Zaun wird entfernt

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
Zaun wird entfernt

Hallo zusammen,

es gibt bei uns in der Nachbarschaft aufgrund der Lage der Grundstücke bisher noch nicht geklärte Einfriedungsthemen.
Irgendwie will niemanden aufgrund der Kosten einen Anwalt beauftragen der dies letztlich bestätigt.

Jetzt möchte mein Nachbar im Frühling seinen Zaun, der auf seinem Grundstück (seit 40 Jahren) steht und
unsere Grundstücke trennt steht entfernen. Ich denke das ist auch sein gutes Recht, ist ja seiner.

Aber - darf er das einfach so oder muss er mich vorher informieren, da danach vorerst bis zur Klärung keine Einfriedung vorhanden sein wird?
Darf er dabei mein Grundstück dabei einfach betreten, von Seiner Seite aus wird es nicht allein möglich sein?
Da er einen Pool hat, muss der dann extra gesichert werden (Stichwort Kinder in der Nachbarschaft)?

Dankeschön

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120126 Beiträge, 39832x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
Aber - darf er das einfach so

Die Frage hat man sich eigentlich schon selbst beantwortet:
Zitat (von Krss09):
Ich denke das ist auch sein gutes Recht, ist ja seiner.

Der Eigentümer darf mit seinem Eigentum nach belieben verfahren (§ 903 BGB )



Zitat (von Krss09):
Irgendwie will niemanden aufgrund der Kosten einen Anwalt beauftragen der dies letztlich bestätigt.

Wäre auch sinnlos, denn kein Rechtsanwalt wird da was bestätigen können, das machen Gerichte.



Zitat (von Krss09):
Darf er dabei mein Grundstück dabei einfach betreten, von Seiner Seite aus wird es nicht allein möglich sein?

Nein, das müsst er zuvor mit angemessener Frist ankündigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
Da er einen Pool hat, muss der dann extra gesichert werden?


Wer einen Gefahrenstelle erzeugt haftet für Schäden die diese verursacht.

Zwingen kann man ihn zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht allerdings nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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