 903 BGB )
ZitatIrgendwie will niemanden aufgrund der Kosten einen Anwalt beauftragen der dies letztlich bestätigt. :
Wäre auch sinnlos, denn kein Rechtsanwalt wird da was bestätigen können, das machen Gerichte.
ZitatDarf er dabei mein Grundstück dabei einfach betreten, von Seiner Seite aus wird es nicht allein möglich sein? :
Nein, das müsst er zuvor mit angemessener Frist ankündigen.
#2
Antwort vom 15. März 2018 | 15:01
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
ZitatDa er einen Pool hat, muss der dann extra gesichert werden? :
Wer einen Gefahrenstelle erzeugt haftet für Schäden die diese verursacht.
Zwingen kann man ihn zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht allerdings nicht.
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