Zaunabgrenzung

2. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Zaun123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Zaunabgrenzung

Unser Grundstück wird im hinteren Teil (unsere Terrasse) durch die Gartenhütte und einen Teilzaun des Nachbarn begrenzt. Einen Teil des Zaunes hat der Nachbar entfernt und sich dadurch freien Zugang auf unser Grundstück ermöglicht, sein Grundstückdurch eine Tür verschlossen. Gezwungenermassen haben wir eine Abtrennung durch
Zaunelemente 180x180 vorgenommen. In der Folgezeit wurde direkt hinter diesen Elementen Grasschnitt gelagert, nur ein "Eimerchen", welches aber fürchterlich stinkt und einen Aufenthalt auf unserer Terrasse unmöglich macht. Desgleichen wurde ein Bewegungsmelder installiert, der jeden Aufenthalt unsererseits mit hochfrequentem Piepton meldet. Zur optischen Verschönerung unserer Terrasse wurde ausserdem eine Leiter, kaschiert mit einem blauen Müllsack angebracht, die über das 180cm hohe Element ragte.Ergo brachten wir zwischen unserem und seinem Zaunelement, bzw. die Lücke,eine Abdeckung (ursprünglich Carportdachelemt aus Kunststoff) an. Kein Gestank mehr, kein Piepton mehr, kein Ausblick auf seine Leiter mehr!! Nach einem Urlaub mussten wir jetzt feststellen, dass der Nachbar diese Abdeckung, die fest mit unserem Element verbunden war, entfernt hat. Wie können wir uns dagegen wehren? Gespräch unmöglich, seit unserem Hauskauf vor 6 Jahren werden wir mit unzähligen Nickeligkeiten malträtiert.
Wären dankbar für eine baldige Antwort
Mit freundlichen Grüßen

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von fb489430-35):
Nach einem Urlaub mussten wir jetzt feststellen, dass der Nachbar diese Abdeckung, die fest mit unserem Element verbunden war, entfernt hat.

Wie genau will man das denn festgestellt haben wenn man doch gar nicht da war?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zaun123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Weil die Abdeckung weg ist

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zaun123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb489430-35):
Nach einem Urlaub mussten wir jetzt feststellen, dass der Nachbar diese Abdeckung, die fest mit unserem Element verbunden war, entfernt hat.

Wie genau will man das denn festgestellt haben wenn man doch gar nicht da war?


Weil die Abdeckung weg ist

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Das ist von einem Nachweis das der Nachbar es war so weit entfernt wie der Eifelturm von der Freiheitsstatue.


Also ers mal den ermitteln der das entfernt hat, gegen den kann man dnan vorgehen.
Man kann auch zur Polizei gehen und Anzeige wegen des Verdachts des Diebstahls erstatten. Ob das was bringt sei mal dahin gestellt, da müsste man abwarten.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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